Bei identischer Wetterlage und Feuerung (Verbrauch) gibt unser Kamin wegen der Strahlungswärme (spürbar) mehr Wärme ab. Das ist so. Was mehr abgegeben wurde, verweilt dann hernach in der Speichermasse Außenwand oder Geschossdecke - auch mehr. Jetzt haben wir aber die Auflage, dass wir den offenen Kamin wegen der Vorschriften nicht täglich benutzen können.
Durch die ansonsten gestiegenen Energiepreise (Gas) fehlen uns also die Tage, wo es uns rechtlich nicht erlaubt ist, und unsere Kosten sind unverhältnismäßig höher.
Wenn wir den Kamin zu einem geschlossene umbauen, dürfen wir zwar täglich feuern, aber es geht uns Energie, konkret die Strahlungswärme verloren, haben also einen größeren Brennstoffverbrauch!
Die Vorschriften über die Verwendbarkeit der offenen Kamine kommen vom Gesetzgeber.
Der rechnet den geschlossenen Kamin besser obgleich dieser weniger Strahlungswärme abgibt.
Ferner würden wir bei einem etwaigen Umbau, der für uns nicht vakant ist, einen abgasgefilterten Herd einbauen müssen, der dann sicher genau dieselben jährlich sich wiederholenden Dauerprüfungen, wie die Gaskessel erfährt.
Daher meine Frage: Warum berücksichtigt der Gesetzgeber die tatsächlich effizient vorhandene Strahlungswärme nicht, (das Einzige, was bei einem Lagerfeuer spürbar ist. am Lagerfeuer ist keinerlei Konvektionswärme verwertbar!) obgleich sie vorhanden und allgemein überdies Brennstoff spart?
Sind die Vorschriften der Benachteilgung der offenen Feuerstelle nicht in Reaktion darauf reinstes Konjunkturprogramm?
Oder haben wir einen Punkt übersehen, wo der Gesetzgeber dies berücksichtigt?
(z.B. andere Wärmequelle (Gas) stillegen und offenen Kamin als "Grundofen" deklarieren, weil das wäre angeblich die Alternative.)