DIN 18195 Teil 6
BAU-Forum: Keller
DIN 18195 Teil 6
Hallo zusammen,
ich hebe eine Verständnisfrage zur DINA 18195 Teil 6.
Da wir mit Keller bauen möchten, haben wir ein Baugrundgutachten anfertigen lassen. Dies zeigte folgendes Ergebnis:
Schicht 1 (0,40 m): Mutterboden
Schicht 2 (2,50 m): Deck-, Lößlehm
Schicht 3 (2,50 m): fluviatile Sedimente
Grundwasser wurde nicht gefunden.
Wir haben also den Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" vorliegen.
Die Empfehlung lautet entweder Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 4 unter Verwendung einer Dränage oder ohne Dränage gemäß DIN 18195 Teil 6 mit WU Bodenplatte.
Laut Leistungsbeschreibung hat die Bodenplatte folgende Spezifikationen:
- mind. 20 cm Bodenplatte aus Stahlbeton Betongüte C 25/30
- Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit gemäß DIN 18195 Teil 4 als Bitumenschweißbahn
Kann man hier von einer WU Bodenplatte sprechen?
Ist bei einer Abdichtung der Wände gemäß DIN 18195 Teil 6 wirklich keine Dränage erforderlich?
Ist bei den gegebenen Bodenverhältnissen eine Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 4 mit Dränage einer Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 6 vorzuziehen?
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Die von der WU-Richtlinie, empfohlene Mindestdicken von Bauteilen
listet bei Bodenplatten mindestens 25 cm auf.
Sollte diese Mindestdicke (hier nur 25 cm) eingehalten werden muss mit einem w/z-Wert < 0,55 betoniert werden, was einen Normalbeton C30/37 entsprechen würde.
Zudem liest sich hinsichtlich aller anderen Randparameter (Dichtigkeit von Durchgängen, Rissbreitenbeschränkung usw) nicht heraus, was eine WU Konstruktion als Bodenplatte vermuten ließe.