leider bin ich in einen komplizierten Fall hereingeraten, zu dem ich gerne ein paar fachkundige Meinungen einholen möchte.
MFH, Neubau durch Bauträger, drei übereinanderliegende Wohnungen mit der Möglichkeit zum Aufstellen eines (Holz-) Ofens teilen sich einen Schornstein, jede Wohnung hat ein Fensterloses Gäste-WC.
Fensterlose Sanitärräume müssen (mechanisch) entlüftet werden, so steht es wohl in den Bauordnungen der Länder. Umgesetzt wird das dann meist nach DINAbk. 18017-3. Die Badlüfter brauchen wiederum eine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
Das DIBt hat in sämtliche Zulassungen geschrieben, dass Lüfter nicht installiert werden dürfen, wenn in der gleichen Wohnung auch eine raumluftabhängige Feuerstätte an einem mehrfachbelegten Schornstein angeschlossen ist. Hintergrund: Die Abgase des Ofens in Wohnung A können durch den Ofen in Wohnung B in diese Wohnung gesaugt werden, wenn in Wohnung B der Lüfter anspringt. (Wohnungsübergreifende) Sicherheitseinrichtungen seien in so einem Fall nicht praktikabel.
Da die Bauordnung die Lüfter aber vorschreibt, wäre eine naheliegende Folgerung, dass in den Wohnungen nur raumluftUNabhängige Feuerstätten aufgebaut werden dürfen.
Dennoch macht der Architekt/Bauleiter des Bauträger dem Wohnungskäufer und dem von ihm beauftragten Ofenbauer die Vorgabe "raumluftabhängiger Ofen an mehrfachbelegtem Schornstein" (wusste wohl nicht, wo er die externe Verbrennungsluftzufuhr unterbringen sollte und hat die Zulassung der Badlüfters nicht gelesen).
Der Ofenbauer hält sich an die Vorgabe des Architekten und der Wohnungskäufer steht nun dumm da mit einem Ofen, der eigentlich nicht betrieben werden dürfte, solange in der Wohnung Lüfter installiert sind, welche wiederum von der Bauordnung vorgeschrieben sind.
Der Bau des Hauses und Einbau des Ofens erfolgen zeitgleich, sodass der Ofenbauer darauf verweist, dass zum Zeitpunkt der Planung/Installation des Ofens kein Lüfter zu erkennen war (wohl aber war schon ein Fensterloser Raum zu sehen bzw. lag eine Grundrisszeichnung vor). Außerdem hätte der Architekt ja klare Vorgaben gemacht. Der Bauträger hat sich noch gar nicht geäußert, wird aber mit Sicherheit dem Ofenbauer die Verantwortung zuschieben (a la "Der hätte erkennen müssen, dass mein Architekt Insinn erzählt. ").
Bevor ich nun zu einem Anwalt renne, der sicherlich erstmal nur Bahnhof verstehen wird, würde ich gern wissen, wie "Leute vom Fach" die Situation beurteilen.
Herzlichen Dank!