Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine zusätzliche Scheitholzheizung mit Pufferspeicher zur Spitzenlastabdeckung einbauen. Hierfür wollte ich einen Außenkamin aus Edelstahl mit ca. 6 m an der Seitenwand hochziehen (keine Giebelseite) nach Konsultation des Herrn Bezirkskaminkehrermeister ist dies nicht zulässig und muss mindestens 40 cm über First sein.
Diese würde bedeuten der Kamin hätte eine Länge von 15 m.
Dies schaut ersten unansehnlich aus und bedeutet einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und Verunstaltet das Landschaftsbild.
Was kann ich tun das ich den Kamin wie geplant errichten kann
Baugenehmigung Außenkamin
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen
Baugenehmigung Außenkamin
-
Du hast dich mit dem Kamin-Gott angelegt ...
denn über den Bezirksschorni ist nur noch der blaue Himmel ... -
Abstand?
Ich dachte immer 1 m über First oder 1 Abstand des Schornsteinkopfes von der Dachfläche, wenn der Schornstein nicht über den First geht.
Wohne in Sachsen-Anhalt - Ansonsten bei Ihnen mal in die Verordnungen sehen und FREUNDLICH (!) mit dem Schornsteinfeger diskutieren. -
soll heißen ...
soll heißen oder 1 m Abstand ... -
Feuerungsverordnung - FeuV0
§ 9
Höhe der Mündungen von Schornsteinen und
Abgasleitungen über Dach
(1) Die Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen müssen
1. den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein; bei raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten genügt ein Abstand
von der Dachfläche von 40 cm, wenn die Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt und das Abgas durch Ventilatoren abgeführt wird,
2. Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen um mindestens 1 m überragen, soweit deren Abstand zu den Schornsteinen und Abgasleitungen weniger als 1,5 m beträgt,
3. ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein,
4. bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden, deren Bedachung nicht widerstandsfähig
gegen Feuer ist, im Bereich des Firstes angeordnet sein und diesen um mindestens 80 cm überragen.
und dann kommt die Ernennung zum schwarzen Gott:
Absatz 2
Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 können weitergehende Anforderungen gestellt werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten sind.
Wenn der Schornsteinfeger eine Belästigung der Nachbarn durch Rauchgase und Ruß befürchtet, dann gilt eben das, was er sagt.
Reden Sie mit dem Schornsteinfeger, ob es machbar ist, den Kamin 1 m über Dachfläche zu bauen und wenn von den Nachbarn Beschwerden kommen, dann werden Sie ihn (freiwillig) über First erhöhen.
Gruß aus Baden -
unerlaubter Kaminbau
Wenn ich einen Außenkamin ohne Genehmigung errichte gegen welche Ordnungswidrigkeit verstoße ich und was kostet das -
Egal,
mindestens die Auf- und Abbaukosten. Geldstrafen legalisieren keinen rechtswidrigen Sachverhalt. (Auch wenn die Frage verständlich ist)
Gruß
Volker -
In Ba-Wü genehmigungsfrei
Hallo Herr Heinz,
wenn Sie in Ba-Wü wohnen, ist die Erstellung von allem was zur Heizung gehört verfahrensfrei. Wenn Sie wollen können Sie sich viele Kamine bauen, in Betrieb dürfen die aber nur nach Abnahme durch den Schwarzarbeiter gehen. Ohne Abnahme kein Feuer.
Gruß aus Baden -
es gibt eine Unmenge von Vorschriften.
Die 40 cm über First sollen bedeuten, der Abzug ist im freien Luftstrom der Natur.
Die 1 m gelten bei Flachdächern ohne höher Umgebungsbebauung.
Auf jeden Fall sollten Sie sich an die VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 halten.
Danach muss die Kaminmündung jede Lüftungsöffnung von zum Daueraufenthalt zugelassenen Räumen (OK Fenster oder Tür) um einen Meter überragen die im Radius von 10 Meter um die Kaminmündung sind.
Wer glaubt, "geräucherte" Nachbarn halten sich länger der irrt.
Und der Schwarzarbeiter ist der Erfüllungsgehilfe des Bauamtes.
Weiterhin gibt es Urteile, nach dem sind Außenkamine keine untergeordneten Bauteile da eine Emission davon ausgeht.
Gruß
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