habe Fragen zum Telefonanschluß: Muß ein Wohnhaus bzw. Wohnungen mit Telefonanchluß/-anschlüssen ausgestattet sein ?
Bzw. eie ist es, wenn z.B. ein Lagerraum zur Wohnung umgewandelt wird, muß ein Telefonanschluß für diese Wohnung nachträglich installiert werden?
Die Frage zielen auf Wohnungen für Fremdnutzung, Mietwohnungen, also nicht nur Selbstnutzung.
Für Euren Rat vielen Dank.