Neubau ohne Kellerdämmung
BAU-Forum: Keller

Neubau ohne Kellerdämmung

Wir haben uns ein MRH gekauft. Der Keller ist Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels durch eine weiße Wanne geschützt. Da keine Türen das warme Treppenhaus von dem kalten Keller ohne Heizkörper trennt, haben wir den Nachweis EnEVAbk. angefordert und prüfen lassen. Die Berechnungen gehen von einem gedämmten Keller aus, dies ist bei uns jedoch nicht der Fall. Der Vorschlag war, das Treppenhaus zu dämmen und mit entsprechenden Türen vom kalten Keller thermisch zu trennen. Der Verkäufer und Bauträger lehnte dieses aus Kostengründen ab. Ich habe ihn darauf verwiesen, das er die EnEV einhalten muss und seine bisherigen Berechnungen auf falscher Grundlage beruhten. Er schlug vor, 2 Außenwände von innen zu dämmen, da rechts und links ja durch die "Nachbarn" eine Dämmung nicht erforderlich sei.
Frage: Ist das tatsächlich ausreichend 2 Wände zu dämmen? Erfüllen wir so die EnEV?
Keine Türen, keine Heizkörper und die Fenster sind auch nicht entsprechend isoliert?
Bin gespannt auf die Antwort! vielen Dank schon mal.
Gruß Bea
  1. Ein Job für einen Energieberater

    Neubau oder Altbau? Ein Energieberater erklärt Ihnen gern die Erfordernisse der EnEVAbk. und gibt Ihnen Empfehlungen für effektive Maßnahmen der energetischen Gebäudeertüchtigung. Darüber hinaus erklärt er Ihnen auf Nachfrage auch, welche Vereinfachungen bei der Berechnung eines Energieausweises zulässig sind (z.B. Ansatz des Treppenhauses als "beheizt", auch wenn keine Heizung vorhanden ist)
    Gruß aus Berlin
  2. Energieberater

    Vielen Dank für diese Empfehlung und die rasche Antwort. Die Frage ist, ob das was der Bauträger bereit ist durchzuführen auch tatsächlich ausreichend ist?! Einklarer Vorschlag/arbeitsauftrag was erforderlich ist, hat er bereits von einem Sachverständigen erhalten. Er hält diese Variante für zu Kostenintensiv und ist nicht bereit das Treppenhaus zu dämmen und entsprechende Türen einzusetzen. wWirir baten ihn als Kompromiss, seinen Architekten und Statiker die Berechnung nach EnEVAbk. erneut durchzuführen und dieses mal die richtigen Daten zu berücksichtigen und uns eine Lösung zu präsentieren, die die Anforderungen erfüllt. Wir wollen uns nicht streiten, aber er hat den Nachweis zu erbringen und es handelt sich nicht um eine Norm, sondern um eine Vorschrift die es einzuhalten gilt! Oder?
    Grüße aus dem Norden Bea
  3. also ein Neubau  -  richtig?

    Dann ist die EnEVAbk. natürlich einzuhalten. Ob der Nachweis fachgerecht erstellt wurde sagt Ihnen jeder Energieberater. Welche zustzlichen Maßnahmen noch zu erbringen wären ebenfalls  -  vielleicht hilft eine Temperierung mittels Frostschutzsicherung (Heizung) im Treppenhaus. Genaueres kann ich ohne Kenntnis des Objektes nicht sagen.
    Grundsätzlich ist es zulässig, im EnEV-Nachweis das Treppenhaus als beheiztes Bauwerksvolumen anzusetzen, wenn es sich nicht um ein außenliegendes Treppenhaus handelt.
    Die Treppenhauswände sollten darüber hinaus die normativen Mindestanforderungen an Wände erfüllen, die zwischen beheizten und unbeheizten Räumen liegen.

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