Nach Übergabe der ETW stellt sich raus: Keller 15 % kleiner als geplant
BAU-Forum: Keller

Nach Übergabe der ETW stellt sich raus: Keller 15 % kleiner als geplant

Hallo,

Statt der vorgesehenen 4,7 m² hat mein Keller nur 4 m². Gibt es da einen Toleranzbereich den ich als Käufer akzeptieren muss? Falls nicht, wie bemisst sich in so einem Fall der Schäden?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.

Viele Grüße

  • Name:
  • Lars
  1. Anwalt und Wertgutachter fragen!

    Steht denn im Kaufvertrag eine verbindliche Fläche für den Keller drin? Sind evtl. vorliegende Bauzeichnungen vertragsverbindliche gewesen? Gibt es evtl. eine Toleranzklausel in Ihrem Vertrag wonach eine Flächenabweichung von bis zu 3 % (gerechnet auf die ganze Wohnung) keinen Preiseinfluss hat? Sowas prüft und bewertet ein Anwalt. Erst dann kann ein Wertermittler ggf. für den Verlust an Nebenfläche einen Minderwertbetrag ermitteln. Die Kosten für Anwalt und Gutachter werden aber vermutlich mehr als den gesamten Minderwertbetrag verbrauchen ...
  2. Das ist wohl eher eine rechtliche ...

    Foto von wiki

    Das ist wohl eher eine rechtliche Frage, ob Sie vertraglich Anspruch auf irgend welche Planungszeichnungen haben. Stehen die 4,7 m² im Kaufvertrag? Mit oder ohne ca. Hat der Nachbar vielleicht die 0,7 m² mehr bekommen, weil das wegen einer Leitungsführung notwendig war?
  3. Dumm gelaufen

    Vielen Dank für den Tipp.

    Die 4,7 m² stehen so im Kaufvertrag, aber es ist eine Toleranz von 2 % zulässig.

    Da habe ich dann ja wohl keine Chance.

    Vielen Dank für die Info.

  4. Warum?

    Foto von wiki

    2 Prozent von 4,7 sind doch 0,094, das bedeutet doch der Keller muss mindestens 4,604 M2 haben
  5. Lies noch mal weiter oben

    "Toleranz bezogen auf die gesamte Fläche, nicht bezogen auf einzelne Räume. "

    So wird das meist in den Verträgen geregelt.

    • Name:
    • M.P.

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