Vorschriften für Dränung außer der DIN 4095
BAU-Forum: Keller

Vorschriften für Dränung außer der DIN 4095

Hallo zusammen,
gibt es außer der DINAbk. 4095 noch weitere Vorschriften / Normen für eine Drainage für eine "Bauwerksabdichtung"?
Lt. Aussage meines Bauunternehmers und des Architekten gibt es auch die Möglichkeit eine Ringdrainage ohne Gefälle um das Haus zu verlegen. Das evtl. anfallende Wasser soll so nur gleichmäßig ums Haus verteilt werden und dann versickern.
Meiner Meinung nach ist das völliger Blödsinn!
Wer hat recht? Gibt es eine derartige Vorschrift?
Gruß
H. Werner
  • Name:
  • H. Werner
  1. Nein

    Foto von Robert Worsch

    Eine derartige Vorschrift gibt es nicht. Die DINAbk. 4095 alleinig sagt aus, dass vor dem Verlegen der Dränleitungen ein Rohrleitungsplanum im vorgesehenen Gefälle herzustellen ist. Eine Ausnahme, jedoch außerhalb der DIN 4095, ist die Verwendung von Schal-Drän-Elementen (Kastendränung ), die bis zu einer Gesamtlänge von max. ca. 45 m ohne Gefälle verlegt werden kann, wenn ein ungehinderter Abfluss besteht.
  2. Mangelbeseitigung?

    Hallo Herr Worsch,
    zunächst einmal vielen Dank für die klare Antwort.
    Bei meinen Neubau (Einfamilienhaus, freistehend) wurde vor ca. 2 Jahren die Drainage waagerecht verlegt, außerdem fehlen die erforderlichen Spül- bzw. Kontrollschächte (Spülschächte, Kontrollschächte).
    Kann ich eine DINAbk.-gerechte Erneuerung (mit hohen Aufwand verbunden, da die Außenanlage bereits fertiggestellt wurde) Verlagen?
    Bisher sind "nur" an einer Gebäudeseite (Gartenseite) Feuchtigkeitsschäden aufgetreten.
    Die erstellt "Ringdrainage" hat seinerzeit für 50 lfd. Meter ca. 2.000,-- DM gekostet.
    Wie teuer ist eine fachgerechte Lösung nach DIN 4095 nach Ihren Erfahrungen?
    Gruß
    H. Werner
  3. In meinen Augen

    Foto von Robert Worsch

    ein klarer Ausführungsmangel. Ohne jetzt die vertraglichen Hintergründe zu kennen (Gewährleistungsdauer ) und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bereits Schäden (Durchfeuchtung ) aufgetreten sind. Haben Sie seinerzeit die Dränung im Abnahmeprotokoll als mangelhaft aufgeführt, bzw. nach der Abnahme schriftlich gerügt? Vermutlich liegen auch noch gelbe Schläuche drin?
    • Name:
    • RW
  4. Hälfte vergessen

    Foto von Robert Worsch

    Eine nachträgliche Korrektur ist mit erheblichen Kosten verbunden, ich würde sagen bei einem Haus so 10 x 10 m inkl. Aushub, Neuverlegung Dränung und Wiederverfüllen so ab 7.500 €, zuzüglich "Flurschaden" und möglichen Beschädigungen an Perimeterdämmung/Sickerplatten und Abdichtung. Vom Ärger ganz zu schweigen. Wie ist denn der Sachstand zurzeit?
    • Name:
    • RW
  5. Zusatzfrage

    Hallo Herr Worsch,
    der Bauunternehmer ist nur bereit, die bisher durchfeuchtete Gebäudeseite freizulegen und die Abdichtung und die Drainage zu erneuern. Meines Erachtens muss jedoch das gesamte Gebäude freigelegt werden, da auch hier Spät- bzw. Folgeschäden (Spätschäden, Folgeschäden) zu erwarten sind. Habe ich darauf einen Anspruch, auch wenn dort bisher keine Gebäudeschäden aufgetreten sind?
    Zu Ihrer Rückfrage habe ich noch folgende Fakten:
    die Ausführungsfehler wurden erst jetzt festgestellt und konnten daher auch erst jetzt als Mangel angezeigt werden
    als Gewährleistungsfrist wurden 5 Jahre nach BGBAbk. vereinbart
    Sie haben völlig recht, es liegen die "gelben Schläuche" drin. Das gelbe Rohr liegt außerdem bündig an der Bodenplatte und schließt OK Rohr mit OK Bodenplatte ab, d.h. die Drainage liegt m.E. auch zu hoch. Kies liegt nur seitlich und oberhalb vom Rohr, unter dem Rohr liegt lehmhaltiger Boden. Das "Kiesbett" ist nur nach oben mit einem Filtervlies abgedeckt.
    Nochmals die Frage zu den Kosten. Wie hoch wären in etwa die Kosten nur für die DINAbk.-gerechte Drainage ohne Aushub und ohne Verfüllung, d.h. die reinen Kosten für ca. 50 Meter Drainage mit Spülschächten?
    Sollte ich auf komplette Erneuerung der Drainage bestehen? Das Problem einer evtl. fehlerhaften Isolierung ist dann noch gesondert zu klären. Ist die Baugrube erst mal offen, kann man dieses Problem besser in Augenschein nehmen ...
    Ich werde wohl einen Gutachter und einen Anwalt einschalten. Haben Sie einen Tipp?
    Das Gebäude liegt im Bereich Viersen / Mönchengladbach (linker Niederrhein).
    Im Voraus nochmals vielen Dank.
    Gruß
    H. Werner
  6. Da passt nix!

    Foto von Robert Worsch

    Eine teilweise Korrektur bringt überhaupt nichts. Die gelben Schläuche sind schon gar nicht zulässig, also insgesamt raus mit dem Zeugs. Ich hoffe Ihr Unternehmen ist finanziell noch halbwegs stark auf der Brust, bzw. Sie haben eine entsprechende Gewährleistungsbürgschaft. Und die Verlegung der Dränung (Kies) entspricht auch nicht den Vorschriften. Kosten der Dränung bei Verlegung ohne die Begleitumstände sind für ein 100er Rohr  -  Stangenware  -  inkl. Kiespackung und Filtervlies so um die 20-25 € fertig verlegt zuzüglich Steuer, Kontrollschacht so um 68-70 € und Aufsatz so um die 18-20 € je lfdm zzgl. Steuer und Montage. Für ein Gutachten und einen sachverständigen Blick gibt es in Ihrer Ecke nur eine Adresse:
    Herr Beisse, unter E-Mail info@sv-Büro-beisse.de
    oder siehe Link

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