Was ist wenn gar kein Zähler vorhanden ist? Dann ebenfalls bis 2027 nach zu installieren?
Denn bei vielen alten Häusern ist Zählerinstallation nur schwer möglich und kostenmäßig untragbar.
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Was ist wenn gar kein Zähler vorhanden ist? Dann ebenfalls bis 2027 nach zu installieren?
Denn bei vielen alten Häusern ist Zählerinstallation nur schwer möglich und kostenmäßig untragbar.
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Die Pflicht zur Nachrüstung auf fernablesbare Zähler bis 2027 betrifft grundsätzlich alle bestehenden Zähler.
Wenn aktuell kein Zähler vorhanden ist, greift meiner Einschätzung nach ebenfalls die Pflicht zur Installation eines fernablesbaren Zählers bis zum genannten Stichtag. Die genaue Auslegung kann jedoch von den lokalen Vorschriften und Netzbetreibern abhängen.
Die Schwierigkeit der Installation in Altbauten und die damit verbundenen Kosten sind ein wichtiger Aspekt. Es ist ratsam, frühzeitig Angebote von verschiedenen Elektrikern einzuholen und gegebenenfalls Fördermöglichkeiten zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifische Situation mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber und einem Fachbetrieb für Elektrotechnik, um die genauen Anforderungen und Kosten zu ermitteln.
Sonst gibt es eben keine Energie. So einfach ist das.
Für einen neuen Zählerplatz des Stromzählers müssen Sie mit allem dazu, mit 3000 bis 5000 € rechnen. Das sind bis in 10 Jahren als 300 bis 500 € im Jahr ansparen.
Wenn auf dem Anwesen in 10 Jahren kein Telefonanschluss oder Internetanschluss besteht, geht die Fernablesung in der bisher geplanten Form nicht. Ob man dann mit Funk arbeitet wird sich noch herausstellen.
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💡 Kernaussagen: Die Zählernachrüstung bis 2027 betrifft fernablesbare Zähler. Hauseigentümer sind für zugängliche Zählerplätze verantwortlich, während Messstellenbetreiber die Zähler selbst bereitstellen. Bei fehlendem Zählerplatz können erhebliche Kosten entstehen. Die Pflicht zur Nachrüstung gilt möglicherweise nicht für alle Energiearten oder Bundesländer.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie den Beitrag Zählerpflicht: Messstellenbetreiber vs. Hauseigentümer – Pflichten. Der Messstellenbetreiber ist für die Zähler zuständig, der Hauseigentümer für den Zählerplatz. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz.
💰 Kosten: Ein neuer Zählerplatz für einen Stromzähler kann zwischen 3000 und 5000 € kosten. Dies sollte bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden, wie im Beitrag Zählerplatz: Nachrüstpflicht – Kosten und Konsequenzen erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, welche Energiearten (Strom, Gas, Wasser, Heizwärme) von der Zählernachrüstung betroffen sind und welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Siehe Zählernachrüstung: Strom, Gas, Wasser, Heizwärme – Geltungsbereich.
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