Wie kann eine Drainagering bei einer Doppelhaushälfte geschlossen werden, wenn auf einer Seite ein Keller in "Weißer Wanne" gebaut wird?
BAU-Forum: Keller
Wie kann eine Drainagering bei einer Doppelhaushälfte geschlossen werden, wenn auf einer Seite ein Keller in "Weißer Wanne" gebaut wird?
Ich plane den Bau einer Doppelhaushälfte mit einem Keller aus WU-Beton ("Weiße Wanne") und werde auf eine Drainage verzichten.
Meine Nachbarn, deren Haus schon steht, haben damit gerechnet, dass ich auch eine Drainage verlege und den Kreis um ihr Haus nicht geschlossen. Nun haben sie starke Bedenken bezüglich ihres Hauses und möchten ihren Drainagering
durch Verlegung von Rohren in meinem Grundstück noch in diesem Jahr schließen.
Mein Architekt hat vorgeschlagen, den Ring unter der Bodenplatte zu schließen, wobei mein Gutachter, den ich als neutrale Person engagiert habe, mir grundsätzlich abgeraten hat, da durch diese Drainage Ausschwemmungen und damit Statikprobleme nicht auszuschließen sind.
Gibt es vielleicht jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?
Wie sieht denn die rechtliche Lage aus (Baurecht Hessen)?
Danke!
Meine Nachbarn, deren Haus schon steht, haben damit gerechnet, dass ich auch eine Drainage verlege und den Kreis um ihr Haus nicht geschlossen. Nun haben sie starke Bedenken bezüglich ihres Hauses und möchten ihren Drainagering
durch Verlegung von Rohren in meinem Grundstück noch in diesem Jahr schließen.
Mein Architekt hat vorgeschlagen, den Ring unter der Bodenplatte zu schließen, wobei mein Gutachter, den ich als neutrale Person engagiert habe, mir grundsätzlich abgeraten hat, da durch diese Drainage Ausschwemmungen und damit Statikprobleme nicht auszuschließen sind.
Gibt es vielleicht jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?
Wie sieht denn die rechtliche Lage aus (Baurecht Hessen)?
Danke!
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Unter Bodenplatte?
Werter Fragesteller
Um die Drainage unter der Bodenplatte fachgerecht verlegen zu können, müsste Ihre Bodenplatte mit ihrer Unterseite deutlich über der Oberkante der nachbarlichen Drainrohre liegen.
Sonst läuft das Wasser aus der Dränung nicht mehr zum Sammelschacht, sondern unter Ihr Haus .
Als jur. Laie würde ich sagen, wenn nichts vertraglich geregelt ist, hätte Ihr Nachbar allein für seine Dränung sorgen müssen, ohne sich auf seinen späteren Hauspartner zu verlassen.
Ihm das allerdings ohne Strapazierung des nachbarlichen Verhältnisses beizubringen, dürfte schwierig werden.
Vielleicht könnte man/Frau die Fuge zwischen Ihrem Keller und der Bodenplatte (evtl. auch Kellerwände) des Nachbarhauses mit einem Fugenband zum Anbringen an bestehende Gebäude abdichten.
Bedarf sorgfältiger Untersuchung des Bestands und guter Detailplanung/Ausführung. Firma für die Fugenbänder wäre z.B. Tricosal. -
Muss überhaupt und wegen was eine Drainanlage gebaut werden?
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Der Reglfall nach DIN 4095
ist in diesem Fall wohl nicht anwendbar. Deshalb muss die Drainage individuell als Strang mit Saugern und Sammlern berechnet werden.
Schöne Grüße aus Bochum