Ist das flexible gelbe Dränagerohr definitiv unzulässig für den Bau?
BAU-Forum: Keller

Ist das flexible gelbe Dränagerohr definitiv unzulässig für den Bau?

Wir hatten einen nassen Keller, zurzeit sind wir vor Gericht und ein Sachverständiger arbeitet an dem Gutachten.
Ihn schien es nicht zu stören, dass bei uns ein gelbes Dränagerohr eingesetzt wurde, er wusste nicht einmal, dass die "rote Stangenware" mehr Öffnungsschlitze pro lfd. Meter besitzt  -  zumindest behauptete er das.
Meine Frage nun: Kann man eindeutig beweisen, dass das gelbe Dränagerohr nicht der DINAbk. 4095 entspricht?
Danke im Voraus!
Findus
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  • Findus
  1. Das Rohr dürfte nicht das

    Problem sein. Nur dessen Verlegung. Die Rollware lässt sich nie so verlegen (z.B. mit Gefälle) wie die Stangenware.
    Und damit dürfte im Umkehrschluss dieser Rohr für diesen Verwendungszweck nicht geeignet sein. (für andere Zwecke schon).
    Vielleicht sollten Sie den Gutachter wechseln, wenn der sich damit nicht auskennt?
  2. oder den

    Verkäufer fragen ;-)
    " Steht doch so in der Preisliste "
    Aber ob das auch dem Richter ausreicht ;-(
    Grüße
  3. Hmmm, das wird Ihnen schmecken ...

    "Es bestehen daher keinerlei Bedenken bzw. Beschränkungen unser gelbes Dränrohr für die Dränung zum Schutz baulicher Anlagen nach DINAbk. 4095 weiterhin zu verwenden. Auch bereits eingebaute Rohre entsprechen diesen Anforderungen der DIN 4095. "
    Zitat von der Böhm HP, aber was soll ich kopieren, guckst Du hier:

    Im übrigen kann man Rollenware sehr wohl den Anforderungen nach DIN 4095 verbauen. Die Frage ist ob's so gemacht ist, naja aber das müssen Sie ja jetzt beweisen.

  4. Hat es ein Ü-Zeichen oder ein CE Zeichen?  -  Nein?

    Wenn nicht  -  hat es eine bauaufsichtliche Zulassung nach 4095  -  Nein.
    Also nicht für den Verwendungszweck zugelassen
  5. Im Grunde ganz simpel!

    Wenn nicht DINAbk. 4095 draufsteht, ist es nicht dafür gedacht. Ist der Hersteller bekannt? vielleicht da nochmal Infos einholen.
    Beste Grüße

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