Aufpreis Kellerdämmung: Bauträger spart doch!? (Bilder)
BAU-Forum: Keller

Aufpreis Kellerdämmung: Bauträger spart doch!? (Bilder)

Hallo Experten,
heute erhielten wir ein Angebot über zusätzlich
Kosten für Kellerdämmung. Ursprünglich war nur
"reiner" Keller vorgesehen.
Der Kellerflur ist nach oben offen und hat
einen Heizkörper unterhalb der Treppe.
Auf dem Bild (siehe Link) habe ich die verschiedenen
Dämmbereiche gekennzeichnet.
Dadurch, dass wir zusätzliche Außendämmung zahlen
"spart der Bauträger wohl einen Teil der Kellerflurdämmung
zu den normalerweise unbeheizten Räumen: Garage, HWR
und Keller (siehe Grundriss)
Frage: Können wir diese Kostenersparnis gegenrechnen
BT sagt: Nur Außenwand wird gedämmt, die restlichen
kellerflurwände dämmen wir über den Stein ((Poroton 24,0/6  -  0,7). Wärmebedarfsberechnung (EnEVAbk.) liegt "leider" noch
nicht vor :-(
Ist das korrekt?
Vorab schon mal ein gr0OOOßes Danke.
  1. Hast Anspruch

    auf Mindestwärmeschutz am Treppenhaus. Da reicht durchaus eine geputzte 17.5 KS-Wand!
    Aber:
    Die (rechnerischen) Verluste sind Aufgrund des geringen Widerstandes relativ groß und sind natürlich im Nachweis nach EnEVAbk. zu berücksichtigen. Wird grenzwertnah geplant, sind diese Verluste mit anderen Bauteilen und/oder Anlagentechnik zu kompensieren.
  2. Kellerdämmung

    Ob der Bauträger tatsächlich ein paar € bei teilweisem Verzicht der Innendämmung einspart scheint mir sekundär.
    Wichtig wäre doch wohl zu fragen, wie die Türen denn ohne die jetzige Kelleraußendämmung ausgeführt worden wären, Klimaklasse, U-Wert? (Türen vom Warm  -  zum Kaltraum!)
    Außerdem das Problem Garagentür, normale FH-Tür? , verbleibt.
    Die Garageninnenwände gegen alle beheizten Kellerräume müssen vollständig gedämmt werden. (Längswand und Einfahrtsbereich, jedenfalls nach Ihrer Skizze nicht gelöst!)
    Da Sie offensichtlich bereits am Bauen sind, wieso gibt es keine
    Wärmeschutzberechnung?
  3. Wärmeschutzberechnung?

    ... wieso gibt es keine Wärmeschutzberechnung?
    sofern identisch mit Wärmebedarfsrechnung (EnEVAbk.): Zitat
    BL von gestern: Die haben wir noch gar nicht. Die ist erst in 14 Tagen fertig. Warum wollen Sie die überhaupt? Die will
    normalerweise kein Mensch. Nach Fertigstellung bekommen Sie die sowieso.
    Ich sag dann immer: Zur rechtzeitigen Ergänzung meiner Unterlagen
    Frage: Muss er die haben und gehen daraus die geplanten
    Materialien hervor einschl. Klimaklasse, U-Wert? (Türen vom Warm  -  zum Kaltraum, Problem Garagentür, normale FH-Tür?

    Die Garageninnenwände gegen alle beheizten Kellerräume müssen vollständig gedämmt werden.

    24er Poroton + Putz reicht also nicht?
    Danke schon mal für die bisherigen Antworten.

  4. ohne EnEV Berechnung ...

    bauen ist dasselbe wie ohne Statik: dimensioniere ich über, kostet es unnötig Geld, dimensioniere ich zu gering, versagt die Konstruktion.
    Die Überlegung sagt: warum sollte der Errichter mehr Geld ausgeben, für zusätzliche Maßnahmen, um die EnEVAbk. sicher einzuhalten? Also wird doch gespart auf Kosten des Erwerbers: wenn die Hütte einmal fertig ist, kräht nach der Einhaltung des EnEV Nachweises kein Hahn mehr!
    Sie als Bauherr sind für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften letztendlich haftbar, nicht der Errichter..!
    Ich aus Bauherrensicht würde ihnen dringend zu einer unabhängigen, Ihnen allein verantwortlichen Bauüberwachung raten. Wer so schon anfängt, schlampert gerne noch bei anderen Details.
  5. kleiner Einwurf @Arnd Wahle

    Wenn man mit einem Bauträger baut, ist normalerweise der Bauträger rechtlich gesehen der Bauherr. Der Kunde ist lediglich Käufer. Also steht in diesem Fall der Bauherr = Bauträger für die Einhaltung aller Vorschriften gerade.
    Nur mal so am Rande.
    (Bauherrenmeinung)
  6. @Fragesteller

    aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Wärmeschutznachweis manchmal stiefmütterlich behandelt wird ("nur ein Stück Papier" = O-Ton meines Bauträgers). Zuerst wird pi mal Daumen ein Haus geplant, dann wird hinterher der Wärmeschutznachweis ausgestellt. Wenn's dann nicht passt, wird der Ausweis hingebogen, damit es passt (z.B. Bauteildämmwerte, die mit der Realität nicht übereinstimmen, falsche Flächen, oder sogar das Weglassen der beheizten Kellerräume).
    Bei Ihnen habe ich auch stark diesen Eindruck. Lassen Sie den Ausweis sofort nach Erhalt gutachterlich prüfen, um festzustellen, ob die dort genannten Werte überhaupt mit dem realen Bauwerk übereinstimmen.
    (dringender Rat von einem Ex-Bauherrn)
  7. EnEV-Berechnung vor Baubeginn

    Moin Herr Marks, bauen ohne EnEVAbk.-Berechnung ist Murks oder Gewurstel.
    Unabhängig davon, wer rechtlich letztlich hierfür verantwortlich ist.
    (BT= rechtlicher Bauherr, eigentlicher Bauherr = Käufer)
    Die EnEV-Berechnung beinhaltet sowohl den baulichen Wärmeschutz als auch den anlagentechnischen Wärmebedarf.
    Liegt diese nicht vor, kann man weder beurteilen ob die Wärmedämmung überall optimal ausgeführt wird, noch ob die Heizungsanlage effizient dimensioniert wird.
    JDB hat ja schon gesagt, rechnerisch ist alles möglich, schlechte wärmetechnische Bauteile werden mit überguten kompensiert bzw. durch zu hoch ausgelegte Heizleistungen.
    Drastisches Beispiel hier zu: Im Winter bei Schnee schicke ich Sie barfuß, dafür aber mit dicker Thermojacke, Pudelmütze und Handschuhen vor die Haustür. In die Jackentaschen stecke ich Ihnen noch ein paar Heizstäbe zum Ausgleich des Wärmeabflusses.
    Rechnerisch alles OK. Frieren in der Gesamtbilanz sollten Sie eigentlich nicht. Doch Wohlfühlen ist etwas anderes.
  8. @WA

    Mit Übergabe des Gebäudes an die Erwerber werden aber diese von der holden Obrigkeit (= Staat) in Anspruch genommen. Möglicherweise bestehen noch Rechte gegenüber dem ausführenden Bauträger. Ob Sie sich aber jahrelang mit ungewissem Ausgang mit diesem schlagen möchten, steht auf einem anderen Blatt. Ob Sie dann Geld bekommen, sowieso.
  9. das mag ja sein

    aber dann geht es jedem Zweiterwerber einer gebrauchten Immobilie genauso. Der erste hat's gebaut, der zweite von ihm gekauft.
  10. EnEV Wärmeschutznachweis eingefordert

    ... habe ich jetzt mal. Dann sehen wir weiter.
    Ich bin mal gespannt, ob wir "gegenrechnen" können, da wir dem
    BT ja evtl. Dämmaufwand (z.B. Kellerdecke) sparen.

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