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  • Kamin und Kachelofen

  • 11245: Biofire Glasheiztüre Groß

Kamin und Kachelofen

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Biofire Glasheiztüre Groß 21.12.2006    

Hallo Leute,
Wir haben unser Haus inkl. Biofire Ofen gekauft, und leider schon alles bezahlt.
Der Ofen ist fast fertig, bis auf die Glasflügel der 2 Glasheiztüren (Der Rahmen ist bereits montiert). Biofire behält sich die Flügel ein, da unser Baumeister in Konkurs gegangen ist. Jetzt haben wir aber den schönen Ofen, und ich will Ihn aber nicht zur Gänze 2 mal bezahlen, denn die Fa. Biofire rückt die Türen erst nach der vollständigen Bezahlung raus.
Also meine Frage:
Wo bzw. Wie komme ich an neue Türen oder Flügel für unseren Ofen!
Bitte helft uns!
Liebsten Dank im Voraus.

Name:

  • Peter Wiesinger
  1. Ab zum Rechtsanwalt 21.12.2006    

    Da wird Ihnen wohl nur ein Rechtsanwalt helfen können, wer kennt hier schon die genauen Vertragsbestandteile.... und Sie haben ja schon Alles bezahlt...
    Viel Glück!

    Name:

    • Frau Gab-1542-För
  2. Rechtsanwalt 22.12.2006    

    Hallo,
    Danke für die Antwort, aber der Rechtsanwalt hilft uns in dieser Causa herzlich wenig, da wir mit der Fa. Biofire kein Vertragsverhältnis haben. Unser GUA ist in Konkurs gegangen, und somit ist unser Kaufvertrag null und nichtig.
    Also wo kann ich solche Türen bekommen?
    Liebe Grüße

    Name:

    • Peter Wiesinger
  3. Doch Anwalt, 22.12.2006    

    denn die AGB von Biofire sind echt spaßig und eigentlich müßten die belegen, daß sie noch kein Geld erhalten haben. Das Spielchen 'ohne Geld keine Türen' kann der Anwalt mit einem passenden Brief vermutlich beenden. Da hat wohl jemand die Bonität eines Abnehmers falsch beurteilt und will jetzt seinen Hals retten.
    Andere Händler/Ofenbauer o.ä. werden kaum die Türen verkaufen, weil Biofire die Adressen der Endkunden bekommt (lt. AGB), den Ärger wird sich keiner machen wollen.(Laienrat)
    Gruß
    Volker

    Name:

    • Petra und Volker Leue-Bahns
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Das Verhalten von Biofire ist doch 23.12.2006    

    nachvollziehbar.
    Auch ein Rechtsanwalt wird da auf Granit beissen.
    Es ist, für Biofire, doch nicht relevant ob der Hauskäufer den Ofen bezahlt hat oder nicht. Mit dem Hauskäufer hat Biofire kein Vertragsverhältnis wohl aber mit dem Bauträger.
    Der aber hat den Ofen wohl noch nicht bezahlt.
    Warum sollte Biofire ihn dann fertigstellen?
    Klar ist das für den Hauskäufer eine Schweinerei. Der Schuldige ist aber nicht der Ofenbauer sondern der Bauträger. Gegen den sollte sich die Diskussion richten. Er hat doch den Käufer in diese Lage gebracht.
    Genau aus dem Grund baue ich keine Öfen für Bauträger außer gegen Vorkasse.

    Name:

    • Theo Kern
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.kachelofen-profis.de/
  5. Weil es für Biofire besser ist, 23.12.2006    

    dazu braucht's noch nicht einmal Kulanz. Der Vertragspartner zahlt nicht und man weigert sich, die restlichen Teile (für die beiden Türen will der Fragesteller ja wohl zusätzlich zahlen) überhaupt zu liefern. Einen Dritten (Nicht-Vertragspartner) unter Druck setzen, damit dieser die RG des Bestellers bezahlt? Das ist mindestens moralisch nicht o.k, juristisch mag's anders sein. Jeder seriöse Hersteller wird den Anspruch gegen den Bauträger beim Insolvenzverwalter anmelden, die restlichen Teile (natürlich gegen Bezahlung dieser Teile) liefern und fertig. Mit Unverschämtheiten verbessert niemand sein Image.
    Gruß
    Volker

    Name:

    • Petra und Volker Leue-Bahns
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Weil es für Biofire besser ist, 23.12.2006    

    dazu braucht's noch nicht einmal Kulanz. Der Vertragspartner zahlt nicht und man weigert sich, die restlichen Teile (für die beiden Türen will der Fragesteller ja wohl zusätzlich zahlen) überhaupt zu liefern. Einen Dritten (Nicht-Vertragspartner) unter Druck setzen, damit dieser die RG des Bestellers bezahlt? Das ist mindestens moralisch nicht o.k, juristisch mag's anders sein. Jeder seriöse Hersteller wird den Anspruch gegen den Bauträger beim Insolvenzverwalter anmelden, die restlichen Teile (natürlich gegen Bezahlung dieser Teile) liefern und fertig. Mit Unverschämtheiten verbessert niemand sein Image.
    Gruß
    Volker

    Name:

    • Petra und Volker Leue-Bahns
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  7. Das wird Biofire 23.12.2006    

    letzendlich wohl auch tun.
    Trotzdem läuft hier die Diskussion in die falsche Richtung. Nicht der Ofenbauer hat hier Mist gebaut sondern der Bauträger.
    Dann gehört die Schimpfe auch auf dessen Kopf geschüttet.
    Das ist es was ich in der Diskussion vermisse.
    Selbst wenn sich Biofire hier nachhaltig weigern würde wäre das kein echtes Problem.
    Zwei solche Türflügel kann jeder Schlosser machen. Das Glas dazu gibt es im Handel.

    Name:

    • Theo Kern
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.kachelofen-profis.de/
  8. Sehe ich anders, 23.12.2006    

    das Problem waren ja die Türen, die der Ofenbauer (bin Laie, dachte bisher, Biofire wäre nur Hersteller?) nicht liefern will. Insofern ist die Schimpfe schon berechtigt. Die Herrschaften haben in ihren eigenen AGB schließlich Eigentumsvorbehalt, bei Weiterlieferung an Dritten Sicherung des Kaufpreises getrennt von sonstigem Betriebsvermögen usw (klar, graue Theorie, besonders, wenn die Pleite droht), da hat halt der Vertrieb mehr an Umsatz als an sichere Zahlung gedacht. Eigenes Risiko, muß man dann auch tragen und nicht versuchen abzuwälzen (meine Meinung und auch mein Verhalten, wenn mir so etwas mit einem Kunden passiert). Aber gut, wenn's auch Schlosser und Glaser können sollten, ist die Frage ja weihnachtlich beantwortet.
    Gruß + schönes Fest
    Volker

    Name:

    • Petra und Volker Leue-Bahns
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Das können Sie sehen wie Sie 23.12.2006    

    wollen.
    Kein Handwerker wird so blöd sein weiterzuliefern wenn er dafür keine Bezahlung bekommt.
    Der Eigentumsvorbehalt ist in diesem Fall kein Schuss Pulver wert. Was eingebaut ist bleibt im Haus. Der Handwerker hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung nur gegen den, insolventen, Auftraggeber. Da sieht es mit seiner Forderung vermutlich bescheiden aus.
    Er muss auch nicht weiterliefern sondern ist berechtigt die Arbeit sofort einzustellen. Das hat auch garn nichts mit seinen AGB zu tun sondern ist geltendes Recht.
    Ich bin sicher Sie würden auch keine Leistung erbringen wenn Sie dafür kein Geld bekommen.
    Hier geht es nur um das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
    Die Tür ist für Ihn ein letztes Faustpfand. Das gibt er nicht umsonst aus der Hand.
    Der Hauskäufer liegt deshalb sicher mit dem Bauträger auch im Clinch.
    Der Dumme bei der Sache sind zwei, der Hauskäufer und der Handwerker.
    Der Bauträger der den ganzen Schlamassel verursacht hat kommt weiter ohne Kritik davon.
    Dabei hat das, in vielen Fällen, Methode.
    Ich weiß schon warum wir für Bauträger nichts machen.
    Unsere Aufträge laufen werden immer nur mit dem Endkunden abgeschlossen. Dann ist dieses Risiko ausgeschaltet.

    Name:

    • Theo Kern
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.kachelofen-profis.de/
  10. Je nach Türgröße, kann ich Ihnen evtl. weiterhelfen! 07.01.2007    

    Foto von Johann Mohrendt

    Hallo Herr Wiesinger, bitte kontaktieren Sie mich per eMail oder Telefon. Besten Dank!

    Name:

    • Johann Mohrendt
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.kachelofen-mohrendt.de/

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