Unbewehrte Bodenplatte auf unbewehrten Streifenfundamenten
BAU-Forum: Keller

Unbewehrte Bodenplatte auf unbewehrten Streifenfundamenten

Guten Tag,
ich lese schon sein langer Zeit gewissenhaft das Forum. Vielen Dank für die oft sehr konstruktiven Fragen und Antworten. Leider habe ich auf meine Frage bisher noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden.
Ich werde demnächst bauen (lassen). Es handelt sich um ein überwiegend eingeschossiges Einfamilienhaus, nicht unterkellert, keine tragenden Innenwände, Außenwände aus 36,5 Poroton. Die Lasten aus Dach und Außenwänden werden über unbewehrte Streifenfundamente in den Baugrund geleitet. Die Bodenplatte wird gemäß den Fachregeln abgedichtet.
Der Statiker meinte nun, die somit nur konstruktive Bodenplatte könne bei vernünftiger Vorbereitung des Baugrundes (kapillarbrechende Schicht mit ausreichender Tragfähigkeit) auch unbewehrt ausgeführt werden. Er wies mich auch auf die fehlende Berechnungsmöglichkeit sowie die DINAbk. 1045 hin, in der es um die Bewehrung zwecks Rissbreitenbegrenzung geht. Genaueres konnte er aber auch nicht sagen.
Die sogenannte "Angstbewehrung" kann Risse im Beton auch nicht 100 %ig verhindern. Mal abgesehen davon, dass keiner diese Risse nach Fertigstellung eines Bauwerkes (vorausgesetzt ist eine funktionierende Abdichtung) jemals zu Gesicht bekommt.
Vorteil des Ganzen: keine Sauberkeitsschicht B5 bzw. Noppenbahn nötig, keine Bewehrung (dürften bei meinem Bauvorhaben so ca. 2 Tonnen sein).
Gibt es irgendwelche gravierenden Nachteile? Mal abgesehen davon, dass keiner richtig in Haftung genommen werden kann, wenn es doch zu Schäden kommt.
Vielen Dank für die Antworten.
  1. Zum X-Tausendsten mal

    2 Tonen Stahl = ca. 2500 euro, ist Ihnen das nicht Wert!?
  2. was ist denn ...

    was ist denn "überwiegend eingeschossiges Einfamilienhaus"?
    Teilweise mehrgeschossig?
  3. @ Herrn Ulr-372-Ree "Überwiegend eingeschossig" sollte nur andeuten, ...

    @ Herrn Ulr-372-Ree
    "Überwiegend eingeschossig" sollte nur andeuten, dass es einen ausgebauten Dachraum in dem sonst eingeschossigen, mit Satteldächern "versehenen" Gebäude gibt.
    @ Herrn Ayy:
    Sind 2.500 € kein Geld für Sie? Insbesondere wenn es vielleicht gar nicht notwendig ist, dieses in der Bodenplatte zu "versenken". Außerdem geht es in der DINAbk. hauptsächlich darum, die Rissbreite zu beschränken, gerade weil man Stahl eingelegt hat, der nun nicht korrodieren soll. Die Gebrauchstauglichkeit der Bodenplatte wird ja dadurch nicht beeinträchtigt.
    Die Links aus dem Bauexperten-Forum kenne ich und enthalten keine Antwort auf meine Frage.
    Dennoch vielen Dank
  4. Wen ich wüste wie sie heißen ...

    so spreche ich ein unbekannten aus der Dunkelheit an ...
    Für 2.500 € arbeite ich ganzen Monat. Klar ist das viel Geld aber sie bauen auch ein Haus!
    Wen sie die andere Beiträge gelesen haben dann kennen sie ja meine Meinung.
    MfG
    Yilmaz

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