Wenn das Bauamt bei der Genehmigung von Feuerstätten in einem Neubau deren Leistung beschränkt (in diesem Fall auf 8 kW), bezieht sich dies dann auf die Leistung der Feuerstätte während des Abbrands? Oder die Wärmeabgabeleistung?
Beide Werte unterscheiden sich bei einem Grundofen ja deutlich, da man innerhalb von 1 bis 2 Stunden das Holz vereizt, das einem für die nächsten 12 oder gar 24 Stunden die Bude wärmt.
Da diese Beschränkung wohl den Sinn hat, den Schadstoffausstoß zu begrenzen, kann aus meiner Sicht nur die Wärmeabgabeleistung herangezogen werden. Aber kann man sich darauf verlassen?
Dankeschön!