Kann das so bleiben, oder muss das neu gemacht werden?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.
Kann das so bleiben, oder muss das neu gemacht werden?
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tausend mal berührt, tausend mal ist nix passiert
Es gibt keinen Anspruch auf Schönheit, nur auf Sicherheit. Blanke Stellen sind nicht sichtbar. Es gilt der Bestandsschutz. Wer muß oder soll einen Prüfauftrag erteilen? Das muß der tun der im Schadenfall haftet. Ändern wird man erst etwas bei einer Totalsanierung, die Wohnung oder das Haus muß leer sein. -
Bild 1 / Leitungsrohr?
Wenn das eine Kaltwasserleitung ist, kann Kondenswasser abtropfen. Das ist Murks.Wen es eine Gasleitung ist, geht alles gut, solange die Verbindungen dicht sind und keine Sicherung durchbrennt. Dann hilft nur noch das Bäseli und das Schäufeli. 8-)
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Kann das so bleiben,
Wenn ein zugelassener Installateur die Anlage einst dem EVU als fertig und funktionstüchtig gemeldet hat und das EVU beim Setzen des Zählers keine Bedenken angemeldet hat, kann das wegen Bestandsschutz so bleiben.Wenn die Sicherheit nicht mehr gegeben ist, hört der Bestandsschutz aber auf.
Wenn man einen Zählerschrank nach heutigen Normen einbaut, kostet allein das Material des Schrankes so bei 5000 €. Dazu braucht man auch noch den Platz, also einen abgeschlossenen Raum mit einschaltbarer Beleuchtung. Das geht nicht mehr im Treppenhaus so an der Wand.
Wenn die Kaltwasserleitung tropft, kann man sie mit Filz umwickeln.
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Kann das so bleiben,
Seit inzwischen 50 Jahren sind FI-Schutzschalter verfügbar und inzwischen auch im Neubau verpflichtetend. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist seither von etwa 100 auf eine Handvoll im Jahr zurückgegangen.Es ist also im eigenen Interesse, im Sicherungskasten über dem Zähler einen solchen Schalter mit 4 TEilungseinheiten nachzurüsten. Auch wenn das in Altanlagen nicht verpflichtend ist.
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Vielen Dank!
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!