Keller
Bodenplatte für weiße Wanne ok?
Hallo zusammen, wir sind "stolze" Besitzer einer Baugrube mit Bodenplatte.
Aus einem nachträglich gelieferten LVA können wir nun entnehmen, dass die (Keller-) Bodenplatte die Betongüte 25/30 aufweist und 25 cm dick ist.
Der Grundwasser-Höchststand wird mit ca. 2 m ü b e r der Bodenplatte angenommen - das ergibt sich aus einer Wasserkarte. Der durchschnittliche Wasserstand ist 50 cm ü b e r der Bodenplatte.
Ich habe starke Zweifel, ob die Bodenplatte das nächste Hochwasser wirklich hält - deshalb haben wir im Moment die bereits produzierten Kellerwände nicht darauf errichten lassen.
Was tun?
Für Tipps wär ich sehr dankbar.
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Wieso kümmern Sie sich darum?
Gibt es keinen Bauleiter / Bauüberwacher, der die Bodenplatte prüft (Rissbreitenbeschränkung, Betonüberdeckung, Betongüte, Bauteildicke usw.)?! Sie brauchen eine Statik und die Einhaltung der WU-Beton-Richtlinie und halt jemanden der genau das kontrolliert und bescheinigt.
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Bodenplatte
bei solchen Gegenheiten sollte doch mindestens ein Bodengutachter, ein Statiker und ein Architekt zur Verfügung stehen.
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erste Hinweise auf eine geplante weisse ...
... Wanne wären z.B. am Rand der Bodenplatte eingegossene Dichtungsstreifen aus Gummi, die in die Außenwände mit eingegossen werden. Aber die Details muss der Architekt wissen und berücksichtigen (auf Grundlage des Bodengutachtens).
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Danke erst mal, aber einen Architekten ...
... bzw. Ingenieur haben wir selbstverständlich. Er meint, die Bodenplatte reicht aus- auch für Hoch-Wasser, das bis an die EGA-Platte reichen könnte. Ich habe Zweifel, deshalb meine Frage hier im Forum. Warum ich mich selbst drum kümmre, kann ich auch sagen: Ich werde mal in dem Haus wohnen und möchte keinen Wasserschaden.
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bei diesen Gegebenheiten
hätte ich bestimmt auf den Bau eines Kellers verzichtet.
ständig 50cm Wasserstand über Bodenplatten-Niveau, bei vermuteten Hochwasser sogar 2m ist schon heftig. Über die Bauweise bei solchen Gegebenheiten entscheiden der Architekt und der Statiker. Ob jetzt die Bodenplatte den Anforderungen entspricht kann hier keiner sagen, auch nicht wie es weitergehen sollte.
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Wasserschaden
"Ich werde mal in dem Haus wohnen und möchte keinen Wasserschaden. " aber ein Wasserschaden wird mit Sicherheit nicht durch eine evtl. zu schwache Bodenplatte erfolgen sondern aus ganz anderen Baukonstruktionsfehlern entstehen , wenn diese denn dann baulich vorhanden sind
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Beton ab 15 cm Dicke ist Wasserdicht!
Wenn er denn dann fehlstellenfrei eingebaut worden ist.
Die Einhaltung von Betondeckung etc. ist ein anderes Thema.
Generell jedoch ist die Bodenplatte 5 cm dicker zu erstellen und das Vorhaltemaß entsprechend zu erhöhen, sodann die Bodenplatte -nicht wie in der DINA 1045 regelmäßig vorgesehen auf einer Beton Sauberkeitsschicht erstellt wird- unmittelbar gegen den Baugrund betoniert wird. Folien und Bänder gelten entsprechend dem Stand der Auslegungen zur DIN 1045 nicht als Sauberkeitsschicht.
Wir eine Sauberkeitsschicht aus Beton erstellt, auf derer dann die Bodenplatte errichtet und eingebaut wird oder werden soll, dann ist die Bodenplatte -ebenfalls entsprechend dem Stand der Auslegungen zur DIN 1045- um das Maß der Unebenheiten der beton Sauberkeitsschicht -mindestens aber jedoch um 2 cm- dicker auszuführen und das Vorhaltemaß ebenfalls entsprechend zu erhöhen.
Wenn Sie also denn dann in die statische Berechnung blicken, werden Sie bestimmt fündig werden.
Entweder aus der statischen Berechnung geht eine notwendig erforderliche Bodenplattendicke von 20 cm hervor, sodann unmittelbar gegen anstehendes Erdreich betoniert worden ist oder aber es geht eine 23 cm dicke erforderliche Bodenplattendicke auf einer Sauberkeitsschicht aus der statischen Berechnung hervor, die dann um das Maß der unebenheiten der Sauberkeitsschicht, mindesttens allerdings jedoch um 2 cm dicker betoniert worden ist. Ist beides nicht der Fall sollten Sie jemanden beauftragen der sich damit auskennt und Ihnen unter die Arme greift.
Zusätzlich bleibt zu sagen, dass Sie wohl sehr offensichtlich nicht von Ihrem Architekten und auch nicht von Ihrem Ingenieur auf die "Wassereinbrüche" in einer weißen Wanne hingewiesen worden sind. Sonst würden Sie nicht derartig nachfragen.
Ihr Keller fällt sodann in die Beanspruchungsklasse 1.
Wassereinbrüche in begrenzter Form sind möglich und sogar erlaubt, zumindest in der Nutzungsklasse B ("Kartoffelkeller"). Wichtig ist nur, das planmäßig Gegenmaßnamen eingeleitet werden können.
Lediglich in der Nutzungsklasse A ("Geldscheinlager, Zigarrettenlager etc.") sind feuchte Flecken nicht erlaubt.
Zusätzlich bleibt zu sagen, dass hier bislang der Wassereinbruch in Tropfenform gemint ist und war, nicht aber der Wassereintritt in Dampfform, der in beiden Nutzungs und Beanspruchungsklassen nicht in Gänze anzuschließen bzw. zu unterbinden ist, weswegen eine Lüftungsanlage zur Planmäßigen Abfuhr des anfallenden Wasserdampfes erforderlich ist oder wird, will man Schimmelschäden vermeiden etc..
Lassen Sie sich richtig aufklären, am besten von Jemandem der sich damit auskennt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz