Kelleraußendämmung ohne Noppenbahn mit Erde zugeschüttet
BAU-Forum: Keller

Kelleraußendämmung ohne Noppenbahn mit Erde zugeschüttet

Kelleraußendämmung ohne Noppenbahn mit Erde zugeschüttet
  • Name:
  • Baris U.
  1. Das ist gut, und unbedingt zu empfehlen!

    Das ist gut, und unbedingt zu empfehlen!
  2. Ein WU-Beton-Keller ist sicherlich dicht gegen einwirkendes ...

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo an alle Bauexperten,
    wir sind dabei ein KFWAbk.-60 Haus (Doppelhaushälfte) in NRW (Niederrhein) von einem Bauträger bauen zu lassen. Zu Anfang wurde die Statik geändert bzw. umgerechnet, mit der Begründung, dass jede Baufirma wohl laut VOBAbk. die statischen Berechnungen wirtschaftlicher rechnen lassen und dabei die Standsicherheit zu 100 % gewährleisten kann.
    Außerdem wurde auch aus genau dem selben Grund die Noppenbahn bei der Wiederbefüllung mit Erde an die Kelleraußendämmungen nicht angebracht. Laut Bauleiter dient die Noppenbahn nur zum Schutz der Dämmung durch spitze Steine und unsere Erde soll sehr fein sein.
    Die Kellerwände sind aus WU-Beton mit einer Perimeterdämmung (10 cm) erstellt worden. Zum Nachbarhaus wurde laut ursprünglicher Statik anstatt einer Stahlbetonwand eine (Kalksandstein) KS-Stein Wand hochgemauert. Zwischen beiden Häusern wurde eine Dämmung von insgesamt 6 cm angebracht. Da kein dückendes Wasser bzw. hoher Wasserspiegel vorhanden ist, war eine weiße Wanne nicht nötig. Nur die erforderlichen Stellen wurden mit einer Bitumendickbeschichtung abgedichtet.
    Unsere Frage:
    1. Wird unser Haus tatsächlich zu 100 % standsicher sowie Wasserdicht, sodass wir keine Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel etc. haben werden?
    2. Ist es wirklich ein Nachteil die Noppenbahn nicht anzubringen?
    Wir beabsichtigen, auch auf Empfehlung unseres Bauträgers, einen objektiven Bauüberwacher (Dekra) hinzuzuziehen.
    Wir hoffen, dass Sie uns Aufschluss über unsere Situation geben können und währen Ihnen überaus dankbar dafür!
    Mit freundlichen Grüßen
    Familie U. Bauüberwachung/ Bauherrenbetreuung ;-)
    Schlägt der Bauträger gleich den Mann von der DEKRA vor,
    sollte er auch einen Teil seiner Kosten übernehmen.
    Dann sollten Sie auch klären, wie seine Arbeit aussieht,
    z.B. ob auch Sie schriftliche Berichte von seinen Kontrollen erhalten usw.
    Ansonsten rate ich lieber zu einem unabhängigen (objektiven)
    Bauüberwacher/ Sachverständigen.
    Gutes Gelingen! Ein WU-Beton-Keller ist sicherlich dicht gegen einwirkendes Wasser in Tropfenform, gegen Wasser in Dampfform sicherlich nicht.
    Wenn Wohnräume in einem Keller angeordnet sind empfiehlt es sich eine zusätzliche Abdichtung auf der Außenseite des Kellergeschosses aufzubringen.
    Andernfalls sind laut WU-Richtlinie andere ausreichende Maßnahmem (wie z.B. eine kontroliierte Raumlüftung etc.) einzubauen.
    Bei einem Keller der tatsächlich nur als Keller genutzt wird und nicht als Wohnraum sind feuchte Stellen auf der Innenseite der Wände erlaubt und anders herum natürlich unter gewissen Voraussetzungen auch wieder nicht.
    Insofern wird halt einfach  -  und für den Laien verständlich erklärt -, zwischen Kartoffelkeller und Wohnraumkeller unterschieden. Die Ansprüche an das Kellerbauwerk sind entscheidend.
    Aufschluss hier+ber gibt Ihnen ISBN 3-410-65755-X, Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton.
    Oder auch,
    ISBN 978-3-8167-7344-3, Weiße Wannen  -  hochwertig genutzt.
    Eine Noppenbahn vor einer Dämmplatte eingebaut, kann, sofern die Dämmplatte auf die Außenwände aufgeklebt wurde  -  und dort in Teilbereichen eine Abdichtung vorgenommen worden ist -, die Dynamik aus dem Erdreich in die Abdichtung einleiten, was nicht erlaubt ist.
    Vor der Abdichtung ist  -  entsprechend der DINAbk. 18195- immer eine Gleichtschicht einzubauen.
    Hinsichtlich der Gutachter- oder Sachverständigenkosten bleibt zu sagen, dass diese Kosten sicherlich immer sehr gut angelegt sind, egal, ob sich der Unternehmer an den Kosten beteiligt oder nicht, denn dass muss er zunächst einmal nicht.
    Jedenfalls zahlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen meistens aus.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
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