Kellertreppe zu kurz: Was tun, wenn die letzte Stufe fehlt? Ursachen & Lösungen
BAU-Forum: Keller
Kellertreppe zu kurz: Was tun, wenn die letzte Stufe fehlt? Ursachen & Lösungen
würde mich über ein Ratschlag zu folgendem Sachverhalt freuen:
Nachdem der Keller für unser Einfamilienhaus fertiggestellt wurde, haben wir festgestellt, dass die Außen-Kellertreppe eine Stufe zu wenig hat und somit das Bodenniveau nicht erreicht. Die Baufirma hat die Treppe selber geschalt, aber sich sowohl bei der Stufenhöhe als auch bei der Stufenanzahl verrechnet (im WPL stehen zwar 15 Stufen drin, es wurden aber nur 14 geschalt). Jetzt könnten wir zwar einfach eine weitere (evtl. sogar 2) Stufe dazu schalen lassen, aber die würde dann außerhalb der Wandscheibe, welche den Kellerabgang umfasst liegen. Auch habe ich Bedenken, da die Stufe ja außerhalb der Frostschürze liegen würde, ob es nicht irgendwann zu Frostrissen kommt.
Soll ich die Baufirma die ganze Treppe wieder abreisen lassen und neu schalen, oder doch einfach die ein oder zwei Treppen außerhalb der Wandscheibe dazu schalen lassen, auch wenn es optisch nicht besonders schön ist.
Wäre für entsprechende Ratschläge dankbar.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Ihre Kellertreppe nach Fertigstellung nicht das gewünschte Bodenniveau erreicht. Das ist ärgerlich, aber es gibt verschiedene Lösungsansätze.
Zunächst sollte die Ursache geklärt werden. Mögliche Gründe sind:
- Planungsfehler: Falsche Berechnung der Stufenhöhe oder -anzahl.
- Ausführungsfehler: Abweichung von der Planung beim Bau der Treppe.
- Höhenänderung des Geländes: Nach dem Treppenbau wurde das Gelände verändert.
Ich empfehle Ihnen, die Baufirma schriftlich auf den Mangel hinzuweisen und zur Nachbesserung aufzufordern. Setzen Sie eine angemessene Frist. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos.
Sollte die Baufirma die Nachbesserung ablehnen oder die Frist verstreichen lassen, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Ursache des Mangels feststellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung beurteilen. Gegebenenfalls ist auch ein Rechtsbeistand ratsam.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert und fordern Sie die Baufirma schriftlich zur Nachbesserung auf. Ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bodenniveau
- Das Bodenniveau bezeichnet die Höhe der Geländeoberfläche. Es ist der Bezugspunkt für die Planung und Ausführung von Bauwerken, insbesondere für den Übergang zwischen Innen- und Außenbereichen. Ein korrektes Bodenniveau ist wichtig für die Entwässerung und die Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden.
Verwandte Begriffe: Geländeoberfläche, Höhenbezugspunkt, Nullpunkt. - Frostschürze
- Eine Frostschürze ist eine bauliche Maßnahme, die das Unterkriechen von Frost unter Fundamente verhindern soll. Sie besteht in der Regel aus Beton und wird senkrecht zum Fundament in den Boden eingebracht. Die Tiefe der Frostschürze richtet sich nach der örtlichen Frosttiefe.
Verwandte Begriffe: Fundament, Frosttiefe, Bodenfrost. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer erbrachten Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist muss der Auftraggeber Mängel rügen.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel. - Nachbesserung
- Die Nachbesserung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln an einer erbrachten Leistung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Instandsetzung. - Stufenhöhe
- Die Stufenhöhe ist das vertikale Maß zwischen zwei aufeinanderfolgenden Treppenstufen. Sie wird in der Regel in Zentimetern angegeben und ist ein wichtiger Faktor für die Begehbarkeit einer Treppe. Eine ergonomisch gestaltete Stufenhöhe trägt zur Sicherheit und zum Komfort bei.
Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Auftrittsbreite, Treppenlauf. - Wandscheibe
- Eine Wandscheibe ist ein flächiges Bauelement, das zur Aussteifung von Gebäuden dient. Sie nimmt horizontale Lasten auf und leitet sie in die tragenden Bauteile ab. Wandscheiben können aus Beton, Mauerwerk oder Holz bestehen.
Verwandte Begriffe: Aussteifung, Schubwand, Tragwerk. - Kellerabgang
- Der Kellerabgang ist der bauliche Zugang zu einem Kellerraum von außerhalb des Gebäudes. Er besteht in der Regel aus einer Treppe und einem Schacht, der den Keller vor Witterungseinflüssen schützt. Ein sicherer und gut gestalteter Kellerabgang ist wichtig für die Nutzbarkeit des Kellers.
Verwandte Begriffe: Kellertreppe, Lichtschacht, Außentreppe.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Frostschürze?
Eine Frostschürze ist eine bauliche Maßnahme, die das Unterkriechen von Frost unter Fundamente verhindern soll. Sie wird meist aus Beton gefertigt und reicht bis in eine frostfreie Tiefe. - Welche Stufenhöhe ist bei einer Kellertreppe üblich?
Die übliche Stufenhöhe bei Kellertreppen liegt zwischen 15 und 18 cm. Die genaue Höhe kann je nach den örtlichen Bauvorschriften variieren. - Was bedeutet Bodenniveau?
Das Bodenniveau bezeichnet die Höhe der Geländeoberfläche. Im Zusammenhang mit einer Treppe ist es die Höhe, die die letzte Stufe erreichen sollte, um einen ebenen Übergang zum Gelände zu gewährleisten. - Was kann ich tun, wenn die Baufirma die Nachbesserung ablehnt?
Wenn die Baufirma die Nachbesserung ablehnt, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser kann den Mangel begutachten und ein Gutachten erstellen. Mit diesem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Baufirma geltend machen, notfalls auch gerichtlich. - Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel melden. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauunternehmers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. - Kann ich die Treppe selbst ändern?
Ich rate davon ab, die Treppe selbst zu ändern, da dies die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Baufirma gefährden könnte. Außerdem könnten unsachgemäße Änderungen zu Sicherheitsrisiken führen. - Welche Rolle spielt die Wandscheibe beim Kellerabgang?
Die Wandscheibe dient als seitliche Begrenzung des Kellerabgangs und trägt zur Stabilität der Konstruktion bei. Sie muss fachgerecht ausgeführt sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
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Informationen zu den geltenden Normen und Richtlinien für den Bau von Treppen. - Feuchtigkeit im Keller
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Methoden und Materialien zur Abdichtung von Kellern gegen eindringendes Wasser.
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Kellertreppe: Unklare Stufenanzahl – Plan vs. Ausführung
verstehe ich nicht
1 Stufe fehlt (14 zu 15, aber evtl. sollen zwei dran geschalt werden?
Was denn jetzt.
Was sagt der Ausführende BU?
Was steht in der Planung.
Gibt es hier einen Schnitt mit Höhenangaben, Geländehöhen usw.?
Hört sich irgendwie merkwürdig an -
Kellertreppe: 14 statt 15 Stufen – Korrektur außerhalb Frostschürze
Im Werkplan stehen 15 Stufen,
aber ausgeführt wurden nur 14. Damit ist auch klar, warum wir das Erdniveau nicht erreichen. Nur irgendwie müssen wir ja auf Erdniveau kommen, deswegen sollen nunmehr noch eine (bzw. 2 da der Unterschied für eine zu groß ist) noch dazu geschalt werden. Diese würden aber außerhalb der Frostschürze liegen.
Fakt ist, dass der Bauunternehmer einen Fehler gemacht hat, welcher nun korrigiert werden muss. Die Frage ist eben nur wie es am sinnvollsten ist. -
Kellertreppe: Schnittzeichnung zur Klärung der Stufenhöhe
können Sie mal den Schnitt einstellen? ...
können Sie mal den Schnitt einstellen? -
Kellertreppe: Austritt als 15. Steigung – Technische Details
unklar
Hallo,
es handelt sich anscheinend um den Austritt.
Wurden eventuell Steigungen (stehen im Plan) und Stufen verwechselt? Wenn das Pflaster den Austritt darstellen soll ergeben 14 Stufen 15 Steigungen. Bei einer Kellertreppe aber eher ungewöhnlich.
Etwas davor zu setzen ist technisch kein Problem. Es wird sich aber immer eine Fuge ergeben. Inwieweit dies hinnehmbar ist, kann ich auf Grund der mir noch nicht ganz klaren Gesamtsituation nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen -
Kellertreppe: DIN 18065 – Austrittsstufe und Treppenplanung
Austritt
Sehe ich ähnlich. Treppen mit 15 Steigungen (beschriftet z.B. mit 15 Stg. 18/26) haben nach DINAbk. 18065 regelmäßig 14 "Trittstufen". Die 15. Steigung findet von der 14. Stufe zum "Austritt" bzw. zur "Austrittsstufe" statt, deren OK bereits auf Höhe Gelände bzw. bei Innentreppen auf Höhe des Flurs oder eines Podestes liegt und oft "nicht mehr Bestandteil der Treppenkonstruktion" ist, wie die DIN 18065 sich ausdrückt. Je nach Planung kann die Treppenkonstruktion einer Treppe mit 15 Steigungen also mit der 14. Stufe enden. Der Austritt wäre dann Bestandteil der oberen Geschossdecke bzw. hier der Außenanlagen. Warten wir mal den Schnitt ab. Grundriss wäre auch nicht schlecht. -
Kellertreppe: 15 Steigungen = 14 Stufen – Garten als Lösung?
15 Steigungen = 14 Stufen
die letzte Steigung ist oben der fertige Boden und im Haus drinnen meist die Decke bzw. das Podest. Schauen Sie noch mal genau auf den Plan ob oben wirklich eine Stufe, aber vielleicht kann man da ja auch gärtnerisch anlegen, wenn der Treppenlauf dann eh zu lang würde.
Wenn der Bauunternehmer die Treppe neu machen müsste, dann würde sie ja auch steiler. Wieviel Stufenauftritt hat die Treppe den jetzt, und was wäre möglich bei einer Änderung? 2 x Stufenhöhe + 1 x Stufenbreite sollte um die 61-65 cm betragen, wenn ich mich recht erinnere. -
Kellertreppe: Anonymisierter Plan zur Fehleranalyse
Hoffe, es hilft was
Nachdem ich das Ganze erst mal anonymisieren musste, sind leider einige Formatierungen durcheinander geraten. Hoffe, man kann trotzdem was erkennen. -
✅ Kellertreppe: Ausführung gemäß Plan – 15 Steigungen, 14 Auftritte
Es hilft
die Beiträge 5 und 6 noch mal lesen. So ist es.
15 Stg. sind 14 Auftritte. Der Bauunternehmer hat demnach so ausgeführt, wie nach Plan vorgesehen. -
Zusatzinfo: Kellertreppe – 14 Stufen inklusive Austrittstufe
PS:
Es sind übrigens 14 Stufen inkl. der Austrittstufe. -
Kellertreppe: Austritt bündig mit Hauskante – Planinterpretation
wie ich es mir vorgestellt hatte
Sowohl aus dem Grundriss als auch aus dem Schnitt ist ersichtlich, dass die Kante des Austritts bündig mit der Hauskante ist. Unmittelbar darüber (bzw. links im Schnitt) ist man bereits 1 Stufe tiefer. Die Betontreppe hat gemäß beider Zeichnungen 14 Trittstufen, das entspricht den 15 Steigungen. Die Auftrittslänge 24,1 * 14 Trittstufen ergibt genau das im Grundriss bei den Fundamenten eingetragene Gesamtmaß. Allerdings ergeben 15 Stg*17,9 Steigungshöhe nur 2,685 und nicht 2,74 wie im Schnitt. Der Schnitt ist aber 1:100, wohl ein Teil der Eingabeplanung, also nicht Ausführungsplan und deshalb nachrangig. Wie ist denn nun gebaut worden? -
Kellertreppe: 14 Stufen im Plan – Gelände als 15. Steigung
im KG Plan
sehe ich 14 Stufen, wohin hätte der Bauunternehmer noch eine Stufe machen sollen?
Ich würde die 15. Steigung als fertiges Gelände interprätieren. -
Kellertreppe: Keine Austrittsstufe – Gelände als Austritt definiert
-
✅ Kellertreppe: 14 Stufen, 15 Steigungen – Gelände inklusive
ist schon klar
ich habe die Stufen gezählt, 14 Stufen im KG Plan,
Angabe:
15 Steigungen, damit ist die letzte das Gelände. -
Kellertreppe: Austrittsstufe gehört zu Außenanlagen
-
Kellertreppe: Mängelfreie Ausführung laut Plan – Übergangsproblem
"Was sagt der Ausführende BU? "
Hallo,
die obige Frage aus dem ersten Beitrag wurde bisher noch nicht beantwortet.
Auf Grund der Pläne liegt offensichtlich eine mangelfreie Ausführung der Kellertreppe vor, obwohl der Übergang zur Pflasterfläche anscheinend unzureichend bzw. gar nicht gelöst wurde.
Aber wer an der Planung spart, darf hinterher nicht klagen.
Mit freundlichen Grüßen -
Kellertreppe: Zu tiefer erster Tritt – Architekt oder BU schuldig?
Verwirrung komplett
Also Fakt ist, dass der erste Tritt von OK Gelände zu der ersten Stufe zu tief ist (ca. 30-35 cm, habe es noch nicht genau nachgemessen). Aus den diversen Beiträgen ist für mich nicht zu erkennen, wer nun den Fehler gemacht hat, Architekt oder BU. Im LVAbk. war übrigens eine Fertigbetontreppe vorgesehen, der Bauunternehmer hat im gegenseitigen Einvernehmen die Treppe dann aber in Ortbeton ausgeführt. Er will eine Stufe "dranhängen" und die übrigen Stufen von 17,5 auf 18 cm erhöhen.
Was soll eigentlich heißen, wer an der Planung spart, darf hinterher nicht klagen (grr, ich hasse solche Sprüche; für was habe ich mir einen Architekten genommen und Werkpläne machen lassen?).
Wäre übrigens sehr verbunden, wenn neben der Schuldigendiskussion auch konkrete Vorschläge zur Fehlerbeseitigung kommen würden. -
Kellertreppe: Geländehöhe als Fehlerquelle – Planungsdiskrepanz
Geländehöhe
Nach welchem Plan wurde die Geländehöhe erstellt? Kann auch die Fehlerquelle sein. 6 cm fehlen sowieso schon, da 15 * 17,9 = 2,68 und nicht 2,74 wie im Schnitt 1:100, wie ich weiter vorne geschrieben hatte. Da liegt also schon eine Planungsdiskrepanz von 6 cm zwischen Eingabeplan und Werkplan vor. Kommt auf die Treppe noch ein Belag? Das würde weitere Differenzen erklären. Ich sehe noch nicht, dass die Firma falsch gebaut hat. Zur Lösung: wenn man die Stufen auf knapp 20 cm erhöhen würde, was noch DINAbk.-gerecht wäre, müsste man gar keine Stufe anbetonieren. -
Kellertreppe: 14 Stufen + Gelände – Ursachenforschung läuft
Danke für die Ratschläge
Werde morgen nochmals mit dem Bauunternehmer und dem Architekten reden, wie wir das Problem lösen können, wobei ich die genaue Ursache immer noch nicht kenne. Aufgrund der Hinweise, habe ich mir den Werkplan nochmals angeschaut. Das mit den 14 Stufen und dem OK Gelände als Austrittstufe habe ich verstanden. Da aber natürlich noch keine Humusschicht verfüllt ist, haben wir uns an der OK der Kellerschächte orientiert und dadurch das Problem "entdeckt". -
Theorie: Basisplatte zu hoch – Ursache für fehlende Stufe?
darf ich auch mal mitraten?😉
Raumhöhe ab Ok Kellerfußboden 250 plus 18 cm Decke sind 268 cm.
Die sollen durch 15 Steigungen überwunden werden um auf das Niveau außen zu gelangen.
Die Treppe startet lt Plan auf Niveau OK Kellerfußboden ... kann es sein dass die Basisplatte des Kelleraufganges (oder wie immer man das nennt) auf gleichem Niveau wie die Bodenplatte betoniert wurde.
In diesem Fall hätte diese Basisplatte 14 cm höher betoniert oder die erste Stufe 14 cm höher ausgeführt und die Fläche vor der Kellertür mit geeigneten Materialien auf das Niveau des fertigen Kellerfußbodens gebracht werden müssen.
Lt Plan müsste das Gelände 6 cm über Ihrer Rohkellerdecke liegen. Kommt das hin?
Gruß -
✅ Lösung: Basisplatte zu hoch – Aufbetonieren der Stufen?
Das könnte tatsächlich des Rätsels Lösung sein.
Werde dies morgen mal prüfen. Klingt aber sehr plausibel. Wenn dem so ist, wäre die Lösung durch entsprechendes Aufbetonieren der Stufen einfach (Hoffnung macht sich breit).
Vielen Dank Herr Furch.
G. B. -
Kellertreppe: Was sagt der Bauunternehmer zur Stufenhöhe?
Gestern hatten wir nicht erfahren, was der Bauunternehmer dazu sagt
Was sagt es denn heute nachden Sie Ihn befragt hatten -
✅ Ursache gefunden: Basisplatte falsch – Lösung durch Erhöhung
Herr Furch, Sie hatten Recht!
War heute Abend auf der Baustelle. Die "Basisplatte" befindet sich tatsächlich auf dem Niveau der Bodenplatte und die erste Stufe hat eine Höhe von 18 cm. Um auf das Niveau des fertigen Kellerbodens zu kommen, müsste die Basisplatte sowie sämtliche Stufen um 9 cm (+5 cm Belag) erhöht werden. Das Gelände liegt ca. 10 cm über dem Niveau OK Rohkellerdecke. Bei der Differenz von 34 cm ließe sich dies durch entsprechendes Aufbetonieren (9+5) sowie Austrittsstufe (20 cm) beheben.
Den Bauunternehmer habe ich heute noch nicht gesprochen, da ich mir erst nochmals selbst ein Bild von der Ursache machen wollte.
Beste Grüße
G. B. -
Kellertreppe: Detailplanung fehlt – Wer trägt die Verantwortung?
Was mir fehlt ...
ist eine Detailplanung der Treppe.
Gibt es die oder ist das, was Sie hier eingestellt haben, alles, was es zum Thema Treppe gibt?
Wenn letzteres, dann die Frage, woher sollte der Bauunternehmer denn das wissen mit dem Aufbau? Eine solche Treppe braucht klare Angaben - am besten als Zeichnung!
Was sagt der Bauleiter? -
Kellertreppe: Einigung – Erweiterung um eine Stufe nach außen
Haben uns so geeinigt,
dass die Treppe nach außen hin um eine Stufe erweitert wird.
Eine Detailzeichnung der Treppe gab es nicht. Auf dem Werksplan gab es nur Höhenangaben und Stg-Anzahl sowie Angaben zur Stufenhöhe und der Trittfläche. Der Bauunternehmer hat mich überzeugt, dass es besser ist, einen Höhenunterschied zwischen Treppenauflage und Fußbodenhöhe Keller zu lassen, damit sicher kein Wasser eindringen kann, da Aufkantung in WU-Beton und mit Dichtband ausgebildet. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Kellertreppe zu kurz: Ursachen und Lösungen für fehlende Stufe
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Kellertreppe, bei der eine Stufe fehlt, um das Bodenniveau zu erreichen. Ursachenforschung ergibt, dass die Ausführung laut Plan (14 Stufen + Gelände) korrekt ist, aber die Höhe der Basisplatte fehlerhaft war. Als Lösung wird das Aufbetonieren der Stufen oder eine Erweiterung der Treppe um eine Stufe vorgeschlagen. Eine fehlende Detailplanung erschwert die Klärung der Verantwortlichkeit.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Kellertreppe: Geländehöhe als Fehlerquelle – Planungsdiskrepanz kann eine fehlerhafte Geländehöhe im Plan die Ursache für die Diskrepanz sein. Es ist wichtig, die Planung genau zu prüfen.
✅ Zusatzinfo: Mehrere Beiträge, wie z.B. ✅ Kellertreppe: Ausführung gemäß Plan – 15 Steigungen, 14 Auftritte, bestätigen, dass die Ausführung der Treppe mit 14 Stufen und dem Gelände als 15. Steigung dem Plan entspricht. Die Verwirrung entsteht durch die unterschiedliche Interpretation der "Austrittstufe".
🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag ✅ Ursache gefunden: Basisplatte falsch – Lösung durch Erhöhung beschreibt die gefundene Ursache (falsche Höhe der Basisplatte) und die vorgeschlagene Lösung (Erhöhung der Stufen durch Aufbetonieren). Dies ist ein konkreter Ansatz zur Problembehebung.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Detailplanung der Kellertreppe und die Höhenangaben im Werkplan. Klären Sie die Verantwortlichkeit für die fehlerhafte Basisplatte mit dem Bauunternehmer und Architekten. Nutzen Sie den Beitrag ✅ Ursache gefunden: Basisplatte falsch – Lösung durch Erhöhung als Grundlage für die Fehlerbehebung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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