Flachgründung neben Kellerwand
BAU-Forum: Keller

Flachgründung neben Kellerwand

Hallo liebe Fachleute,

ich habe den Beitrag 11466 mit der geplanten Flachgründung eines Gebäudes neben einem bestehenden Kellergeschoss gelesen.

Nun habe ich das Problem, dass der ausgebildete Architekt des Nachbarn, den Druck auf meine Wand dadurch abmildern will, dass er eine Weichfaserplatte an der Stirnseite der Bodenplatte plant.

Kennt jemand eine Bilddarstellung dieser Situation mit den Druckzwiebeln oder auch ohne, die man der Gegenseite vorlegen kann? Juristen möchten keine 10 Beiträge eines Forums lesen. Alle mir bekannten Darstellungen in Büchern und Scripten beziehen sich aber immer auf die gleichhohe Gründung bei einer Unterfangung.

Vielen Dank

Pauline

  • Name:
  • pauline_10
  1. Architekt

    ... kann meistens keine Statik und hat oft auch keine Ahnung von Grundbau. Lassen Sie sich die Gründungsstatik geben und gehen Sie damit zu einem Prüfstatiker, der sich das ansieht und kommentiert. Der schreibt ihrem Anwalt die richtigen Argumente.
  2. Flachgründung neben Kellerwand

    Vielen Dank Herr Tilgner für die schnelle Antwort,

    ich denke, ich brauche keinen Statiker oder Grundbauer. Mir fehlen nur noch wenige Prüfungen und die Abschlussarbeit, vermutliches Thema: Grundbau.

    Das Problem ist, dass der Architekt nichts rausrückt ("keinen Rechtsanspruch"), glaubt, die dumme Hausfrau hat keine Ahnung, der kann man jeden Sch ... erzählen, man ist ja schließlich der Architekt und keinen Nachweis nach GK 2 bzw. GK 3 vorlegt. Das Bauamt (in Hessen) ist da auch nicht sonderlich fordernt und seit einigen Monaten mit, wie könnte es anders sein, einem jungen Architekten besetzt.

    Frage dazu:

    Wer prüft die Nachweise nach GK 2 bzw. GK 3 und wer fordert sie an damit sie überhaupt erstellt werden? Mein Grundbau-Prof. vermutete das Bauamt, aber den Fall hatte er wohl auch noch nicht weil er sich früher mit Gruben, Böschungen und ä. in großen Abmessungen betätigt hatte.

    Herzlichen Gruß

    Pauline

    • Name:
    • pauline_10
  3. Kontakt zum Nachbarn?

    Foto von Günter Wöckener-Guggisberg

    Haben Sie Kontakt zum nachbarlichen Bauherrn?

    Die meisten Bauherren haben ja die irrige Vorstellung, dass sie alles das, was das Bauamt genehmigt, auch machen dürfen.

    Vielleicht können Sie Ihrem Nachbarn mit einem "einfachen" Brief vermitteln, dass es auch nachbarrechtliche Ansprüche gibt und dass es sein könnte, dass ihn der Bau sehr, sehr teuer kommt.

    Vielleicht weist er ja seinen Architekten an, zu kooperieren und Unterlagen herauszurücken, wenn Sie damit winken, dass Sie einen gerichtlichen Baustopp erwirken könnten oder dass es zu hohen Schäden bei Ihnen und entsprechenden Schadenersatzforderungen gegen ihn kommen könnte.

  4. Kontakt zum Nachbarn

    Hallo,

    die waren schon vorher kaum noch zu verschlechtern. Die Nachbarn sind aus der 3 oder 4-ZWG mit einem Lottogewinn dort eingezogen. Da fehlt eben manches.

    Eines Tages im Mai sollen Ziegel von meinem Dach auf deren Carport gefallen sein. Abgesehen davon, dass der Frost im Mai keine Ziegel sprengt, vor allem nicht gleich 2, weiß ich inzwischen dass Ziegel eine andere Spur hinterlassen.

    Also die hat jemand hingelegt. Das hat mich mehr als 10.000 € gekostet und das merkwürdige Verhalten der Nachbarn deutet daraufhin, dass sie es selbst gelegt haben könnten.

    In diesem Stil geht es seither weiter.

    Mein Wunsch, dass man jetzt gegen Bezahlung die Gründung vertieft, damit ich bei meinem BVH nicht unterfangen muss, war dem Architekten als Problem durchaus bekannt. Entgegenkommen abgelehnt.

    Voraussichtliche Mehrkosten auf meiner Seite so bei 30.000 bis 50.000 € für Spundwände etc.

    Aber selbstverständlich will er mein Gebäude unterfangen. Wozu? Ist sein Geheimnis.

    Mein Anwalt, deren 3 Anwälte und Baustopp sind da längst dabei.

    Wahrscheinlich wäre früher mit einem "Limburger Dom" bei den Bauarbeitern mehr zu erreichen gewesen. Heute heißen die Zettel eben anders.

    Gruß

    Pauline

  5. Lage?

    Foto von Günter Wöckener-Guggisberg

    Ihren Eröffnungsbeitrag glaubte ich entnommen zu haben, dass Ihr Keller schon steht und der Nachbar jetzt anbaut. Es scheint aber umgekehrt zu sein.

    Sie kennen § 10 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes?

    Wäre das nicht eine Grundlage? Oder ist es dafür schon zu spät?

  6. Hallo und guten Abend. Mein ...

    Hallo und guten Abend. Mein Hallo und guten Abend.

    Mein Gebäude steht seit 200 Jahren.

    Er baut unmittelbar daran und gründet so flach, dass ich Befürchtungen wegen meiner Wand aus seiner zusätzlichen Auflast habe. Wie flach bleibt Geheimnis des Architekten.

    Deswegen ist schon die Forderung an die Gegenseite gegangen, so tief wie die vorhandenen Fundamente zu gründen. Dazu suche ich eine entsprechende Darstellung, damit Anwälte und Architekt der Gegenseite den Unsinn einsehen. Bisher will der Architekt den Erddruck mit "Weichschaum" oder so ähnlichem aufhalten.

    Meine zukünftige Absicht ist es, dort selbst eine Tiefgarage unter dem heutigen Niveau zu gründen. Da ist natürlich eine flache Gründung und mehr als unangenehm und eine gleichhohe Gründung ist immer noch ungünstig.

    Das hatte der Architekt auch sehr wohl gewusst. Aber er denkt nicht daran hier entgegenzukommen. Aus Trotz, Wut oder was immer. Da kann man natürlich nichts machen.

    Aber zumindest eine gleichtiefe Gründung fordere ich. Und dazu suche ich Literaturstellen mit Zeichnungen, damit jeder Jurist das verstehen kann.

    In meinen Mauskripten ist da nichts.

    Ich hoffe das war jetzt verständlich

    Wenn der Baggerführer 10 cm zu weit auf meinem Grund den Boden wegnimmt, kann ich dort später unterfangen, wenn das mit Beton ausgefüllt wurde. Das ist dann an einem Fundament, dass auf meinem Boden steht.

    Gruß

    Pauline


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