Kellerabdichtung nach DIN 18195 Teil 4 oder Teil 6?
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Kellerabdichtung nach DIN 18195 Teil 4 oder Teil 6?

Hallo zusammen!
Wir bauen ein Haus in Massivbauweise aus Porenbeton (30-iger Stein). Jetzt geht es um die Kellerabdichtung. Unser Häuslebauer fragte uns, ob wir die Abdichtung gemäß DINAbk. 18195 Teil 4 mit Dränage oder gemäß DIN 18195 Teil 6 (ohne Dränage) ausführen lassen wollen?
Laut Bodengutachten ist unser Baugrundprofil nachfolgend aufgebaut: 1) 0,20 m u. GOK Mutterboden; 2) 0,50-0,80 m u. GOK Decklehm (Feinsand, schwach tonig), Bodenklasse 3, Durchlässigkeit schlecht; 3) 2,50 m u. GOK Hangschutt / Verwitterungshorizont (Feinsand, kiesig, schwach schluffig), Bodenklasse 3, Durchlässigkeit gut. Grunwasser: Grundwasser wurde zum Untersuchungszeitpunkt nicht angetroffen; Stauwasser nach Starkregen möglich, vollständige Porenwassersättigung bis GOK; Schichtwasser innerhalb der sandigen und kiesigen Bereiche entsprechend der Niederschlagsentwicklung möglich.
Gemäß Bodengutachten ist eine Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 mit Dränage möglich, unser Häuslebauer empfiehlt jedoch eine Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 6, (Lastfall: aufstauendes Sickerwasser).
Der Aufpreis für die Abdichtung gemäß Teil 6 beträgt nach Aussage des Häuslebauers ca. 432,11 € brutto. Wie ist eure Meinung? Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Der kleine Bauherr
  1. Meine Meinung ist

    das eine Abdichtung gemäß aRdT (kann in diesem Fall dann keine KMB mit Vlies sein) nicht für den lächerlichen Mehrpreis zu erhalten ist.
    Die in der DINAbk. 18195-6 aufgeführte KMB-Abdichtung bei aufstauenden Sicherwasser ist von der Herstellerseite im DIN Ausschuss durchgesetzt worden, wird aber von den wenigsten Experten als aRdT eingestuft.
    Was bleibt also über = Bahnenabdichtung an vorbereitetet Sohlenstirnkonstruktion mit Fest- und Losflanschkonstruktionen oder mind. Klemmschienen.
    Das ist für das Mehr-Geld nicht zu bekommen.

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