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  • Keller

  • 12445: Keller Trockenlegung - Abrechung nach VOB - Verbau

Keller

www.kaut.de - The Air Company www.kaut.de - The Air Company
Raumtrockner gegen feuchte Keller

Keller Trockenlegung - Abrechung nach VOB - Verbau 09.10.2007    

Hallo,
ich weiß nicht genau, ob dieses das richtige Unterforum ist.
Wir haben auf Grund eines Feuchtigkeitsschadens im Keller eine Aussenabdichtung vorgenommen.
Dabei wurde die entsprechende Hauswand komplett bis zur Bodenplatte aufgegraben. Das Mauerwerk trockengelegt und abgedichtet.
So weit so gut.
Der Auftragnehmer weicht nun in einigen Punkten stark von dem ab, was man ohne Baukenntnisse erwarten würde :
1. Verbau
Hier ist im Angebot ein Quadratmeterpreis als Basis angegeben. In der Realität, wurden 2 große Planken an der Hauswand abgestützt, da das Erdreich sehr fest war. Abgerechnet wird aber nun ein vielfaches der Fläche, nämlich das Maß der Baugrube und nicht das des Verbaus. Erklärung hierfür ist das gemäß VOBA die Größe der Baugrube und nicht das Maß des eigentlichen Verbaus entscheidend sei.
2. Aussenbereich
Hier musste für die Baugrube Pflaster aufgenommen werden. Da es sich um einen Weg handelt, wurde lediglich ein langer aber schmaler Streifen aufgenommen.
Auch hier gibt es nun eklatante Differenzen. Die tatsächlich aufgenommen Steine ( Wir haben das mal Stein für Stein gezählt, was recht einfach ist und auch auf Fotos anchzuvollziehen ist ) weichen um das dreifache von der Abrechnung ab. Auch hier wird ein korrektes Aufmaß nach VOB als Erklärung angegeben und die von uns durch "Zählung" erlangten Daten als nicht VOB-konform zurückgewiesen.
Dies sind 2 große Positionen der Rechung, daher wäre ich für ein paar Tipps sehr dankbar
Bundesland: Hamburg

Name:

  • Dirk Theissen
  1. VOB 10.10.2007    

    Wurde bei der Auftragsbestätigung schriftlich die VOBA vereinbart?

    Name:

    • Jürgen Moritz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.isotec.de
  2. Ja 10.10.2007    

    Steht im akzeptierten Angebot und den AGB.: VOBA/B

    Name:

    • Dirk Theissen
  3. wenn VOB vereinbart ist, 10.10.2007    

    dann muss diese Ihnen als Privatperson vom AN vorgelegt werden.So einfach VOBA vereinbaren geht nicht.
    Die Sache läuft auch in die falsche Richtung :ich wüsste jetzt nicht ,wo in der VOB zu finden ist ,daß Sie nicht erbrachte LEistungen bezahlen sollen .Was stand denn im Angebot/Auftrag für eine Leistungsbeschreibung?

    Name:

    • Mirko Lenuweit
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.lenuweit.com
  4. VOB 17.10.2007    

    Die VOBA-B oder insgesamt VOB muß gesondert unterschrieben werden ist normal nicht Bestandteil einer normalen Beauftragung.
    Darum nochmal haben sie gesondert die VOB unterschrieben unter Vorlage der verkürzten VOB?
    Wahrscheinlich nicht.
    In der VOB-B steht nichts davon, für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. VOB ist im Internet hinterlegt!Googlen Sie einfach!

    Name:

    • Jürgen Moritz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.isotec.de
  5. VOB 17.10.2007    

    im Auftragstext steht :
    gemäß unseren AGB und der beiliegenden VOBA.
    Die VOB lagen aber nicht bei, wurden nicht vorgelegt und wurden auch nicht seperat unterschrieben. Ist natürlich bei der Aktenlage schwer zu beweisen, dass sie nicht beilagen.
  6. Bei allem hin und her - warum wurde denn aufgegraben? 18.10.2007    

    Foto von Edmund Bromm

    Wie hoch stand denn das Wasser im Keller?
    Wann ist dieses eingedrungen?
    Und wie wurde unter dem Haus abgedichtet?
    Sonst ist doch alles umsonst!
    Oder darf das Wasser nicht von unten eindringen?

    Name:

    • Edmund Bromm
    • http://www.haus-schwamm.de/

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