weiß, wie man einen neuen Eingang von der steuer absetzen kann
BAU-Forum: Kosten- und flächensparendes Bauen
weiß, wie man einen neuen Eingang von der steuer absetzen kann
durch Pflasterung eines firmenlogos oder handwerkswappens im Eingang können die Kosten für Werbung geltend gemacht werden.
Beispiele auf
Beispiele auf
Weiterführende Links:
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Das ist ja mal ein toller Link!
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Gefällt mir gut
Hallo Frau Tussing,
besonders gut gefällt mir auch das Gästebuch. -
Stimmt,
das Gästebuch ist echt eine Referenz für diesen "selbstlosen Ratgeber"
Vielleicht braucht er noch ein paar Aufträge, bevor er sich einen Werbeplatz beim Prof. mieten kann -
Busenvergrößerungen
müsste man doch dann eigentlich auch von den Steuer absetzen können. Mit einem Werbespruch so a la "Wir helfen Ihnen weiter" eintätowiert?
A. W. -
und dafür verwende ich meine Zeit ... ne, ne, eine ...
... und dafür verwende ich meine Zeit ... ne, ne, eine -
leider ist das Statement noch nicht mal steuerlich überzeugend
Immer nett, wenn jemand auf seine neue tolle Baustellen-Domain verweist. Anbetracht das es erst ein paar Millionen halbfertiger Domains gibt immer wieder mutig oder ahnungslos.
Aber steuerlich, naja.
Neupflasterung des Eingangsbereiches für das Unternehmen ist auch ohne irgendwas steuerlich relevant. Neupflasterung des privaten Hauseinganges. Muss dann wohl schon öffentlich einzusehen sein. Ansonsten steht wohl die private Nutzung im Vordergrund. Und dann stellt sich die Frage des Aktivierungszeitraumes. Klingt irgendwie danach, als könnte man da auch tolle Rechtstipps, Gesundheitstips, Computertips, ... bekommen. -
weiß, wie man Werbung als Information tarnt
so