Kellergeschoss in Stahlbeton, Ausführung nach DIN 18195 gegen drückendes Wasser?
BAU-Forum: Keller

Kellergeschoss in Stahlbeton, Ausführung nach DIN 18195 gegen drückendes Wasser?

So steht es in unserer Baubeschreibung und in (z.B. weiße Wanne).
Ist dies so korrekt, oder was fehlt? Ein Bodengutachten existiert. Was können wir also vom Bauträger erwarten? Er muss die anerkannten Regeln der Technik einhalten. Es handelt sich um einen Mehrfamilienhaus (MFH)-Neubau von 2000. Auch Hobbyräume befinden sich im Keller (mit Heizung).
Für Antworten möglichst noch am Wochenende, sind wir sehr dankbar und wünschen Ihnen noch einen schönen Abend.
Viele Grüße
  1. was steht denn wirklich in der Baubeschreibung

    "und in (z.B. weiße Wanne) " versteh ich einfach nicht ...
    ansonsten verhält sich 'Abdichtung nach DINAbk. 18.195' und 'Weiße Wanne' so wie schwarz zu weiß,
    die 18195 gilt gerade eben nicht für 'echte' Wannen aus WU-Beton, von denen allerdings genauso oft geredet wird, wie es sie genauso selten wirklich gibt.
    Vom Bauträger erwarten können Sie ganz einfach eine mangelfreie Konstruktion, die den Anforderungen, die in dem Bodengutachten festgeschrieben sind, entsprechen, (wenn Ihnen das etwas hilft, aber einfacher geht es leider nicht)
  2. Baubeschreibung

    Sehr geehrter Herr Feldwisch-Drentrup,
    In der Baubeschreibung steht: Kellergeschoss in Stahlbeton, Ausführung gegen drückendes Wasser nach DINAbk. 18195, z.B. "weiße Wanne".
    Im Bodengutachten steht " ... Dieses Wasser ist als drückend einzustufen, sodass bei der Isolierung des Kellergeschosses auch entsprechende Maßnahmen gegen das drückend wirkendes Wasser nach 18195 Teil 6 vorzunehmen sind"
    Wann ist die Konstruktion mangelfrei? . Wir hatten bereits vor 2 Jahren einen Riss im Keller, wo auch Wasser eingedrungen ist. Außerdem hatten wir an der Kellertreppe (unten) feuchte Stellen. Die Höhenkote des anstehenden Schichtenwassers kann nach Aussage des Bodengutachters bis in Höhe des Geländes anstehen. Außerdem liegt der Hauseingang 0,5 m unter GOK.
    Gute Nacht.
  3. Ihre Angaben sind trotz Nachbesserung leider noch nicht ...

    Ihre Angaben sind trotz Nachbesserung leider noch nicht erschöpfend  -  der beste Rat den ich Ihnen geben kann ist: Holen Sie sich einen Fachmann vor Ort (Sachverständigen für Bauschäden)
    Die Tatsache dass Sie bei drückendem Wasser Feuchte im Keller haben und Ihr Eingang einen halben Meter tiefer liegt als das Gelände lassen vermuten, dass Sie das leichte Fieber nicht nur mit Wadenwickeln bekämpfen können, sondern mindestens eine Blinddarmentzündung vorliegt für die Sie kein Hausarzt mehr mit telefonischen Tipps versorgen kann!
    Wissen Sie eigentlich ob Sie nun eine "Weiße" oder eine "Schwarze" Wanne haben? (Vielleicht sind es ja nur Masern!)
  4. stimmt die Baubeschreibung?

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    denn soweit ich weiß, ist die weiße Wanne in der DINAbk. 18195 NICHT geregelt oder erwähnt.
    Maßnahmen in dem Sinne der DIN wäre eine schwarze Wanne.
    Probleme kann es auch durch Diffusion geben, denn wasserdicht ist nicht gleich dampfdicht.
    MfG
    Stefan Ibold
  5. weiße oder schwarze Wanne?

    Vielen Dank meine Herren,
    Wir gehen davon aus, dass es sich wenn überhaupt nur um eine weiße Wanne handelt (nur mündlich vom Bauleiter). Außerdem wurde eine Drainage angelegt, von der nur keiner weiß, wie sie funktioniert. Da soll immer mal abgepumpt werden? Wir Laien sollen wissen wann!? Wir haben kein Vertrauen zum Bauträger und zum ehemaligen Bauleiter, der Ing. ist. Reicht dies eigentlich? oder müsste ein Architekt den Bau begleiten? Natürlich muss da ein SV ran, aber trotzdem wäre ich für Anregungen dankbar. In der Baubeschreibung steht ja z.B. "weiße Wanne". Ist das nicht irreführend? . Zählt für uns denn nun das, was der Bodengutachter vorsieht? Das Bodengutachten liegt uns auch nicht vor. Nur vom Bauamt haben wir wenige Unterlagen. Muss uns diese eigentlich der Bauträger aushändigen?
    Was ist eigentlich eine schwarze Wanne? Woran erkennt man diese?
    Übrigens zurzeit ist es nicht feucht im Keller, das was ich oben geschrieben habe, ist ca. 2 Jahre her.
  6. Erklärung in Kurzform

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    weiße Wanne: WU-Beton mit entsprechender Rissbewehrung und Fugenblechen, etc..
    schwarze Wanne: mit KMB oder je nach Lastfall mit Bitumenbahnen.
    Schwarze Wanne in der DINAbk. 18195 geregelt. Bei der Weißen Wanne gibt es nur den Hinweis auf die DIN 1045.
    MfG
    Stefan Ibold
  7. Weiße Wanne

    Foto von Robert Worsch

    ist eine mittlerweile allgemein übliche Bezeichnung für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton. Die Grundlage für die Bemessung und Ausführung ist die DINAbk. 1045, Beton und Stahlbetonbau. Eine schwarze Wanne erkennen Sie an der Farbe ;-), der Keller ist vollständig in Bitumenbahnen "eingepackt". Und eine Dränung braucht es auch nicht, wenn Grundwasser ansteht würde die Dränung nur zu einer Absenkung führen. Wo soll denn ganze Wasser hin?
  8. die Einhaltung konstruktiver ...

    und statischer regeln bei e. WW ist durch den Laien überhaupt nicht,
    durch den Fachmann *nachträglich nur sehr schwer möglich*!
    also, beste Voraussetzungen, durch Murks Geld einzusparen.
    Ferndiagnose unmöglich.
  9. Nicht überprüfbar?

    Liebe Helfer,
    wenn ich sie richtig verstehe, hätten wir also einen Anspruch auf eine schwarze Wanne nach DINAbk. 18195. Da der Bauträger wie überall sparen wollte hat er uns aber nur eine weiße Wanne eingebaut, das steht ja schließlich auch so in der Baubeschreibung. Dies erkenne ich daran, dass er eine Drainage oder so ähnlich eingebaut hat. Dies hat er auch nie bestritten. Aber wir können doch jetzt aus einer weißen Wanne keine schwarze machen und das drückende Wasser nicht ableiten. Der Bauträger behauptet sowieso er hätte alles richtig und fachgerecht gemacht. Welches Risiko haben wir denn nun mit der weißen Wanne? . Da wie gesagt von einer schwarzen Wanne nieh die Rede war und der Bauträger ein billiger Jacob ist, bin ich mir zu 99 % auch ohne Fachmann sicher dass wir keine schwarze Wanne haben.
    Kennen Sie ähnliche Fälle? Wissen Sie Rat?
    Guten Abend meine Herren,
  10. mal querdenken ...

    wie ist die Nutzung eigentlich festgelegt?
    würde diese e. Dämmung erf. machen? ist die Dämmung im Wärmeschutz-nw.
    festgelegt?
    Temperatur im Keller? Heizkörper?
    ebenso: im Flur/treppenraum? Tür zur Kellertreppe?
    so viele fragen ... für viele Bauträger sicher unangenehm!
    viel Stoff für sachverständige ...
    nochmal (zum 83 ten mal) zu weiße/schwarze Wanne:
    weiße Wanne mit Außendämmung o. Folie o. "schwarzer Farbe" ist
    eine robuste, gute und ziemlich diffusionsdichte Konstruktion.
    IMHO besser als z.B. ein Mauerwerkskeller mit Schwarzabdichtung!
    also, kritisch sind o.g. Punkte! nicht der Betonkeller an sich!
  11. Nutzung des Kellers im MFH

    Sehr geehrter Herr Sollacher,
    Der Keller ist aufgeteilt in 4 Keller (unbeheizt)
    2 Hobbyräume beheizt mit großen Fenstern (mit Wohnung verbunden, Maisonette)
    1 Waschraum und 1 Gemeinschaftsraum beheizt
    1 Hausanschluss  -  und 1 Heizungs- und ein Fahrradraum unbeheizt
    Auch das verglaste Treppenhaus ist unbeheizt. Es gibt 2 Feuerschutztüren zum Treppenhaus. Die Wärmeschutzverordnung 1995 muss eingehalten worden sein. Ein Wärmeschutznachweis wurde uns bis heute nicht ausgehändigt.
    Viele Grüße

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