Berechnung eines Schornsteins nach VDI 3781 Blatt 4: Anleitung und Vorgehensweise
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Berechnung eines Schornsteins nach VDI 3781 Blatt 4: Anleitung und Vorgehensweise

Kann mir jemand einen Schornstein nach VDI 3781 Blatt 4 berechnen bzw sagen wie das geht?
  1. Hier noch Daten

    Berechnung schornsteinhöhe nach vdi 3781 blatt 4 an der traufe. Satteldach 35grad unterkante traufe 6,3 meter von Traufe bis first 3,8 Meter wie hoch darf der Schornstein ab Dachfläche sein?
  2. hatten wir alles vor kurzem

    Der Kamin muß nahe dem First sein und diesen überragen, zu genehmigen ist das vom Schorni und der berechnet das auch. Es ist zwecklos, nach der Anwendung einer Richtlinie zu fragen wenn man diese beruflich nicht kennt, also alles zurück und den Schorni beauftragen. Diese Lösung ist zwar teuer aber immer noch billiger als etwas falsch machen. Eventuell gibt es noch Einschränkungen durch die Umgebungsbebauung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. nach vdi3781 blatt4

    gibt es aber die Möglichkeit das der Schornstein an der Traufe ausgeführt werden kann

    Web-Link Seite 20

    Ich blicks aber nicht

  4. Beitrag 11931

    Der Streit unter Experten geht darum, ob der Schorni abweichend von baulichen Vorschriften einen Kamin an der Traufe genehmigen kann. Ich meine, er überschreitet seine Kompetenz. Wenn sie die Expertenbeiträge prüfen, werden sie feststellen, dass berufliche Interessen das anders sehen. Wichtig ist dabei, eine Genehmigung des Schornsteins von jemanden zu erhalten der für seine Tätigkeit haftet. Deshalb geht hier DIY nicht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Was

    ist DIY?

    nach VDI3781 Blatt 4 ist an der Traufe ein Schornstein möglich. ich verstehe nur die Rechnung nicht. Ich möchte gerne im Vorfeld prüfen ob es überhaupt Sinn macht mir da weitere Gedanken zu machen bevor ich zum Schornsteinfeger gehe. Oder ich leider auf den Schornstein und Kaminofen verzichte. wenn das ein Schornstein mit 20Meter Höhe über First gibt frage ich mich schon irgendwie was das für einen Sinn macht. Problematik ist der Feinstaub, aber ob der Schornstein jetzt First nah ist oder traufseitig, irgendwo geht der Feinstaub doch immer hin. Und was ich hier im Umkreis sehe. Meiner Ansicht müßten alle Schornsteine gebaut vor 1.1.2022 ertüchtigt bzw. umgebaut werden. Verglichen mit der neuen Ableitbedingungen sind die alten Schornsteine eine Parse....

    "Wenn sie die Expertenbeiträge prüfen, werden sie feststellen, dass berufliche Interessen das anders sehen"

    Wie sehen die das? Schornstein bauen so wie es halt geht also auch an der Traufe oder nur an Firstnähe? Sind die eher dazu geneigt von den Ableitbedingungen abzuweichen?

  6. Ich habe

    Jetzt mal versucht selber zu rechnen. Komme da auf eine Schornsteinlänge von 5,2 Meter über Dachhaut und 2,3 Meter über First. Abspannung wäre notwendig. Kann das sein und würde der Schornsteinfeger das genehmigen / abnehmen?
  7. was der Schornsteinfeger sagen würde

    Er würde sagen: Ich glaube nur das was ich selbst gefälscht habe. DIY bedeutet "Do it Yourself" und ist der Standardsatz von Heimwerkern. Zur Selbstausrechnung kann ich nur vermuten: es kann nicht stimmen. So viel Schornstein über dem First habe ich noch nie gesehen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Also

    Ist der Schornstein auch an der Traufe kürzer? Soll mir gleich recht sein. Wegen mir reichen auch an der Traufe 40cm über First. Wie streng wenden die Bezirksschornsteinfeger die neuen Ableitbedingungen an?
  9. Warte auf Antwort

    Wie streng wenden die Bezirksschornsteinfeger die neuen Ableitbedingungen an? Bzw. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen wo man von den neuen Ableitbedingungen abweichen kann oder man die Möglichkeit hat nach den alten Ableitbedingungen einen Schornstein zu bauen?
  10. jetzt habe ich das noch gefunden wonach es möglich ist

    In meinem Haus, welches in den 80er-Jahren errichtet wurde, habe ich an der Traufe der Längsseite (nicht Giebelwand) nach Absprache mit dem Bezirksschornsteinfeger einen Edelstahl-Schornstein errichtet. An der Giebelseite ist ein Schornstein nicht möglich. Der Bezirksschornsteinfeger hat alles abgenommen und bescheinigt.

    Nun sind doch aber nach den neuen Ableitbedingungen für Schornsteine an der Traufe gar nicht mehr möglich? Ach ja, der Schornstein geht bis ca 40 cm über den First. Meine Frage: Hat der Bezirksschornsteinfeger den Schornstein richtig bescheinigt und abgenommen?

    Antwort von ENERGIE-FACHBERATER Wir gehen davon aus, dass der Bezirksschornsteinfeger hier keine Fehler gemacht hat. Denn die neuen Ableitbedingungen gelten nur für Neubauten und Gebäude im Bestand, bei denen sie sich problemlos umsetzen lassen. In allen anderen Fällen gelten die alten Bedingungen aus § 19 Abs. 2 der 1. BImSchV. Diese besagen Folgendes:

    Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet und in Betrieb genommen wurden und ab dem 1. Januar 2022 wesentlich geändert werden muss:

    bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter bei Dachneigungen von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben; Zudem ist sicherzustellen, dass der Schornstein mindestens 1 Meter höher ausfällt als die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen im Umkreis von 15 Metern

  11. DU NERVST

    ...
  12. Volker Stöckel warum

    Soll ich nerven? Ich möchte nur eine Frage beantwortet bekommen.
  13. Damit Schornstein nach alten Ableitbedingungen

    Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.“
  14. §14

    Was sagen eigentlich diese Paragrafen aus

    Überprüfung nach §14 Absatz 1 1. BimSchV Überprüfung nach §14 Absatz 2 1.BimSchV


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