Keller undicht nach Pflasterarbeiten: Ursache, Haftung & Sanierung bei nicht DIN-gerechter Ausführung?
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Keller undicht nach Pflasterarbeiten: Ursache, Haftung & Sanierung bei nicht DIN-gerechter Ausführung?

Einen guten Abend an alle im Forum,
wir haben 2004 in NRW ein Einfamilienhaus gebaut und alles über den Bauträger ausführen lassen. Bis auf die Pflasterung der Terrasse die wir in die Hände unseres Gärtners gegeben haben. Seit 2 Jahren haben wir immer wieder bei sehr starkem Regen das Problem das in den Fugen der Kellerdecke dünne Rinnsale an Wasser auftreten.
Dieses betrifft die Nordseite und Westseite unseres Hauses
(Wetterschlagseite). Der Keller ist als weiße Wanne gegossen.
Die Pflasterung der Terrasse i.m.e. nach richtig und ist abschüssig vom Haus, sodass es bisher kein stehendes Wasser am Haus gegeben hat. Bei unserer ersten Beanstandung hat der Gärtner die Terrasse freigelegt und der Bauträger die Sache begutachtet, mit dem damaligen Ergebnis dass zwischen Kellerdecke und den Wandaufbau wohl ein "Dichtband" vergessen worden ist. An den freigelegten Stellen wurde dann mit Bitumfarbe nachträglich eine Abdichtung erstellt. Nach ein paar Monaten war es dann leider wieder soweit dass wir Rinnsale im Keller hatten.
Nach erneuter Rücksprache mit unserem Bauträger haben wir die u. aufgeführte Rückinfo erhalten.
"Die in Eigenleistung erbrachte Pflasterung der Terrasse ist nicht DINAbk.-gerecht ausgeführt. Die "Wasser führende Schicht" (Oberkante Terrassenbelag) muss bei ordnungsgemäßer Ausführung 15 cm tiefer gegenüber der Unterkante der Fensterelemente liegen oder es ist eine durchgehende Rinne anzuordnen. Da die Ursache eindeutig in der falschen Ausführung der Pflasterarbeiten liegt, welches sich auch dadurch zeigt, dass die Undichtigkeit nur im Terrassenbereich aufgetreten ist, liegt kein Mangel aus unserer Leistung vor. "
Da ich vom Baugeschäft nicht viel verstehen benötige ich Hilfe was wir machen sollen um endlich einen dichten Keller zu bekommen.
Gibt es z.B. eine oben angedeutete DIN oder ist das nur bangemachen seitens des Bauträgers?
kann man uns hier im Forum unterstützen oder gibt es z.B. eine Beratung die bezahlbar ist die uns bei diesem Thema unterstützt?
für Anregungen etc. danke schon einmal und allen einen hoffentlich nicht zu verregneten schönen Abend
MfG
Heere
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Keller kann zu Schimmelbildung führen. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und die Bausubstanz angreifen. Lassen Sie den Keller auf Schimmelbefall untersuchen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit einem undichten Keller haben, der möglicherweise durch eine nicht DINAbk.-gerechte Pflasterung der Terrasse verursacht wurde. Da die Pflasterung der Terrasse eine Eigenleistung war, ist die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Bauträger und Gärtner entscheidend.

    Mögliche Ursachen:

    • Fehlende oder mangelhafte Abdichtung: Eine fehlende oder beschädigte Abdichtung zwischen Terrasse und Hauswand kann das Eindringen von Wasser ermöglichen.
    • Falsches Gefälle: Ein falsches Gefälle der Terrasse kann dazu führen, dass Wasser zum Haus hin abfließt, anstatt davon weg.
    • Undichte Fugen: Beschädigte oder fehlende Fugen im Terrassenbelag können Wasser eindringen lassen.
    • Anschlussdetails: Der Übergang von der Terrasse zur Kellerdecke oder zu Fensterelementen muss fachgerecht abgedichtet sein.

    🔴 Gefahr: Eindringendes Wasser kann zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und Beeinträchtigung der Wohnqualität führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ursache der Undichtigkeit von einem unabhängigen Sachverständigen für Bauwesen oder einem spezialisierten Abdichtungsunternehmen untersuchen. Dokumentieren Sie alle Schäden und halten Sie die Kommunikation mit Bauträger und Gärtner schriftlich fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN-Norm
    Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die von einem anerkannten Normungsinstitut (z.B. dem Deutschen Institut für Normung) erarbeitet wurde. DIN-Normen legen Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen fest. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Vergleichbarkeit. Verwandte Begriffe: EN-Norm, ISO-Norm, VDE-Bestimmung.
    Abdichtung
    Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um das Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit in ein Bauwerk zu verhindern. Abdichtungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, wie z.B. Bitumen, Kunststoff oder mineralischen Dichtungsschlämmen. Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Kellerabdichtung, Terrassenabdichtung.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist in der Regel auch für die Koordination der verschiedenen Gewerke verantwortlich. Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauherr, Architekt.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Sachverständige werden häufig bei Streitigkeiten im Baubereich hinzugezogen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, öffentlich bestellter Sachverständiger.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht. Im Baurecht kann ein Mangel zu Gewährleistungsansprüchen führen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Schaden.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Verkäufers oder Unternehmers, für Mängel an einer Sache oder Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Garantie, Haftung, Mängelansprüche.
    Bitumen
    Bitumen ist ein teerähnliches, wasserabweisendes Material, das aus Erdöl gewonnen wird. Es wird häufig zur Abdichtung von Bauwerken verwendet. Verwandte Begriffe: Teer, Asphalt, Dachpappe.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für den Wasserschaden, wenn die Pflasterung nicht DIN-gerecht ausgeführt wurde?
      Die Haftung hängt davon ab, wer für die Pflasterung verantwortlich war und ob ein Mangel vorliegt. Wenn der Gärtner beauftragt wurde und die Ausführung mangelhaft war, haftet grundsätzlich der Gärtner. Wenn der Bauträger die Pflasterung hätte koordinieren müssen, kann eine Bauträgerhaftung bestehen.
    2. Welche DIN-Normen sind bei der Pflasterung einer Terrasse relevant?
      Relevante DIN-Normen sind beispielsweise DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen), DIN 18531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen) und DIN 18318 (Pflasterarbeiten). Diese Normen regeln unter anderem die Anforderungen an die Abdichtung, das Gefälle und die Ausführung der Pflasterarbeiten.
    3. Wie kann ich feststellen, ob die Pflasterung DIN-gerecht ausgeführt wurde?
      Ein Sachverständiger für Bauwesen kann die Pflasterung überprüfen und feststellen, ob sie den geltenden DIN-Normen entspricht. Er kann unter anderem die Abdichtung, das Gefälle, die Fugen und die verwendeten Materialien beurteilen.
    4. Welche Maßnahmen sind zur Sanierung des undichten Kellers erforderlich?
      Die Sanierungsmaßnahmen hängen von der Ursache und dem Ausmaß des Wasserschadens ab. Möglicherweise ist eine Abdichtung der Kellerwand von außen oder innen erforderlich. Auch die Pflasterung der Terrasse muss gegebenenfalls erneuert oder angepasst werden.
    5. Kann ich den Bauträger für den Schaden haftbar machen, obwohl die Pflasterung eine Eigenleistung war?
      Das hängt davon ab, ob der Bauträger eine Überwachungspflicht für die Pflasterarbeiten hatte oder ob er die Pflasterung hätte koordinieren müssen. Wenn der Bauträger seine Pflichten verletzt hat, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für die Schadensbegutachtung?
      Sie können einen Sachverständigen über die örtliche Handwerkskammer, die Architektenkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich Bauwerksabdichtung verfügt.
    7. Welche Unterlagen sollte ich für die Schadensbegutachtung bereithalten?
      Sie sollten alle relevanten Unterlagen bereithalten, wie z.B. Bauvertrag, Pläne, Rechnungen für die Pflasterarbeiten, Fotos von den Schäden und ggf. Schriftverkehr mit dem Bauträger und dem Gärtner.
    8. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn Bauträger oder Gärtner die Haftung ablehnen?
      Sie können zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Bauträger oder Gärtner zu erzielen. Wenn dies nicht gelingt, können Sie eine Klage vor Gericht einreichen. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren.

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  2. Haftung bei Pflasterarbeiten: Planung vs. Ausführung

    Ja ...
    die "berühmten" 15 cm gibt es.
    Ob die bei Ihnen anzusetzen sind, ist die eine Frage.
    Die andere ist die Frage, ob der Hausbauer sich einfach auf eine Planung berufen kann (sie hätten 15 cm tiefer bleiben müssen), die er Ihnen (wahrscheinlich) gar nicht bekannt gegeben hat. Aber das ist etwas für den Juristen.
  3. Kellerabdichtung: Deckenfuge als Schwachstelle (DIN 18195-4)

    mal nachdenken tun
    Das Wasser kommt durch die Deckenfuge  -  Arbeitsfuge Wand / Decke.
    Mal angenommen, die Decke ist 18 cm dick. Der Aufbau des Fußbodens im EG sagen wir mal 15 cm. Dann wären das in der Summe 33 cm von UK Decke bis OKFFAbk..
    15 cm tiefer wäre lt 18195-4 einzuhalten (oder Rinne usw.)
    Nach Planung des Planers wäre die Deckenfuge also eh 18 cm im Boden gewesen.
    Ergo: Diese Fuge hätte auch als Arbeitsfuge mit Fugeneinlagen (Dichtigkeitkonzept) erstellt werden müssen. Die WW ist bis mindestens OKFF zu führen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    Wenn hier kein "drückendes Wasser" (nach WU-Rili, nicht im Sinne der 18195) zu erwarten ist, dann hätte hier auch auf Abdichtung nach Teil 4 der 18195 umgeschwenkt werden können. Dann aber bis planmäßig 30 cm über OK Gelände.
    Fehlplanung wäre somit möglich
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Keller undicht nach Pflasterarbeiten: Ursachen und Abdichtung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Ursache eines undichten Kellers nach Pflasterarbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von DINAbk.-Normen und die daraus resultierende Haftung. Die Deckenfuge zwischen Wand und Decke wird als potenzielle Schwachstelle identifiziert. Die korrekte Ausführung der Abdichtung gemäß DIN 18195-4 ist entscheidend. Eine Fehlplanung oder mangelhafte Ausführung der Pflasterarbeiten kann zu Wassereintritt führen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Kellerabdichtung: Deckenfuge als Schwachstelle (DIN 18195-4) kann die Deckenfuge eine Eintrittspforte für Wasser sein, wenn die Abdichtung nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Die Einhaltung der Norm DIN 18195-4 ist hierbei von großer Bedeutung, um Wasserschäden zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Die Tiefe der Pflasterung im Verhältnis zur Kellerdecke spielt eine wichtige Rolle. Die sogenannten "berühmten" 15 cm Abstand gemäß DIN 18195-4 sollten eingehalten werden, um eine ausreichende Abdichtung zu gewährleisten. Ob diese bei dem konkreten Fall anzusetzen sind, muss jedoch geprüft werden, wie in Haftung bei Pflasterarbeiten: Planung vs. Ausführung diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Eine genaue Analyse des Wandaufbaus, der Pflasterung und der Abdichtung ist erforderlich, um die genaue Ursache des Wassereintritts zu ermitteln. Es sollte geprüft werden, ob die Pflasterarbeiten DIN-gerecht ausgeführt wurden und ob ein Dichtigkeitkonzept vorliegt. Gegebenenfalls sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Bauträgerhaftung zu klären und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Die Sanierung der Kellerabdichtung sollte fachgerecht erfolgen, um zukünftige Wasserschäden zu vermeiden.

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