ich habe es schonml unten gefragt, jetzt habe ich die Baubeschreibung ...
Hinweis:
WU-Keller eignen sich weder als Wohnraum och als Lagerraum für feuchteempfindliche waren und gegenstände. die Wand und Bodenoberflächen müssen diffusionsoffen bleiben (keine Wand und Bodenfliesen, kein schwimmender Estrich, keine PVC belege, keine separaten Anstriche, keine Folien o.ä.)
KANN das sein? ich habe andere Hausbaufirmen die Estrich im WU-Keller verlegen; warum auch nicht ...
kann mir das jemand erklären?
IBG-Haus, WU-Keller kein Wohnraum, Hilfe?!?!?!
BAU-Forum: Keller
IBG-Haus, WU-Keller kein Wohnraum, Hilfe?!?!?!
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Hochwertige Nutzung von WU-Betonkellern
Die Aussage der Baufirma ist so nicht richtig.
Vermutlich will man hiermit mögliche Regressansprüche bei falscher Nutzung vermeiden.
Richtig ist jedoch, dass WU-Betonkeller nicht diffusionsdicht sind.
Soll ein WU-Keller als Wohnraum genutzt werden sind jedoch eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich.
Zunächst einmal ist wichtig, was Sie überhaupt vertraglich vereinbart haben, man unterscheidet die Nutzungsklasse A und B.
In der Nutzungsklasse B sind Feuchtestellen zulässig, d.h. eine feuchtebedingte Dunkelfärbung des Betons, möglicherweise auch die Bildung von "Wasserperlen" an der Oberfläche. Es darf aber kein angesammeltes Wasser austreten. Typische Anwendungsbereiche sind untergeordnete Lagerkeller oder auch Tiefgaragen.
In der Nutzungsklasse A sind keine feuchten Stellen auf der Bauteiloberfläche zulässig. Auch kein Tauwasser, auch nicht im Sommer.
Um dieses zu erreichen ist der Planer gefordert. Es müssen entsprechende raumklimatische (z.B. Heizung, Lüftung) und bauphysikalische Maßnahmen (z.B. Perimeterdämmung, Sperrung der Betonsohle mit Dämmung) vorgesehen werden.
Hat Ihnen Ihre Firma dieses nicht mitverkauft, ist klar, das eine höherwertige Nutzung (vertraglich!) ausgeschlossen wird. -
was muss ich denn vereibaren?!?
danke erst einmal ... vereinbart noch nichts.
möchte eigentlich einen wohnkeller, also auch Heizung, etc. für ein evtl. heimkino sowie ein gästezimmer!
da wir noch kein GS haben, sondern nur 2 in Aussicht, haben wir noch kein Bodengutachten erstellen lassen. Wir haben ein ga der gemiende, da sind die bohrpunkte aber um die GS drumherum. der GW-Stand liegt wohl so bei 3,5 Meter o.ä., angebort wohl schon früher.
was brauche ich da für ein Keller? WU oder WW, gemauert reicht wohl nicht! worauf muss ich dann GENAU achten ...
bin leider Laie auf dem Gebiet ... danke im Voraus ... -
Vertragliche Vereinbarung
Im Grunde sind Sie schon halbwegs richtig davor. Zunächst einmal sollten Sie sich darüber klar sein, was Sie wirklich wollen und dann auch bezahlen wollen. Ein Keller für Wohnzwecke kostet nun mal mehr Geld, als ein untergeordneter Lagerraum.
Ein Wohnkeller geht sowohl (Grundwasserstand 3,5 m unter GOK) als weiße Wanne, dann aus WU-Beton, oder als schwarze Wanne, WU-Betonsohle + Mauerwerk + Abdichtung+ (Drainage?).
Mit der potenziellen Baufirma sollten Sie vereinbaren, dass Sie einen Keller wünschen der zu Wohnzwecken geeignet ist, nicht nur zur vorübergehenden Nutzung.
Somit frei von Durchfeuchtungen und Tauwasserbildung von innen einschließlich der notwendigen natürlichen Beleuchtung.
Inwieweit dann Einschränkungen Ihrer Baufirma Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der eigenen Leistungsfähigkeit getroffen werden bleibt abzuwarten.
Was Sie auf jedem Falle VOR einer vertraglichen Vereinbarung brauchen ist ein Bodengutachten, dessen Aussagen auch mit zu vereinbaren sind, und nach meiner Meinung eine professionelle Beratung an Ihrer Seite durch einen Bauprofi. (da Laie nach eigener Aussage)
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