Ist drückendes Wasser ein versteckter Mangel des Grundstücks?
BAU-Forum: Keller

Ist drückendes Wasser ein versteckter Mangel des Grundstücks?

Hallo,
wir haben über einen Makler ein Grundstück gekauft und gleichzeitig einen Bauwerkvertrag für ein zu errichtendes Haus abgeschlossen. In der allgemeinen Baubeschreibung des Bauunternehmens ist auf evtl. anfallende Mehrkosten für zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen gegen drückendes Wasser hingewiesen. Auf unsere Nachfrage erklärte der Makler, dass das nur die allgemeine Baubeschreibung sei, und drückendes Wasser auf dem Gelände sowieso nicht gegeben sei. Und selbst, wenn, entstünden dadurch höchstens geringe Mehrkosten. Damit haben wir uns  -  einlullen  -  lassen. Nach dem jetzt vorliegenden Bodengutachten liegt nämlich sehr wohl drückendes Schichtenwasser an. Als Konsequenz fordert jetzt der Bauunternehmer 9500 € für zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen ('Weiße Wanne').
Hierzu hätte ich mal zwei Fragen:

1) Sind 9500 € halbwegs realistisch?

2) In unserem Grundstückskaufvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass der Grundstücksverkäufer für 'verdeckte Mängel' des Grundstücks einsteht. Ist dies in unserem Fall gegeben?
Ich bin für alle Meinungen, guten Ratschläge, und natürlich am besten konkrete Vorschläge sehr dankbar.

  • Name:
  • Ludwig
  1. Beweislast

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Erst mal zum Bauvertrag: der Unternehmer hat in seinem Vertrag richtig klargestellt, dass Baugrundrisiken, dazu gehört das Wasser, Auftraggebersache sind. Das ist normal und üblich. Zusätzlich anfallende Leistungen muss er auf der Kalkulationsbasis des Hauptangebots anbieten. Sie können sich die Mehrkosten also aufschlüsseln lassen und so feststellen, evtl. mit Sachverständiger Hilfe, ob die Preise richtig kalkuliert sind. Zu prüfen ist, ob es auch andere Möglichkeiten der Abdichtung gibt.
    Schwieriger wird es mit dem Makler bzw. Grundstücksverkäufer. Das Grundstück hat aus Ihrer Sicht einen Mangel, der verschwiegen wurde bzw. eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich "kein Wasser", ist nicht vorhanden. Die Frage ist, ob dies wirklich zugesichert war, obs also im Vertrag steht oder beweisbar ist und auch, ob die Aussage dem eigentlichen Verkäufer zuzurechnen ist. Daran werden Sie wahrscheinlich scheitern.
  2. verdeckter Mangel

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Zur Frage des verdeckten Mangels: Im Vertrag hätte nichts stehen müssen, Ansprüche wegen verschwiegener Mängel lassen sich gem. BGBAbk. gar nicht ausschließen. Ein verdeckter Mangel ist ein arglistig verschwiegener Mangel. Dazu gehört, dass der Verkäufer positive Kenntnis davon hatte. Nach gefestigter Rechtsprechung liegt leider die Beweislast dafür bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass der Verkäufer vom Wasser gewusst hat. Besser sähe es nur aus, wenn ausdrücklich vereinbart wäre, dass kein Wasser vorhanden ist.
  3. haben nicht eher Sie selbst

    fahrlässig gehandelt?
    Obwohl Sie wussten, dass Mehrkosten entstehen können,
    obwohl Sie wussten, dass der Lastfall zum Zeitpunkt des Grundstückskauf unbekannt war,
    haben Sie unterschrieben mit dem Prinzip Hoffnung.
    Ihr persönliches Verhalten ist aus meiner Sicht durchaus fahrlässig gewesen, vielleicht sogar grob fahrlässig, da Sie durch Unterlassung die Mehrkosten billigend in Kauf genommen haben. Ich sehe da wenig positives für Sie.
    ach so, zum Thema WW wurde schon jede Menge geschrieben, ja auch zur Ausführung und Zuverlässigkeit von Weißen Wannen (oder derer, die sich für eine WW halten, weil WU auf'm Lieferschein steht) stöbern Sie mal, welche Wanne die beste für Sie ist, den WW sind nicht jedermanns Sache.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  4. ja ist den schon wieder Weihnachten?

    das die Firmen abzockermäßig den Umsatz noch aufbessern wollen?
    (s. Link)
    MfG

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