Kellerüberflutung durch Verschluss der Grundleitung im Haus
BAU-Forum: Keller

Kellerüberflutung durch Verschluss der Grundleitung im Haus

Kellerüberflutung durch Verschluss der Grundleitung im Haus
  1. Grundsätzlich falsch geplant?!

    Grundsätzlich falsch geplant?!
  2. Da hätte doch ...

    Da hätte doch ...
  3. Nach einer DIN-gerechten Erstellung hört sich das nicht an!

    Foto von Markus Reinartz

    Wir haben am 30.6.2010 unseren Neubau in Siegburg bezogen. Nach ca. 5 Wochen wurde bei uns nach einem "mittelschweren" Regen ein Feuerwehreinsatz mit Kellerauspumpen erforderlich (Die Regenfallrohre vom Dach sind in das Hausrohrsystem eingebunden). Der herbeigerufene Kanalnotdienst stellte einen Verschluss der Haus-Grundleitung im Bereich der Austrittstelle der Grundleitung am Haus fest. Ursache dafür könnte Bauschutt in der Hauptleitung gewesen sein.
    Zur Sicherheit wurde am folgenden Tag aber auch noch eine Kameraerkundung vom Revisionsschacht der Hauszuwegung aus durchgeführt. Dabei traten nach Auskunft des Kanalreinigers "abenteuerliche" Dinge ans Licht. Nach ca. 18 Metern gerader Strecke unter dem Zufahrtsweg macht das Abwasserrohr einen starken 90  -  100 Grad Knick. Hinter dem Knick befindet sich dann direkt die Austrittsstelle der Grundleitung aus dem Haus. Sofort dahinter münden an einer Stelle 4  -  5 Nebenrohre aus den verschiedenen Räumen unseres Hauses in die Grundleitung. Der Kanalreiniger bezeichnete diese Konstruktion als "Hirschgeweih" und meinte, so etwas würde schon seit 20 Jahren nicht mehr gebaut, da hier die Probleme programmiert seien. In Verbindung mit dem dann direkt folgenden 90 Grad-Knick, würden an dieser Stelle immer wieder "Feststoffe" hängen bleiben und zu Rohrverschlüssen führen. Eine 90 Grad-Führung in diesem Bereich verstoße eigentlich auch gegen die Vorschriften. Der Knick sei viel zu stark und führe zum Rückstau.
    Unser Rohbauer und auch unser Architekt geben sich ahnungslos, "so etwas hätten Sie noch nie erlebt". Sie glauben beide an ein einmaliges Ereignis, durch Bauschutt hervorgerufen.
    Wir als Bauherren glauben dies aber nicht. Wir werden jetzt in ständiger Angst leben, ein weiteres Mal abzusaufen. Wir glauben, hier muss die Rohrführung mit viel Aufwand geändert werden. Inkl. Gutachter, Anwalt, Gericht und hoher finanzieller Vorleistung. Kann uns jemand einen Rat geben?
    Vielen Dank,
    Guido und Petra V. ... interessante Rohrführung?
    Ganz habe ich es nicht verstanden. Die längste Strecke ist 18 m unter dem Gehweg ... und vor dem Knick vereinigen sich noch andere Abwasserrohre ... die dann auch zig Meter unter dem Gehweg verlaufen?
    Wie (wo?) ist das aufgestaute Wasser in den Keller gelaufen?
    Bodenablauf oder WC unter der Rückstauebene?
    Rückstauklappe vorhanden?
    Gruß mindestens ein Kontrollschacht angeordnet werden müssen. Wer plant denn Grundleitungen mit mehreren Richtungsänderungen und Abzweigen in Serie ohne Schacht? Und wer baut 90-Grad-Winkel in Grundleitungen ein?
    Gegen einmalige Ereignisse hervorgerufen durch Bauschutt hilft die ordnungsgemäße Spülung, verbunden mit Kontrolle auf Dichtigkeit, vorzunehmen spätestens anlässlich der Abnahme.
    Lassen Sie doch mal feststellen, ob die Leitungsführung den üblichen Regeln der Technik entpricht. Wenn nicht, hat nicht nur der Bauherr ein Problem. Werter Forumsteilnehmer,
    bei Regenwasser sind 90 ° Bögen (noch) erlaubt, bei fäkalienhaltigem Wasser nicht.
    Wenn nun das eine [Kanalsystem (Regenwasser in das fäkalienhaltige oder umgekehrt) ] in das andere mündet, hat man Mischwasser, bei welchem die 90 ° Bögen dann auch nicht erlaubt sind.
    Da stellt sich dann auch die Frage, ob es in der Straße verlegt ein Zweikanalsystem/Trennsystem (Regenwasser und fäkalienhaltiges Wasser jeweils getrennt voneinander) oder ein Mischwasserkanalsystem gibt. Dementsprechend richtet sich die Rohrleitungsführung Ihres Hauses und welche Entwässerungsobjekte wo angeschlossen werden dürfen und welche wo nicht!
    Ferner ist natürlich ein Kontrollschacht bzw. ein Revisionsschacht vor dem Haus anzuordnen.
    Ferner gäbe es denn dann noch weitere Fragen, bevor eine hinreichend verlässliche Aussage darüber gemacht werden kann, was Sie tun sollen bzw. Ihnen ein entsprechender Rat ausgesprochen oder emfpohlen werden kann.
    Wird z.B. der Keller außerhalb mittels einer Dränage entwässert oder nicht?
    Wie und wohin fliest bzw. entwässert diese Dränage [in den städtischen Kanal (in welchen? , fäkalienhaltigen / Mischwasser / Zweikanalsystem / Trennsystem) ], Verrieselung, Regole etc. und gibt es dazu einen Rückstauschutz oder gar eine Hebeanlage?
    Gibt und gibt es Kellerfenster und mithin angebaute Lichtschächte am Kellergeschoss?
    Wie und wohin werden diese Lichtschächte entwässert [in den städtischen Abwasserkanal (in welchen? , fäkalienhaltigen / Mischwasser / Zweikanalsystem / Trennsystem) ], Verrieselung, Regole etc.?
    Gibt es eine Kelleraußentreppe und einen Kelleraußentreppenantrittspodest?
    Wie und wohin wird diese Kelleraußentreppe und der Kellertreppenantrittspodest entwässert [in den städtischen Abwasserkanal (in welchen? , fäkalienhaltigen / Mischwasser / Zweikanalsystem / Trennsystem) ], Verrieselung, Regole etc. und gibt es einen Rückstauschutz oder gar eine Hebeanlage?
    Gibt es Entwässerungsgegenstände (Toilette, Waschbecken, Dusche, Wachmaschine etc.) im Kellergeschoss?
    Wie und wohin werden diese Entwässerungsgegenstände aus dem Kellergeschoss entwässert [in den städtischen Abwasserkanal (in welchen? , fäkalienhaltigen / Mischwasser / Zweikanalsystem / Trennsystem) ] und gibt es einen Rückstauschutz oder gar eine Hebeanlage?
    Sind die Entwässerungsrohre der Entwässerungsgegenstände (Toilette, Waschbecken, Dusche, Wachmaschine etc.) aus dem Erdgeschoss unterhalb der Bodenplatte des Kellergeschosses verlegt oder unterhalb der Decke abgefangen worden und nach außen geführt worden?
    Welchen Bauvertrag hatten Sie (VOBAbk./B oder BGBAbk. oder einen notariellen Kaufvertrag)?
    Die Beantwortung der Fragen ist erforderlich um Ihnen gegenüber eine verlässliche Aussage machen zu können.
    Wie auch immer die Grundleitungen bzw. die Entwässerungsleitungen verlegt worden sind, darf es nicht zu einer wie von Ihnen beschriebenen Überflutung des Kellergeschosses kommen.
    Jedenfalls nach einer DINAbk.-gerechten Erstellung des Entwässerungssystems hören sich die von Ihnen geschilderten örtlichen Gegebenheiten nicht an.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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