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Kelleraußenwändedämmung; Leistungsumfang der Baufirma
BAU-Forum: Keller

Kelleraußenwändedämmung; Leistungsumfang der Baufirma

Wärmedämmung an der Kelleraußenwand
Hallo sehr geehrte Forumsteilnehmer,
meine Frage bezieht sich auf ein Niedrigenergiehaus Baujahr 1999. Hätte der Bauunternehmer die Kelleraußenwände mitdämmen müssen. Diese sind ca. 10-15 cm über der Erde bis zur Hausaußenwand. Der beauftragte Subunternehmer hat die Terrassenplatte, die Garage direkt an die Kelleraußenwände angehängt. (ca. alle 20 cm mit einem Baueisen an die Kellerwände angehängt. Beim Eingangspodest wurde eine von mir angebrachte Dämmung wieder entfernt und die Platte wie oben beschrieben an die Kelleraußenwände angehängt.
Ich habe nun Problem mit Wärmebrücken. Hätte der Bauunternehmer nicht von sich aus diese Kelleraußenwände dämmen müssen. (Eine Platte Styrodur ca. 60 cm tief)
In einem Niedrigenergiehaus sollen ja keine Wärmebrücken entstehen.
Wer kann mir hier Antworten geben?
Vielen Dank im Voraus dafür
  • Name:
  • Johann Kechele
  1. Niedrigenergiehaus nicht definiert

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Zum Begriff Niedrigenergiehaus gab es viele Definitionen, aber keine gesetzliche. Was die Firma wirklich schuldete muss sich aus dem Vertrag ergeben. Wärmebrücken mussten damals schon vermieden werden (DINAbk. 4108 als eingeführte technische Baubestimmung). An keiner Stelle darf unter Normbedingungen (außen -5 °, innen +20 °) in beheizten Räumen eine innere Oberflächentemperatur von 12,6 ° unterschritten werden. Für den Sockelbereich gibt es auch technische Lösungen, die ohne Kellerdämmung auskommen (z.B. Kimmstein). Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Wie sehen die Wärmebrückenprobleme denn aus?
  2. OLG Celle hat das Niedrigenergiehaus definiert ...

    und sich dabei im wesentlichen auf die steuerrechtlichen Förderbestimmungen nach der Wärmeschutzverordnung bezogen.
    Außerdem stellte das Gericht fest, dass es nicht möglich sei, aufzuklären, welchen Wärmedämmwert die jeweiligen Bauteile tatsächlich aufweisen. Eine labortechnische Untersuchung aller Bauteile sei wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes ausgeschlossen.
    Weitere Infos im untenstehenden Link
    MfG
  3. "nett"

    darf ich fragen aus welchen Material die Außenwände ab Kelleroberkante bestehen?
    und wenn wir schon dabei sind ... wurde die Kellerdecke unterseitig gedämmt? ... bzw. wie stark ist der Fußbodenaufbau über Kellerdecke?
    gibt's in dem Keller einen beheizten Hobbyraum/Treppenhaus o.Ä.?
    "einen" habe ich noch ... "gab's" denn dazu keinen Planer/Statiker der die Arbeiten der Baufirma überprüft hat?
  4. Wärmebrückenprobleme

    Sehr geehrter Herr Stubenrauch, sehr geehrter Herr Thalhammer, sehr geehrter Herr Kampa
    mein Wärmebrückenproblem besteht darin, dass ich ein NE Haus bauen lassen habe. Darin sind folgende Elemente vorhanden:
    Legalett-Sohle mit einem Keller darunter, Lüftungsanlage zentral, hat ca. 129 m² Wohnfläche.
    Nun hat sich folgendes Problem herausgestellt. Bei Minustemperaturen wird es nicht richtig warm. Dies liegt nach meinem Ermessen an der Lüftungsanlag, deren Wärmerückgewinnung zu schwach ist. (Luft wird mit 15  -  16 Grad eingeblasen, am Gerät und erwärmt sich teilweise im Haus.
    Die Dämmung der Legalett-Sohle (luftgeführt und als Energieträger heißes Wasser) wurde ganz vergessen, angeblich weil sonst das Haus nicht sicher an der Kellerdecke/Legalett-Sohle befestigt werden kann. Nun ist die LG mit einer Temp von 22-24 Grad direkt auf die Kelleraußenwände aufgelegt. die sind ca. 11,70 m² Auflagefläche ohne jede Dämmung. nun behauptet der Bauunternehmer, das dies angeblich ausreichen würde. Ich sehe dies natürlich anders. Ich habe eine Elektroheizung, weil laut Aussage des Bauunternehmer und des Hausentwicklers etwas anderes wegen der großen Leistung der Geräte unssinnig wäre.
    Weiterhin kommt noch dazu, dass beim Eingangspodest die Perimeterdämmung mit 60 mm Stärke und ca. 1,25 m Höhe entfernt worden ist und dieses direkt mit 12 Eisen 12 mm Durchmesser an die Kelleraußenwände angehaängt worden ist. (Länge ca. 1,5 m und ca. 20  -  22 cm stark.
    Auch bei der ans Haus angrenzenden Garage wurde erst gar keine Dämmung eingebaut und wio oben beschrieben direkt die Legalett-Sohle mit der Garagenplatte (6 m x 0,25 m verbunden.
    Das gleiche wurde bei der Terrassenplatte (9,30 x 0,16 m) gemacht.
    Nun behauptet der BU, dass die Außendämmung, die ich seblst angebracht habe ausreichen würde. Bei der Garagenplatten und Terrassenplatte wurde mir hierzu gar keine Gelegenheit gegeben und gleich dranbetoniert.
    Ich meine, dass dieses Vorgehen nicht den Regeln der Technik entspricht, denn wenn ich mich in meiner Nachbarschaft umsehe habe alle Häuser eine entsprechende Dämmung der oberen Kellerwände und der Deckenplatte.
    Ich versuche bereits vergeblich, die Ausführungen von Legalett über die Ausführung bei einer Geschossdecke zu bekommen, woraus ersichtlich wäre, wie nun die genaue Bauausführung häätte sein sollen.
    Die Kellerausswände sind aus 30 cm Beton. Die Bauausführung bestand aus ca. 5 cm starken Fertigteilen innen und außen und darin wurde mit Ortsbeton die restliche Menge eingebracht.
    Die Kellerdecke ist unterseitig mit ca. 0,5 cm Sperrholz 7 cm Styropor und wieder 0,5 cm Sperrholz ausgeführt (von der Firma Legalett). Einen Planer Statiker gab es nicht Dieses Objekt war für den Bu sein erstes Haus nach diesem Konzept, er hat dann noch zwei weitere gebaut und bei allen drei gibt es massive Schwierigkeiten.
    Eine Hobbyraum habe ich noch nicht ausgebaut, der ist aber vorhanden. Das Treppenhaus ist natürlich innerhalb des Hauses.
    Ich habe vom Bauunternehmer einen Wärmbedarfsnachweis erhalten, der vorsieht, dass 30 % weniger Energie als unter WSO 1995 benötigt wird. Die steuerlichen Förderbestimmungen habe ich erfüllt und bekomme die entsprechende Förderung. Weiterhin wurde bei der KFWAbk. Mittel aus CO2 Minderung beantragt und auch genehmigt und ausbezahlt.
    Ich hoffe, dass ich noch den einen oder andern Tipp bekommen werde.
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Johann Kechele
  5. @ Herr Kampa

    Ich glaube nicht, dass ein Gericht, sei es auch ein OLG, technische Begriffe derart spezieller Natur definieren darf oder überhaupt kann. In dem von Ihnen genannten Urteil hat das OLG Celle sicher auch nur aus einem Sachverständigengutachten zitiert, in dem drinstand: "Es gibt (zum damaligen Zeitpunkt) keine Definition für Niedrigenergiehäuser, sondern nur Förderprogramme, welche den Niedrigenergiehausstandard mit einer 25  -  30 %igen Mindestunterschreitung der WSchVO-Kennwerte benennen. "
    Wollen wir uns den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch juristisch entziehen lassen, indem wir statt in Duden oder Lexikon zu schauen, Gerichte bemühen technische Begriffe zu "definieren"? Also Vorsicht  -  dazu sind Gerichte nicht da.
  6. @Tilgner

    Hallo Herr Tilgner, im Prinzip haben Sie ja recht. Das Gericht musste irgendwo eine Grundlage heranziehen. Kann mir gut vorstellen, dass der Bauunternehmer ähnlich argumentiert hat wie Sie. Leider ohne Erfolg.
    Der Text wurde nicht von mir verfasst, weshalb dieser auch nicht meine Meinung darstellen muss, sondern nur als Anreiz in diesem Forum zur Verfügung gestellt und zur Darstellung, wie zum damaligen Zeitpunkt das OLG den Sachverhalt gesehen hat.
  7. Wärmebrücken am Deckenrand

    Foto von Uwe Tilgner

    Ich habe mir das Legalett-System angeschaut. Details für nicht unterkellerte Gebäude sind vorhanden und scheinen auch zu funktionieren, aber für unterkellerte Gebäude schweigt sich der Hersteller aus. Es gibt nur eine Aussage zur Kellerdeckenfläche, aber keine wärmebrückenfreien Auflagerdetails. So wie es gebaut ist, müssen erhebliche Wärmeverluste in die Kellerwände stattfinden.
  8. Sehr geehrter Herr Stubenrauch ich habe mitterweile von ...

    Sehr geehrter Herr Stubenrauch
    ich habe mitterweile von einem Verkäufer eine Skizze über die Ausführung mit einem Keller unter der Legalett-Sohle erhalten.
    Hier ist aber keine waagrechte Dämmung vorhanden (wahrscheinlich wegen der großen Lasten nur sehr schwer durchzuführen). 91 m² Betonfläche mit 22 cm und Baustahl verteilt auf 11.2 m² Kelleraußenwände und auf 4,2 m² Innenwände aus Ziegel.
    Ich habe im Internet eine Variante gefunden, bei der Ziegelsteine mit einem K Wert von 0,17 eingebaut worden sind.
    Wie verhält es sich, wenn nur eine zweilage Bitumenbahn den Beton der Bodenplatte von den Kellerwänden getrennt hätte. Wer kann mir hier eine Faustformel für dei Berechnung nennen.
    eine weitere Möglichkeit wäre Schaumglas gewesen. Ist so etwas bereits in Bauausführungen so gemacht worden? .
    Mit welchem Wärmeverlust muss ich rechnen, wenn bei der Legalett-Sohle die waagrechte und senkrechte Dämmung ganz fehlt und nur außen teilweise mit 60 mm Styrodur gedämmt wurde.
    Wärmebrücken sind ca. 3,3 m² vorhanden (gesamte Fläche beträgt 7,27 m² ca. 45,33 % der Gesamtfläche). Hier ist teilweise direkte Verbindung ins Freie (1,8 m²) und ca. 1,5 m² in die Garage in einem ungedämmten Bwereich vorhanden.
    Bis jetzt reicht die Heizung mit 6 kW Leistung und ca. 5,5 kW stündlicher Wärmebedarf nicht aus um bei Temp. unter -10 Grad ein angenehmes Wohnklima mit 20 Grad zu schaffen.
    Mit freundlichen Grüßen und mit der Bitte um weitere Beiträge
    Johann Kechele
    • Name:
    • Johann Kechele
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