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Abwasserleitungen nicht bei Kanalisation angeschlossen bei Altbausanierung
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Abwasserleitungen nicht bei Kanalisation angeschlossen bei Altbausanierung

Hallo,
Wir sanieren ein etwa 100 jähriges Haus in Rheinland-Pfalz. Die Sanierung beinhaltet neue Elektroleitungen, Sanitär- und Heizungsinstallation (Sanitärinstallation, Heizungsinstallation) und läuft unter Aufsicht eines Architekten. Eine örtliche Firma hat die Installation der neuen Sanitär- und Heizungsleitungen, sowie Badezimmerobjekte übernommen. Das vorhandene Badezimmer und vorhandene Wasserleitungen wurden ausgebaut, und neue Leitungen gelegt. Die Firma hat die Abwasserleitungen zum bestehenden Anschluss zur Kanalisation angeschlossen und haben auch eine Toilette als "Bautoilette" mit angeschlossen. Während einiger Baubesuche haben wir bemerkt und weitergegeben, das der Keller leicht "kloakig" riecht. Während eines Aufenthaltes im Haus, bei dem die Duschen, Toiletten und Waschmaschine häufig benutzt wurden, fing an das Wasser durch ein Siel im Erdgeschoss hochzukommen. Die Firma hat die Abwasserleitungen dann mit Video uberprüft und festgestellt, das sie nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, d.h. die alte Verbindung des Hauses sei verstopft und es gäbe keine durchgehende Verbindung zur Kanalisation. Meine Frage ist ob die Firma nicht beim Anschluss den Zustand der Verbindung hätte überprüfen müssen? Der Architekt sagt uns, das es normal wäre, das in einem Altbau die Leitungen nicht zur Kanalisation laufen. Wenn es so ist, gehört es nicht zum Aufgabenbereich des Fachmannes, den Erhaltungszustand vorhandener Leitungen und Verbindungen zu überprüfen, bevor sie das Haus an die Kanalisation anschließen?
  • Name:
  • G Fries
  1. Eigenverschulden

    Bauherren sind verpflichtet, den Abwasserkanal bis zum Sammler in der Straße prüfen zu lassen.
    Dazu gehört auch die Entscheidung, ein Rückstauverschluss einbauen zu lassen.
    Nachweislich haben Sie die Verpflichtung nicht erfüllt, das Sie keinen Auftrag erteilt haben.
    Eine Kamerabefahrung hätte den Mangel aufgedeckt.
    Damit ist der Schaden ein Eigenverschulden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
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