Kelleraußendämmung soll jetzt weg
BAU-Forum: Keller

Kelleraußendämmung soll jetzt weg

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich bin Eigentümer eines Reihenmittelhauses im Baden Württemberg . Mein Haus wurde 2006 fertiggestellt und hat auch einen Keller. Die Bodenplatte sowie auch Arbeiten rund um den Keller hat eine Firma aus dem Umkreis gemacht. Wir haben die Firma auch rausgesucht und auch bezahlt. Jedenfalls hat die Firma unseren Keller von außen gedämmt mit Styrodur-Dämmung 3035CS 30 mm. Die Isolierung ist bündig mit unserem Haus, es steht nichts über. Eine Noppenfolie wurde auch aufgetragen. Da wir das erste Haus in unserer Straße waren, gab es bisher keine Probleme.
Seit Mittwoch ist links neben uns eine Baugrube ausgehoben worden. Wir hatten mit dem Nachbar/Bauunternehmen vorher schon Probleme, weil die für den Aushub ein Teil unserer Stellplätze benötigt haben und auch einen Teil unseres Gartens. Erst nach langen hin und her gab es eine Einigung, dass uns die entstandenen Kosten zur Bereitstellung und auch Wiederherstellung erstattet werden. Dann sollte mein Ableitungsrohr vom Dach in den Garten weg, weil es angeblich über das Nachbargrundstück lief, was natürlich nicht der Fall ist. Seit gestern gibt es ein neues Problem.
Bei der Baubesprechung am Freitag stellten das Bauunternehmen fest, dass es zu tief ausgegraben hat. Und gleichzeitig entfernten sie unsere Noppenfolie, obwohl wir ihnen keine Erlaubnis erteilt haben. Jedenfalls haben wir dann gestern Abend einen Anruf der neuen Nachbarin bekommen, dass es schon wieder Probleme gibt. Der Bauunternehmer der Nachbarn hat eine E-Mail geschrieben mit folgenden Inhalt.
"Die Außenisolierung entspricht Aufgrund des verwendeten Materials laut Aussage der Fachleute nicht den Bestimmungen des Brandschutzrechtes und muss daher komplett entfernt werden. Eine korrekte Dämmung zwischen den Hausaußenwänden ist im Lieferumfang ihres Hauses enthalten. Die Dämmplatten zwischen den Haustrennwänden werden geliefert und angebracht. Bitte veranlassen Sie daher, dass entweder der Hauseigentümer oder wenn sie uns mit beauftragen möchten die Entfernung des derzeitgen Materials übernimmt. "
Ich bin aus allen Wolken gefallen, so etwas war mir nicht bekannt. Meine Kellerfirma habe ich gestern noch angerufen, aber habe niemanden mehr erreicht. Jetzt sitze ich hier und habe keine Ahnung, ob ich die Isolierung wirklich entfernen muss oder was ich machen soll. Kennt sich jemand mit solch einem Fall aus und weiß Rat.
  • Name:
  • Bianca Zschammer
  1. Nun da könnten Sie ja

    mal mit gleichen Mitteln zurückschlagen.
    Aber zuerst klären:
    Ist Ihr Haus INCL. Dämmung noch innerhalb der Grenze oder schon drüber. Weil dann wäre die Dämmung rechtlich auf dem Grundstück vom "Nachbarn". Dann hätten Sie eh ein "anderes" Problem.
    Und dann könnten Sie einen netten Brief ungefähr so Formulieren:
    ... bitte Teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage die Entfernung notwendig wird ... Also incl. der §§ usw.
    Eine Pauschale Formulierung ... Fachleute / Brandschutz ... hört sich zwar gut an, aber es wäre hier schon zu klären, WAS GENAU da notwendig ist. Und ob überhaupt eine Brandschutzwand "notwendig" ist.
    Denn bei einer massiven Betonwand wäre für mich als Laie schon die Frage, ob die Betonwand nicht alleine schon Brandschutz genug ist.
    Wir sprechen hier ja nur vom Keller, nicht von der Restlichen Hauswand drüber? Richtig?
    Und ansonsten, mal Hilfe bei einen Fachanwalt für Baurecht suchen. Sie werden ja vrmtl. dann noch mehr "Ärger" haben also nur das was bisher ist.
  2. Natürlich wie immer

    nur Private Meinung, keine Rechtsberatung.
  3. ja, die Dämmung ist auf unserem Grundstück und ...

    ja, die Dämmung ist auf unserem Grundstück und schließt mit dem Haus ab. Mir ist es auch unverständlich, dass ich etwas entfernen soll, dass mir gehört, auf meinem Grundstück sich befindet. Soweit ich weiß, ist das Styrodur nur schwer entflammbar und die Dämmung befindet sich in der Erde drin. Was soll da brennen? Für die Dämmplatte am Haus ist der Nachbar sowieso zuständig, soweit ich weiß. Ich bin ziemlich ratlos
    • Name:
    • Bianca
  4. Na dann

    dürfte das Vorgehen ja fast schon "geklärt" sein.
    Wenn es tatsächlich alles auf ihrem Gelände liegt, dann gehört es ja Ihnen. Damit kann ja wohl niemand IHR Eigentum zu entfernen verlangen.
    Und alles andere wäre auch schon zweifelhaft ob das alles so OK war. Ihr Grundstück, Ihr Eigentum. Da kann niemand mal kurz ein Stück "Fläche" sich holen, nur weil der das "braucht". Dann muss der das halt anders lösen.
    Und wenn jemand das "weg" möchte, dann muss der Ihnen schon sagen Aufgrund welcher Rechtsgrundlage (noch haben wir ein Rechtsstaat) er das haben möchte.
    Die Aussage ... Fachleute haben gesagt ... reicht da wohl leider nicht aus.
    Also: Fakten auf den Tisch. Der soll Ihnen die §§ aus der Brandschutzordnung/Bauordnung oder was auch immer schriftlich rüberbringen.
    Er will was, also muss ER auch die Fakten liefern. Nicht Sie müssen was "beweißen".
    Wenn es mit einem netten und höflichen Brief (Aufforderung den Nachweis zu bringen) nicht Funktioniert, dann geht halt eine Spur "härter".
    Dann kostet Sie das zwar den Anwalt, aber dann dürfte der Gegenseite klar sen, wie es läuft.
    Ob das allerdings dem Verhältnis Ihrem zukünftigen Nachbarn, mit dem Sie ja die nächsten xx Jahre auskommen sollten, förderlich ist, ist ein anderes Thema.
    PS: Haben Sie die Einigung wegen Wiederherstellung der Stellplätze, schriftlich? Falls nein, dringend schriftlich machen. Sonst weiß nachher keiner mehr was und hat alles "vergessen"
  5. Hallo Bianca,

    sprechen Sie mit Ihrer Nachbarin und machen Sie ihr deutlich,
    dass sich die Platten auf Ihrem Grundstück befinden, die Platten (vermutlich) die Abdichtung Ihres Hauses schützen
    und dass Sie sie für alles haftbar machen werden, wenn sich einer an Ihren Platten vergreifen sollte. Evtl. Bedenken, welche die Baufirma der Nachbarin hat, möchte sie doch bitte schriftlich äußern, damit das geprüft werden kann und Sie die Möglichkeit haben, das Ihrer Kellerfirma weitergeben zu können.
    Wenn die Nachbarin vernünftig reagiert und sagt, na sie hat doch auch keine Ahnung und sie muss sich darauf verlassen, was Ihr die Baufirma sagt, machen Sie den Vorschlag gemeinsam einen Sachverständigen zur Klärung, zur Bauzustandsdokumentation und zur Streitschlichtung zu beauftragen.
    Das ist im gegenseitigen Interesse und Sie vereinbaren die Kostenteilung.
    Vorher könnte allerdings der Chef Ihrer Kellerfirma mit den "Kumpels" von nebenan mal von Mann zu Mann sprechen.
    Grüße
  6. Vielen Dank für Ihre Tipps. Alles das habe ...

    Vielen Dank für Ihre Tipps. Alles das habe ich vor. Ich habe nach langem hin und her erst einmal 2000 € in Bar bekommen und alles schriftlich, dass das Geld für die Wiederherstellung ist.
    Das Unternehmen dass für unsere neuen Nachbarn baut, dass muss ein diletanischer Haufen sein. Entschuldigung. Jetzt stellt sich heraus, dass sie die Baugrube zu tief ausgehoben haben. Bevor jetzt die Bodenplatte entstehen kann, muss erst wieder mit Schotter aufgefüllt werden. Und in KWAbk. 18 soll der Keller angeblich kommen. Ich denke einfach, dass das Unternehmen irgendwelche Gründe bei uns sucht, um die Zeitverzögerung zu rechtfertigen. Die haben sich auf das Plakat geschrieben, schlüsselfertig gebaut innerhalb von 90 Tagen ab Bauantrag. Und das Schlimme ist, die Nachbarn haben kein Druckmittel, da sie das Haus schon im Voraus bezahlen mussten. Die Nachbarn sind einfach genau so Laien wie wir es waren, nur haben wir mit einer renommierten Firma gebaut.
    Jedenfalls werde ich mich an Eure Tipps halten und genau so vorgehen. Notfalls übergebe ich die Angelegenheit dem Anwalt (bin Rechtschutzversichert mit Grundstücksrechtschutz. Vielen Dank für Eure Hilfe. Viele Grüße Bianca
    • Name:
    • Bianca
  7. Na dann helfen Sie

    doch mal Ihren neuen Nachbarn. Die werden es vielleicht noch "Danken". Denn die haben vrmtl. KEINEN eigenen Bauleiter.
    Davon könnten Sie beide "Profitieren". Denn wenn die den Boden "tiefer" ausheben, sind die ja vrmtl. sogar unterhalb von Ihrem Fundament. Das würde mir zu Denken geben.
    Und wenn die Nachbarn, das ganze Haus im Voraus bezahlt haben, ist da Hilfe sicherlich angebracht. Denn was ist, wenn die Firma "Konkurs" geht? Haben die wirklich alles bezahlt, ohne Zahlungsplan?
    Die 90 Tage sehe ich gar nicht so problematisch an. Selbst wenn die überschritten werden. Das ist sicherlich das kleinere Problem. Interessant wird die "Qualität" die am Ende rauskommt.
  8. Hallo, am Mittwoch stand plötzlich der Bauleiter von ...

    Hallo, am Mittwoch stand plötzlich der Bauleiter von unserem Nachbarn auf der Matte und erklärte uns, dass unser Haus schief sei und er Probleme hat die Schallschutzplatte in den Abstand von unserem Haus zu seinem BVAbk. reinzustecken im Obergeschoss und im Dachgeschoss würde dafür kein Platz mehr sein. Ich habe ein Reihenmittelhaus und jetzt wird das Endhaus daneben gebaut. Ich bin erst mal aus allen Wolken gefallen, da 2007 der Vermessungsingenieur für das Liegenschaftsamt alles vermessen hat und da kam keine Reaktion, dass irgendwas schief wäre. Jedenfalls wäre das so behauptet der Bauleiter. Ich die Baupläne angeschaut und entdeckt, dass erst im Dachgeschoss die Grundstücksbreite von 5,98 m (aufgerundet auf 6 m) erreicht wird. Zum linken und rechten Nachbar hat unser Haus bis zu unserer Grundstückgrenze 4,5 cm Platz, im Erdgeschoss 2,7 cm auf jeder Seite, im Obergeschoss 1,7 cm und im Dachgeschoss noch 0,7 cm auf 6 m. Ich fordere jetzt einen Baustopp, da ich als Leihe nicht feststellen kann, was hier schief läuft. Da soll sich ein Experte drum kümmern, was meint ihr? Gehört zwischen die Häuser eine Brandschutzplatte? Das Nachbarhaus ist Beton mit so roten Brösel (sieht aus wie Popcorn). Und mit meinem Dach haben die auch Probleme, da brauche ich von den Dachexperten einen Rat.
    Nachdem ich nicht nur Probleme mit der Baufirma im Keller, Hausbreite habe, wollen die von mir verlangen, dass ich meine Ortgangziegel wegmache, weil die Nachbarn (Dach wird noch geplant, das Reihenendhaus ist 20 cm länger als meines und das Dach war zu hoch geplant) meine Dachziegel nicht auf ihrem Dach haben wollen. Die sind 2000 € Aufpreis und das ist zu teuer, sagen sie. Ich wäre einverstanden gewesen, die Ortgangziegel den Nachbarn zu geben und wir hätten das Dach dann Flächendeckend eindecken können. Aber nun ja, dass wollen sie nicht. Was nun? Wenn ich die Ziegel nicht wegmache, können keine Dachziegel draufmachen. Und ich sei verpflichtet, die Ortgangziegel zu entfernen. Aber ich habe ein Holzhaus und wenn da irgendwas an Feuchtigkeit eindringt, fault mir mein Dach und vielleicht mein Haus unter dem "Arsch" weg. Kann mir jemand helfen und weiß jemand Rat?
    • Name:
    • Bianca

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