Falsche Dämmung unter Bodenplatte
BAU-Forum: Keller

Falsche Dämmung unter Bodenplatte

Guten Tag,
unter unserer lastabtragenden Bodenplatte sind zwei verschiedene Dämmmaterialien verwendet worden. Zum einen handelt es sich um Styrodur zum anderen um Jackodur. Wie wir jetzt im Nachgang erfahren haben gibt es für Jackodur keine Zulassung. Unser Haus ist zwischenzeitlich fertig erstellt und abgenommen. Wir haben jedoch einen Einbehalt an der Schlussrechnung vorgenommen. Der Bauträger will uns jetzt natürlich weiß machen dass das verwendeten Produkte i.O. ist. Was können (müssen) wir jetzt tun, da ein Austausch wohl nicht realisier bar ist. Garantieverlängerung, Abzug von Schlussrechnung?
Bitte um Hilfe.
Marco Halder
  • Name:
  • Marco Halder
  1. habe selber mal nachgeschaut

    unter o.a. Link kann man die Zulassungen einsehen, bei allen Typen ist eine Verwendung unter statischen tragenden Teilen unzulässig, wow jetzt ist guter Rat teuer. Ich habe keine Idee, bin gespannt was die Experten sagen.
    Unter Download Center
    Prüfzeugnisse
    sind die Zulassungen einsehbar.
  2. Ergänzung,

    in Deutschland haben wohl nur BASF und DOW eine Zulassung für die statisch tragende Funktion, rufen Sie mal bei Gefinex an, Sie machen eine Einzelfall-Betrachtung nach Ihrer Statik, damit bekommen Sie das offizielle Hersteller Siegel, also eine Freigabe. Gefinex scheut angeblich die Zulassung aus Kostengründen, nicht weil es grundsätzlich nicht funzen würde.
    Vielleicht können Sie jetzt schon ein bisschen besser schlafen, aber rufen Sie beim Hersteller an und fragen, was diese für eine Beurteilung benötigen.
    ach so, ich bin nur Bauherr ohne Ahnung, lieber warten was die Experten sagen.
  3. eijeijei

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ich würde:
    1. Statiker,
    2. den Hersteller,
    3. Ra
    konsultieren.
    Das ganze schnell.
    Grüße
    Stefan Ibold
  4. @si, warum schnell?

    Hallo Herr Ibold,
    warum meinen Sie, das hier schnell Verfahren werden müsste? Das Haus steht (noch, kleiner Scherz).
    Warum zum Statiker? Wäre es nicht besser auf Basis der bestehenden Statik eine Freigabe des Herstellers zu erlangen. Welcher Statiker würde sich den Schuh an ziehen und dieses Abnicken (mit Ausnahme des Statikers des Herstellers Gefinex)
    Warum zum RA zum jetzigen Zeitpunkt, die Erstberatung kostet auch Geld, unter Umständen lässt sich das ganze einfach klären wenn man den Hersteller mal kontaktiert.
    Mein Rat (nur Bauherr, kein Experte):
    Erstmal Gefinex anrufen, Nachricht hier einstellen und weiter sehen.
  5. die Reihenfolge

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    bei sowas spasse ich nicht.
    Der Hersteller wird im Zweifel sowieso Daten vom Statiker haben wollen.
    Und der RA, auch bei Erstberatung, wird mit Sicherheit notwendig werden.
    Und dann bleibt ja die berühmte Frage: was ist denn eigentlich geschuldet?
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. Landesbauordnung

    Foto von Lieselotte Tussing

    !
    die regelt, was eine Zulassung braucht und welcher Art die Zulassung sein muss. Übrigens muss der Auftragnehmer darauf hinweisen (vor Ausführung!), wenn er Stoffe oder Materialien verwenden will, die über keine bauaufsichtliche Zulassung oder gleichwertiges verfügen.
    • Name:
    • Tu
  7. Kontakt Genfix, Statiker

    Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen.
    Ich hatte mit Genfix bereits Kontakt. Von dort wurde mir klar und eindeutig bestätigt, dass Ihr Produkt für unseren Einsatz noch keine Zulassung hat, diese wurde angeblich vor längerer Zeit bereits beantragt, eine Zulassung liegt aber nicht vor.
    Vom Statiker gibt es lediglich die Aussage, dass die Wärmeleitgruppe bzw. die Stauchung ... etc. mit Styrodur vergleichbar ist. Wenn von Seiten Hersteller keine Bedenken bestehen, dann hätte er auch keine.
    Vertraglich vereinbart war übrigens das Produkt Styrodur.
    Ich denke dass sich die Problematik nur über Verlängerung von Garantiezeiten mit entsprechenden Absicherungen lösen lässt. Oder sehen Sie hier noch einen andern Ansatz?
    • Name:
    • Marco Halder
  8. 2 fragen ...

    haben sie ein Haus mit eklatantem Mangel bestellt?
    welcher Zusammenhang besteht zwischen "garantiezeiten" und Lebensfähigkeit
    von "superspezialfachfirmen"?
  9. hohl ma Dämmung ...

    sachte der Polier zum Stift, "egal welche! "
    Hört sich böse an, aber so ungefähr wird's wohl gewesen sein.
    Trotzdem:
    ich sehe da nichts eklatentes.
    wär wohl nicht das erste Haus, dass auf Jackodur steht.
    Klar ist das eine gute Grundlage für nen super Streit.
    Aber wenn das OK vom Hersteller kommt, dann würde ich die Kirche im Dorf lassen.
    Gibt Schlimmeres.
    Ich habe aber keine Ahnung ...
  10. Wo sind denn die Spezialisten in diesem Forum?

    bin leider immer noch keinen Schritt weiter gekommen
    • Name:
    • Marco Halder
  11. die sind schon da, aber ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... wie deutlich wollen sie es denn noch lesen?
    1. Sie haben ein mangelfreies Gewerk bestellt, oder etwa nicht?
    2. Sie haben ausdrücklich KEIN Jackodur bestellt, oder etwa doch?
    3. Wenn sich der Statiker und der Hersteller mal kurzschließen würden, dann würde man ja noch mehr wissen, oder haben die sich schon ausgetauscht?
    4. Was nutzt Ihnen eine Gewährleitsungszeit von 10 Jahren oder meinetwegen 15 Jahren, wenn die Hütte dann Setzrisse über Setzrisse aufweist und/oder der Bauträger insolvent ist oder ist Ihnen das dann eh egal, weil Sie die verkaufen wollen?
    5. Sicher wird Ihr Haus nicht das erste sein, das auf Jackodur steht, warum hat dann aber Genifix keine Zulassung für diesen Bereich?
    haben sie mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn was passiert?
    Die Dämmung ist ganz unten, da, wo die Hütte draufsteht. Kommt man prima dran zum austauschen.
    Ich bleibe dabei:
    1. Statiker,
    2. den Hersteller,
    3. Ra
    Grüße
    Stefan Ibold
  12. eigentlich sollte der Bauträger hier fragen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Abnahme erfolgt aber der Mangel bez. Jackodur wurde vorbehalten. So lange ein Mangel vorliegt ist die Schlusszahlung nicht fällig. Eigentlich sollte der Bauträger fragen, was er tun muss um die mangelfreie Abnahme und damit sein Geld zu bekommen. Er könnte es ja mal mit einer Zustimmung im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde versuchen. Statiker, Hersteller, RA ja, aber durch den Bauträger.

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