Frage an Herrn Beisse
BAU-Forum: Kosten- und flächensparendes Bauen

Frage an Herrn Beisse

Foto von Helmuth Plecker

Guten Morgen, Herr Beisse! Auf einer meiner Baustellen habe ich folgende Situation erlebt, die ich Ihnen kurz schildern möchte: Bei der Errichtung eines Doppelhauses wurden sowohl die Flugsparren als auch die Traufen mit einer Reihe Naturschieferplatten verkleidet. Das Objekt war ordnungsgemäß eingerüstet. Bei der Demontage des Arbeitsgerüstes durch den Dachdeckungsbetrieb wurden zwei Schieferplatten beschädigt. Diese mussten ausgetauscht werden. Da die Schieferplatten verdeckt genagelt wurden, konnten die ausgetauschten Platten jedoch nicht verdeckt genagelt werden, sondern hier entschied man sich, die Platten sichtbar mit Kupfernägeln anzubringen. Diese Arbeit wurde nun vom Bauherren nicht abgenommen. Die Beseitigung und Erneuerung des gesamten Schieferbandes steht doch in keinem Verhältnis zum Austausch zweier Platten wie vor beschrieben. Was meinen Sie hierzu, Herr Beisse?
  1. falsche "Schublade"

    Sorry, ich habe soeben bemerkt, dass die Frage in die falsche Schublade gerutscht ist. Sie hat natürlich nichts mit innovativen und kostensparenden Bauen zu tun, sondern hätte unter "Neubau" stehen sollen!
  2. Hans trotzdem gefunden

    Diese Art der Reparatur ist völlig in Ordnung. Wie Sie schon richtig sagen, wäre ein Austausch des gesamten Aufbaus kein zumutbares Verhältnis. Das meine ich jetzt natürlich technisch. Vielleicht sagen Rechtsanwälte was anderes dazu?
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Ich bin zwar kein Dachdecker ...

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Ich bin zwar kein Dachdecker aber auch Glaser haben manchmal nützliche Tipps.
    So steht zum Beispiel in der VOBAbk. Teil B § 12 Absatz 3 " .. Nur.. wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden".
    oder im BGBAbk. § 640 Absatz 1, Satz 3 "Wegen unwesentlicher Mängel, kann die Abnahme nicht verweigert werden. "
    Wenn das Ganze also unwesentliche Mängel sind, ist die Abnahme in VOB und BGB sauber geregelt. Ich hoffe mal, dass das keine unerlaubte Rechtsberatung war.
    MfG Jürgen Sieber

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