Ist eine Lüftungsanlage Pflicht im Neubau ab jetzt?
BAU-Forum: Lüftung

Ist eine Lüftungsanlage Pflicht im Neubau ab jetzt?

Hallo,
wir wollten ein Blockbohlenholzhaus bauen und ganz bewusst auf eine Lüftungsanlage verzichten. Heute sagt mir ein Energieberater, dass es Pflicht seit der neuen EnEVAbk. ist, eine solche zu verbauen. Ist das korrekt?
Oder ist damit nur gemeint, dass ein Lüftungskonzept vorliegen muss?
danke,
Markus
  1. Keine Pflicht

    Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Was der Energieberater vielleicht gemeint hat:
    Es wird schwierig sein, die Anforderungen der EnEVAbk. zu erfüllen, wenn man keine Lüftungsanlage einplant, da die Lüftungswärmeverluste bei bereits gut gedämmten Häusern einen relativ großen Anteil am Gesamtwärmeverlust haben.
    Gruß
  2. Ist der Energieberater zufällig Installateur? Im EnEV-Nachweis wird ...

    Ist der Energieberater zufällig Installateur? Im EnEVAbk.-Nachweis wird das geplante Gebäude mit einem fiktiven Referenzgebäude gleicher Abmessungen verglichen. Das RG weist definierte U-Werte und Haustechnik auf. Somit hat man viele Stellschrauben, um "sein" Haus auszulegen. Ob da die Lüftungsanlage rein muss, ist von vielen anderen Parametern abhängig. z.B. kann die Wärmedämmung gegenüber dem Referenzgebäude verbessert oder Hautechnik mit geringerem Primärenergiebedarf eingebaut werden. Ein Lüftungskonzept ist laut EnEV nicht erforderlich.

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