Baustrom
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Baustrom

Für das Bauen (Kran) wird Strom benötigt und verbraucht.

Muss unbedingt Baustrom bei Stromversorger beantragt werden, oder darf einfach von dem bereits vorhandenen Stromanschluss (Haushaltstrom) entnommen werden ?

Hat Baustrom günstiger oder teurer Tarif als Haushaltstrom ?

  1. das geht nicht

    Baustrom ist kein Haushaltsstrom, beim Haushalt fällt kein Blindstrom an. Die Belastung übersteigt die vereinbarte Bezugsleistung. Weiterhin ist Baustrom Gewerbestrom und darf nicht weiterverkauft werden. Baustrom benötigt zur Sicherheit besondere Verteiler und Zähler. Es mag bei Wechselstromkreisen mit RCD 30 mA gehen aber nicht für größere Maschinen. Sie würden gegen den Stromliefervertrag verstoßen und laufen Gefahr, den Anschluß gesperrt zu bekommen.

    Ob und wie Baustrom versorgt wird, entscheidet immer der Grundversorger. Damit ist die Versorgerwahl ausgeschlossen. Sobald Strom über ein Versorgungskabel das Grundstück verlässt ist es Baustrom. Der konzessionierte Elektriker führt nach Bauantrag aus und entscheidet nicht selbst.

    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Man mag es kaum glauben...

    ... obwohl wir hier in der Bundesrepublik sind, aber, das sieht jeder Versorger/Netzmeister anders. Letztendlich ist ein Baustromanschluß ja auch nichts anderes als ein ganz normaler Hausanschluß mit entsprechenden Hauptsicherungen.

    Und wer sagt, daß der Strom verkauft wird? Es kann ja die eigene Baustelle sein.

    Den konzessionierten Eli fragen, der muß ja auch dann an der Verteilung vermutlich rumbasteln, der klärt das.

  3. Baustrom

    Danke für die Infos.

    Laut Elektriker muß kein extra Baustromantrag gestellt werden, sondern Elektriker darf/kann die Bedingungen Prüfen, Steckdosen für Baugeräte, Sicherung, etc. anschließen. Zwischenzähler kann sinnvoll sein, um die Verbrauche von "Baustrom" und laufenden Haushaltstrom zu unterscheiden, getrennt zu berechnen.

  4. Baustrom

    Wenn der Kran auf dem gleichen Grundstück an die Verteilung der Wohnung angeschlossen wird, muß man nur darauf achten, daß die Sicherung ausreichend ist und ein 30 mA-FI eingebaut ist.

    Wo gibt es das, daß der Versorger vorschreibt, wozu ich den Strom benutze? Wenn es ihm nicht gefällt soll er sich melden.

    Wenn die Leistungsaufnahme des Krans 11 kW übersteigt, sollte man Bescheid sagen. Das muß dann, wie Durchlauferhitzer u. ä. genehmigt werden.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
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