Wassereinbruch Keller nach Straßensanierung
BAU-Forum: Keller

Wassereinbruch Keller nach Straßensanierung

Wassereinbruch Keller nach Straßensanierung
  • Name:
  • Ralf
  1. Welche Einfüllöffnung meinen Sie?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,
    mein Haus in Bayern ist Baujahr ca. 1920 mit nicht abgedichtetem Sandsteinkeller an einer Durchgangsstraße mit Engstelle (schmaler Gehweg). Seit mehreren Monaten wird die Straße saniert und damit zusammenhängend neue Wasserleitungen verlegt.
    Vor Start der Sanierungsmaßnahmen wurden alle Bürger in einer Versammlung unterrichtet dass vor Beginn der Tätigkeiten Häuser (insbesondere auch Keller) von außen und innen fotografiert wurden sowie die Kanalanschlüsse untersucht werden. Wie bei vielen anderen Anwohnern auch wurde bei meinem Haus nur außen fotografiert. Später stellte sich heraus, dass die Kanalanschlüsse nur bis zur Revisionsschacht untersucht wurden und damit sei die Gemeinde ihrer Pflicht nachgekommen. Mir war bis zum Schadenseintritt unbekannt, dass die betroffene Abwasserleitung parallel zum Haus in den Revisionsschacht fließt. Ich dachte immer ich habe an dieser Stelle eine direkte Verbindung zum Haupt-Abwasserkanal. Die Gemeinde sagte mir dass sie davon ausgingen, diese Leitung verlaufe in meinem Keller. Deshalb wurde ich nicht darauf hingewiesen, ebenso wäre ein Hinweis gar nicht in der Pflicht der Gemeinde gelegen.
    Seit mehreren Wochen hatte ich an der tiefsten Stelle im Keller an der Straßenseite (1,20 m unterhalb der Straßenoberfläche) erheblichen Wassereinbruch bei langanhaltendem oder starkem Regen. Nach kurzer Zeit fand ich heraus, dass dies durch einen Defekt des Regen-Abflussrohres begründet ist. Ich leitete das Regenwasser direkt in meinen Garten, seitdem hat sich die Lage deutlich gebessert. Offenbar durch Auswaschungen im Untergrund hatte ich noch kleinere Wassereintritte über Oberflächenwasser an der selben Stelle. An der betroffenen Stelle gibt es einen Hohlraum dahinter (mit langem Schraubenzieher geprüft). Sicherheitshalber habe ich deshalb an der Wassereintrittsstelle Brunnenschaum eingespritzt, seitdem ist Ruhe.
    Die Gemeinde informierte ich umgehend nachdem ich den Grund herausfand. Sie stellte zuerst Forderungen mich, da angeblich das Wasser über meinen angrenzenden Garten auf die Straße "schoss" (Gefälle). Ich habe 10 m³ Muttererde auf eigene Kosten aufgefüllt, um eine Barriere zu schaffen. Dies half natürlich nicht. Von der Gemeinde organisiert gab es eine TV-Kanalbefahrung mit Schwarz-Weiß-Kamera. Ich war anwesend, konnte aber fachlich nicht viel dazu sagen. Es wurde ganz selbstverständlich von einem herausgedrückten Dichtungsring in einer Entfernung von 3 m der Einfüllöffnung (diese auf Straßenniveau) gesprochen, der keinesfalls von den Sanierungsarbeiten kam. Auch wurde gesagt dass das betroffene Rohr deutlich tiefer läge als ausgekoffert wurde. Ebenso gab es noch einen Ortstermin mit Gemeinde, Ingenieurbüro und Baufirma. Hier wurde offen an meiner Glaubwürdigkeit gezweifelt, es fielen auch Aussagen wie "den Wassereinbruch haben Sie doch schon immer" und "der Keller war schon immer nass, er ist ja noch nicht mal abgedichtet". Begründet wurde dies u.a. mit einem Schacht im Keller. Diesen erstellte ich bereits vor mehreren Jahren sicherheitshalber, da ich zwei mal Hochwasser miterlebte und das Wasser nur ein Stück unterhalb der Kelleröffnungen die Straße abwärts vorbeiströmte.
    Ich bot den Beteiligten an auf deren Kosten statt einer aufwändigen Sanierung des Abflussrohres eine PVC-Leitung in meinem Keller zu verlegen. Mit dem optischen Mangel würde ich leben, aber diesem Vorschlag wurde eine Absage erteilt.
    Heizkessel und Heizungspufferspeicher müssen laut Aussage meines Heizungsbauers ebenso geprüft werden (diese Standen über die betroffenen Wochen im Wasser, Dichtungen haben sich mit Wasser vollgesaugt). Auch dieser Forderung der Kostenübernahme wurde widersprochen.
    Ich hatte nun die Möglichkeit einer TV-Kamerabefahrung in Farbe über einen Bekannten. Hierbei stellte sich heraus: es handelt sich zuerst um ein Stück Tonrohr, dann ein nicht fachgerecht angeschlossenes PVC-Rohr, dann kommt wieder Tonrohr. Das PVC-Rohr ist nur 1,50 m von der Einfüllöffnung entfernt. Hier geht das Rohr im 45 Grad Winkel nach unten => die beschädigte Stelle liegt im ausgekofferten Bereich. Auf der gleichen Tiefe wie die Wassereinbruchstelle wurde eine neue Wasserleitung ins Haus gelegt. Aus meiner persönlichen Sicht hätte die Baufirma zwangsläufig auf das Abflussrohr stoßen müssen. Ich gehe davon aus, dass es bei den Arbeiten von der Straßenbaufirma beschädigt wurde und nicht fachgerecht ausgetauscht wurde. Gemeinde, Ingenieurbüro und Baufirma weisen jegliche Schuld von sich. Ich habe bereits angefragt, wann es welche Aufbruchgenehmigungen im Bereich der beschädigten Stelle gab, da behauptet werden wird das Rohr sei schon immer beschädigt gewesen. Ich habe bereits genug Telefonate, Vor-Ort-Termine und Emails, um die Reaktion mit Sicherheit vorhersagen zu können.
    Folgende Fragen:
    1. Ist meine Vorgehensweise okay: ich gehe zum Rechtsanwalt für Baurecht, ein Gutachter wird auf eigene Kosten engagiert, dann geht es vor Gericht und ich versuche meine Vorfinanzierungskosten zurückzuholen sowie Schadenersatz durchzusetzen? So lange muss ich das Regenwasser bei mir in den Garten leiten?
    2. Bezüglich der neuen Wasserleitung wurde ich einen Tag vor Durchführung gedrängt auf eigene Kosten einen Mauerdurchbruch von innen nach außen zu machen. Dies tat ich. Die Wasserleitung wurde von außen nach innen (ca. 1,20 m unterhalb der Straßenoberfläche) von der Straßenbaufirma gelegt, ohne jegliche Abdichtung von außen. Wäre es Aufgabe der Baufirma gewesen, diesen Anschluss von außen abzudichten? Falls nein, hätte mich die Baufirma darauf hinweisen müssen dass ich diese Abdichtung machen soll?
    Danke vorab für die Infos!
    Viele Grüße,
    Ralf Welche "Einfüllöffnung", dass haben wir nicht ganz nachvollziehen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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