Lastfall nach DIN 18195
BAU-Forum: Keller

Lastfall nach DIN 18195

Falls man das überhaupt "aus der Ferne" bentworten kann:
Welcher Lastfall nach DINAbk. 18195 liegt voraussichtlich vor, wenn eine Dränage immer, auch nach mehreren Wochen ohne Regen, z.B. im letzten Sommer, Wasser führt (ca. 3.000 l pro Tag)?
Was passiert, wenn die Drainagepumpe mal nicht funktioniert, dürfte klar sein ... (wir haben allerdings eine Alarmanlage).
Ist unter diesen Voraussetzungen eine "normale" Kellerabdichtung (in unserem Fall mit Dichtungsschlämme AQUAFIN 2 K) ausreichend bzw. sachgerecht?
In der Baubeschreibung steht nur: Keller wird ausreichend gegen Feuchtigkeit isoliert. Eine Bodenuntersuchung hat im Vorfeld nicht stattgefunden, auch sind wir nicht darauf hingewiesen worden, dass diese notwendig/sinnvoll sei. Im Gegenteil: Auf mein Nachfragen, ob nicht z.B. ein Betonkeller nötig sei, sagte der Bauträger, dieser sei überflüssig.
  • Name:
  • findus
  1. Diese Antwort kann Ihnen

    sicherlich ein Bau-Anwalt Ihres Vertrauens beantworten.
    Keller OHNE vorherige Bodenuntersuchung nach "Lastfall" Wasser ist immer ein Risiko.
    Nichtwissen ändert leidert nichts an der Sachlage.
    Ob der Bauträger Sie darauf hinweisen hätte müssen könnte ein Gericht entscheiden. Nur dafür benötigen Sie erstmals Zeugen. Und das ganze wird mehr kosten als Ihnen lieb ist.
    In Ihrem Fall wäre sicherlich eine Weiße oder schwarze Wanne sinnvoll/notwendig gewesen. Aber ohne Baugrunduntersuchung muss der Bauträger das auch nicht machen.
    Er hätte aber Bedenken anmelden können.
    Zu klären wäre allerdings, ob Sie wasserrechtlich täglich über 3.000 l Wasser (vrmtl. Grundwasser) entnehmen dürfen
    Fazit: Entweder den Gang vors Gericht mit ungewissem Erfolg und erstmals viel Geld für Sie.
    ODER
    Kaufen Sie sich eine 2. Pumpe und eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung oder Notstromaggregat für dieses Geld.
    Denn ohne Strom tut auch Ihr Alarmanlage nicht (daher USV). Und wenn die Pumpe am Wochenende kaputt ist, wäre eine 2. Pumpe sinnvoll.
    Und ein Notstromaggregat (+ Sprit!) für den Fall, dass der Strom mal länger ausfällt.
    Könnte ggf. billiger sein als Gerichtsverfahren.
  2. Wie immer

    keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung ...
  3. Sie schreiben Bauträger. Ist es wirklich ein Bauträger ...

    Sie schreiben Bauträger.
    Ist es wirklich ein Bauträger oder ein Generalunternehmer  -  GÜ?
    Bei Bauträger kaufen Sie ein fertiges Produkt inkl. seinem Grund und Boden, ohne ein Verpflichtung des Bauträger nach den anerkannten Regeln der Technik dieses erbauen zu müssen.
    Bei Generalunternehmer-Generalübernehmer kaufen Sie die Leistung 1 Stck. Haus.
    Dieses muss dann nach dem Vertrag errichtet werden.
    Gibt es zu einzelnen Ausführungen keine vertragliche Regelung, muss es nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt werden.
    Ob Sperrschlämmen überhaupt anerkannten Regeln der Technik sind, wage ich hier mal zu bezweifeln. Erst einmal egal was für ein Lastfall. In der DINAbk. sind diese erst einmal nicht aufgenommen.
    Ob bei Ihnen Grundwasser oder doch Schichtenwasser anliegt, kann hier nicht festgestellt werden.
    Bei ersteren ist eine Dränung nicht zulässig und auch nicht Sinnvoll.
    Ansonsten wie vor.

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