Grundmauersanierung bei drückendem Wasser
BAU-Forum: Keller

Grundmauersanierung bei drückendem Wasser

Grundmauersanierung bei drückendem Wasser
  • Name:
  • Bernd K.
  1. Hallo Bernd,

    Hallo Bernd,
  2. Es sind beide Haushälften betroffen. Wir haben das ...

    Es sind beide Haushälften betroffen. Wir haben das ...
  3. ich bin davon ausgegangen,

    ich bin davon ausgegangen,
  4. Da wir defekte Verrohrungen bereits vorher ins Kalkül ...

    Da wir defekte Verrohrungen bereits vorher ins Kalkül ...
  5. also,

    also,
  6. Erst mal vielen, vielen Dank für die raschen ...

    Erst mal vielen, vielen Dank für die raschen ...
  7. schon gut,

    schon gut,
  8. Dränagen dürfen nur an eine Vorflut angeschlossen werden

    Foto von Markus Reinartz

    Dränagen dürfen nur an eine Vorflut angeschlossen werden

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es handelt sich um ein Doppelhaus Bj1957.
    Nach dem vermehrt nach Starkregenereignissen mit Rückstau trotz geschlossener Rückstausicherung, Wassereindringungen durch die Kellerwände zu beklagen waren, entschlossen wir uns zu einer Grundmauersanierung.
    Nach Freilegung bis zum Streifenfundament stellen wir nun fest, das der Grundwasserspiegel lediglich 10 cm unter der Fundamentsohle liegt.
    Die Grundmauer kann ich evtl. gegen diesen Lastfall absichern.
    Wie steht's dagegen mit der Drainage? Wohin kann das Wasser abgeführt werden?
    Der Boden selbst ist lehmig und kaum versickerfähig.
    Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar. sind denn dann beide Haushälften betroffen?
    Wohnen Sie schon seit 1957 ohne bisherige Probleme da drin?
    Die Rohrleitungen könnten vor der Rückstausicherung undicht sein! Wo befindet sich die denn?
    Damit handelt es sich dann nicht um den Bemessungswasserstand des Grundwassers.
    Was sagen die Nachbarn und die Wasserbehörde zur Grundwasserstandsentwicklung?
    Ostergrüße aus Thüringen Es sind beide Haushälften betroffen.
    Wir haben das Objekt 2008 erworben.
    Die Rohrleitungen vor der Rückstausicherung sind zwar sanierungsbedürftig, bei dem unter dem Fundament befindlichen Wasser handelt es sich jedoch nicht um Fäkalienwasser.
    Die Rückstausicherung befindet sich im Revisionsschacht kurz hinter der Grundmauer im Hausinneren. Die Rohrdurchführung ist bereits per Inlinerverfahren abgedichtet worden.
    Die Nachbarschaft kämpft mit der gleichen Problematik. Seitens der Wasserbehörde wird der Anstieg des Grundwasser nicht weiter kommentiert, zumal kein politisches Interesse besteht Regenwasserversickerungen zu untersagen.
    Wie bekomme ich nun das Wasser vom Haus weg? dass es Regenwasser ist, was aus defekten Rohren eines (Mischwasser) Kanals austritt und sich anstaut.
    Wenn
    "kein politisches Interesse besteht, Regenwasserversickerungen zu untersagen"
    ist das ja kein Zwang es auch weiterhin versickern zu lassen.
    Wie läuft denn Ihr Regenwasser nun ab? Da wir defekte Verrohrungen bereits vorher ins Kalkül zogen, leiten wir seit ca. 1 Jahr die vordere Dachhälfte in ein Sammelbecken um.
    Der Baugrubenaushub der Front des Hauses erfolgte am 22.03.10.
    Nennenswerte Niederschläge gab es in der Zeit davor, und 7 Tage danach nicht, trotzdem der hohe Wasserstand.
    Ich würde die Sanierung nun gerne zu Ende bringen, dafür müsste ich das Wasser irgendwie vom Haus weg bekommen.
    Nur wie? Sie wollen jetzt gegen drückendes Wasser abdichten und benötigen für die Zeit eine Wasserhaltung.
    (Abpumpen aus einem seitlich angelegten Sumpf) Erst mal vielen, vielen Dank für die raschen Antworten.
    2 Pumpen in entsprechenden Pumpensümpfen sind seit 5 Tagen im Einsatz.
    Aber spätestens beim Verfüllen der Grube werde ich die Pumpen deinstallieren müssen. Da Stelle ich mir die Frage:
    Wenn die Drainage bereits auf Grundwasserniveau liegt, wohin soll die Entwässerung laufen? Beim Anlegen eines Gefälles für die Dränung käme ich unter Grundwasserniveau. Damit wäre die Drainage unwirksam.
    Was ist Ihre Meinung? ich habe Ihnen ja noch nichts gesagt,
    was Sie nicht auch schon selbst getan haben.
    Die Drainage braucht sicher kein Normgefälle, wenn Sie im Grundwasser liegt.
    Grundwasser dürfen Sie in der Regel nicht in den Kanal abpumpen.
    Nur ist es auch wirklich das Grundwasser?
    Trotzdem kann es Sinn machen, die Drainageleitungen drin zu lassen und einen Kontrollschacht vorzusehen, um den Wasserstand beobachten zu können.
    Dann würde ich den hinteren Teil auch noch in das Sammelbecken umleiten oder am Besten gleich die vermutlich defekte Verrohrung kontrollieren und ggf. erneuern lassen.
    Vielleicht gemeinsam mit den Nachbarn einen örtlich erfahrenen Tiefbauplaner/ Bodenmechaniker einbeziehen.
    Grüße Werter Fragesteller,
    Dränagewasser darf entsprechend der DINAbk. 4095 nur an eine Vorflut (z.B. Vorfluter, Bach, Fluss, See, Meer, offenes Gewässer etc.) angeschlossen werden. Ist die nicht möglich ist das anfallende Dränwasser auf dem Grundstück zu verrieseln. Ist dies auch nicht möglich, ist entsprechend der Normengebung auf die Verlegung einer Dränage zu verzichten und der Lastfal "drückendes Wasser" nach DIN 18195 Teil 6 Abschnitt 8 abzudichten.
    Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfen Sie  -  entsprechen der Normung  -  gar keine Dränage verlegen, wenn diese im Grundwasserbereich liegt.
    Dementsprechend wäre der Lastfall "drückendes Wasser" abzudichten.
    Insbesondere Grunddwasser und auch Dränwasser dürfen nicht  -  ohne Genehmigung  -  in das städtische Abwassersystem eingeleitet werden.
    Ansonsten würden Sie sich an Ihrem Haus eine nach DIN 4095 beschriebene  -  jedoch selbst herbeigeführte  -  Mildenlage schaffen. Die DIN 4095 geht  -  sehr wahrscheinlich offensichtlich  -  nicht von selbst geschaffenen Muldenlage aus. Das wäre theoretisch so, als wenn Sie in der mit Wasser gefüllten Badewanne, versuchen eine Sandburg zu bauen.
    Auch sind  -  entsprechend der vorgenannten Norm DIN 4095- Dränagen gegen Rückstau zu sichern, damit Sie sich über die Dränage kein Wasser ans Haus ziehen, was wenig Sinn machen würde, wenn die Dränage im Grundwasserbereich liegt und somit von allen Seiten durch die Versickerungsöffnungen im Dränrohr Wasser ins Rohr selbst  -  und somit auch in die Filterkiesschicht in der die Dränage verlegt ist  -  einströmen kann.
    Was wir Ihren Angaben entsprechend nicht ganz nachvollziehen können ist, dass Sie pumpen müssen um die Arbeiten ausführen zu können?! Der Grundwasserstand war doch Ihren Angaben entsprechend 10 cm unterhalb der Bodenplatte?! Da wäre doch dann Ihren Angaben entsprechend überhaupt gar kein pumpen notwendig, oder?!
    Gegen den Rückstau aus dem städtischen Kanalsystem kann man sich  -  entsprechend der DIN 12056  -  mittels elektrisch verschließbaren Rückstauverschlüssen absichern. Derartige Rückstausicherungen einzubauen ist jedoch nur zulässig, wenn über diese Rückstausicherung keine oberhalb des Rückstauebene (in der Regel EGAbk.) eingebaute Entwässerungsgegenstände entwässert werden und in den Räumen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel KG) keine erhöhten Sachwerte zu schützen gilt. Eine Wohnung im Kellergeschoss unterhalb der Rückstauebene oder auch Räume in denen der Van Gogh oder Da Vinci an der Wand hängt, fallen regelmäßig nicht unter die benannten Räume in denen es keine erhaltenswerten Sachwerte gibt.
    Oberhalb der Rückstauebene (in der Regel EG) zu entwässernde Entweässerungsgegenstände sind z.B. unterhalb der Kellerdecke zu fassen und von dort aus in den städtichen Abwasserkanal einzuleiten. Eine Rückstausicherung in diesem Bereich der zu entwässernden Entwässerungsgegenstände anzuordnen, schreibt die DIN 12056 nicht vor und kann sodann entfallen.
    Sind unterhalb der Rückstauebene erhöhte  -  schützens  -  und erhaltenswerte  -  Sachwerte vorhanden, sind die unterhalb der Rückstauebene (in der Regel KG) zu entwässernde Entwässerungsgegenstände über eine Rückstauschleife zum Schutz gegen Rückstau in den städtischen Abwasserkanal anzuschließen und zu entwässern. Dies bedeutet, es muss gepumpt werden.
    Von Hand verschließbare oder auch durch den Druck aus dem städtischen Abwassersystem selbstschließende Rückstausicherungen einzubauen ist in den genannten Fällen ohnehin nicht erlaubt.
    Ergänzend sei erwähnt, dass der Gebäudeversicherer regelmäßig frei ist von der Leistung, sofern die vorgenannten DIN Normen (DIN 4095 und DIN 12056) nicht eingehalten werden.
    Abschließend bleibt zu erwähnen, dass die Fa. Kessel seit dem letzten Jahr (ca. Mai 2009) einen neuen Pumpfix mit Zulassung auf den Markt gebracht hat, der es zulässt z.B. auch eine Einliegerwohnung im Kellergeschoss über eine derartige Vorrichtung (ohne über eine Rückstauschleife zum Schutz gegen Rückstau zu pumpen) zu entwässerun. Dieser neuartige Pumpfix kann aber nur im freien Gefälle eingebaut und angeschlossen werden. Der pumpt zwar gegen den Druck der aus dem städtischen Abwasser- bzw. Kanalsystem ansteht, hebt aber nicht, sodass ein freies Gefälle vorhanden sein muss. Auch in diesem Fall dürfen keine anderen Wasser, die z.B. von Entwässerungsgegenständen oberhalb der Rückstauebene (in der Regel EG) anfallen über diesen Pumpfix entwässert und am städtischen Abwasserkanal angeschlossen werden. Um auch im ggf. trotzdem eintretenden Schadensfall versicherungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Verwendung eines solchen Pumpfixes mit dem Gebäudeversicherer abgestimmt werden, weil dieses neuartige System zwar eine Zulassung hat aber dennoch nicht in den derzeitig gültigen DIN-Normen erwähnt wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die zurzeit ...

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die zurzeit ...
  10. Das geht nicht

    Foto von Markus Reinartz

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen,
    die zurzeit im Einsatz befindlichen Pumpen, dienen dazu kapillar aufsteigende Feuchte etwas einzudämmen, damit z.B. aufgetragene Sperrputze besser abbinden können.
    Eine geplante Dränung soll nicht ins Abwasser eingeleitet werden!
    Vielmehr ist zurzeit angedacht eine Vorflut unter Grundwasserniveau, mittels einer unterirdischen Regenwasserzisterne, zu errichten. Das dort angesammelte Wasser soll im Bedarfsfall auf ein ca. 50 m entferntes Grabeland gepumpt werden um dort zu versickern.
    Die Drainage läge bei jetzigem Grundwasserstand (vermehrte Niederschläge im Winter / Schneeschmelze ) nicht im Grundwasser, sondern ca. 15 cm darüber.
    Was halten Sie davon?
    PS: Zur Rückstausicherung vom völlig unabhängig geführten Abwasser benutzen wir einen Kessel-Staufix. da Sie sich die Antwort bereits in Ihrem Eingansbeotrag selbst gegeben haben.
    Sie hatten doch geschrieben, dass dort auf dem Grundstück kaum etwas verrieselt.
    Wenn der Boden nicht versickerungsfähig ist, dann kann halt eben auch nichts verrieseln.
    Und wenn auf Ihrem Grundstück nichts verrieselt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie in 30 m Entfernung eine andere Bodengüte vorfinden.
    Ihr Vorhaben ist außerdem wiederum auch nicht Regelgerecht, weswegen der Gebäudeversicherer im Schadenfall frei von der Leistung wäre. Dies müssten Sie  -  was den meisten Leuten beim Versicherungsantrag nicht bewusst ist  -  bei den Versicherungsantragsfragen schon angeben, dass Sie nicht regelgerecht gebaut habe, sprich nicht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DINAbk.-Normen). Entweder gibt es dann einen Versicherungszuschlag oder aber Sie werden erst gar nicht aufgenommen.
    Der Versicherungsantrag ist das, wenn Sie zu Ihrem Versicherungsmakler gehen und sagen, ich benötige eine Gebäudeversicherung. Das ist der Versicherungsantrag. Sie stekken den Antrag auf Versicherung und der Makler zückt ein Formular, welches er ausfüllt und Sie unterschreiben. Der Versicherte selbst unterschreibt, das er die Versicherungsantragsfragen korrekt und wahrheitsgemäß unterschrieben hat, was demnach denn dann in Ihrem Fall, für den Fall das Sie dies nicht angeben werden, nicht der Fall ist.
    Sie wollen doch im Schadenfall (den Supergau) nicht dem Zufall überlassen ob Sie versichert sind oder nicht. Wir bearbeiten jedes Jahr ca. 3  -  5 solcher Fälle, wo der Versicherer frei ist von der Leistung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  11. Vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Angabe zur ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Angabe zur ...
  12. Fraglich?

    Foto von Markus Reinartz

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Meine Angabe zur Versickerungsfähigkeit des Bodens bezog sich auf die Bodenverhältnisse im Bereich des Streifenfundaments in 3 m Tiefe. Der Boden auf dem entfernten Grabeland ist zur Versickerung scheinbar geeignet: Der Voreigentümer hat auf diesem Weg eine Dachhälfte (150 m²) dorthin entwässert ohne das jemals Wasser an die Oberfläche getreten wäre.
    Die Lage stellt sich auch nicht mehr so dramatisch wie Anfangs dar, da Herr Filusch richtig lag mit der Annahme einer defekten Abwasserverrohrung. Das Leck ist nun beseitigt, und seitdem macht das Erdreich am Fundament einen nicht mehr so nassen Eindruck. Der Pumpensumpf befindet sich 40 cm unter Fundamentsohle, und die dort anfallenden Wassermengen betragen 2 Liter pro Stunde. Wenn nicht gepumpt wird, steigt der Wasserspiegel auf 20 cm unter Fundamentsohle.
    Der Einbau der Dränung dürfte somit nicht mehr in Konflikt zur 4095 stehen, da die Dränung selbst nach Einhaltung des Normgefälles von 0,5 %, keine Grundwasserberührung hätte. Die Weiterführung zur unterirdischen Vorflut würde ab Übergabeschacht in geschlossenen Rohren erfolgen. Wäre das so machbar?
    Zum Versicherungsschutz: Trotz versicherter Elementarschäden deckt mein Versicherer das Risiko von Grundwassereindringungen, sofern Grundwasser nicht an die Oberfläche tritt, ohnehin nicht ab ... .. Von hier aus schwer zu beurteilen.
    Hierzu mal ein Beispiel:
    Die DINAbk. 18336 und sodann die DIN 18195 im Teil 6 schreiben unter Abschnitt 7 "Arten der Beanspruchung" vor, dass für eine Abdichtung nach Abschnitt 9 (zeitweise aufstauendes Sickerwasser) die Gründungssohle mindestens 30 cm über dem Wasserspiegel liegen muss. Bei Ihnen tut sie das nicht.
    so weiter ...
    Dies bedeutet, dass, wenn eine Verrieselung nicht möglich ist sogar nach Abschnitt 8 (drückendes Wasser) abzudichten ist.
    Wenn Sie es denn schaffen eine funktionierende Dränung hinzubekommen, wird es funktionieren, falls nicht, mhhhhhhhh ...
    Hinzu kommt, dass Sie es sicher nicht mehr schaffen werden den Kellerboden für den entsprechenden Lastfall abzudichten, die Wände schon, die werden ja gerade neu gemacht bzw. neu abgedichtet, oder?
    Wie haben Sie die Wände denn abgedichtet?
    Wer soll das Risiko übernehmen wollen, wir nicht und wir vermuten mal, auch niemand Anderes.
    Es kann Ihnen doch niemand garantieren, dass das anfallende Wasser nicht mal höher steigt, oder?
    Wenn Sie so vorgehen wollen, wie Sie es beschrieben haben, dann sollten Sie ein hydrogeologisches Gutachten vorliegen haben, dass es mit der Dränung funktioniert.
    Oder halt eben "Augen zu und durch" und hoffen das es gut geht, was Sie da machen.
    ach so, die meisten Versicherungen schließen Grundwasser und Hochwasser standardmäßig aus. Wenn es eingeschlossen werden soll, muss das gesondert vereinbart werden. Aber es ist für uns ja nicht klar, welchen Vertrag Sie haben.
    Weiter gilt das von uns beschriebene aber auch  -  sowie wir es beschrieben haben  -  für den Rest der Hausentwässerung (Stichwort: "Rückstauebene").
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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