Sind waagerechte Stromleitungen in 1 Meter Höhe erlaubt?
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Sind waagerechte Stromleitungen in 1 Meter Höhe erlaubt?

Moin zusammen,
bei unserem Neubau werden gerade die Elektroleitungen verlegt.
Dabei wundern wir uns etwas über einige der waagerechten Leitungen  -  diese laufen rund einen Meter über den Boden.
Ist dies zulässig?
Wir dachten immer, dass die waagerechten Kabel in Fußbodenhöhe zu verlegen sind.
Vielen Dank für die Antworten.
René
  1. Laienmeinung dazu

    mein Schwager der Elektriker verlegt die immer 10.. 20 cm unter der Zimmerdecke, scheint mir sinnvoll. Unten kann man auch machen, ist aber wohl nicht so üblich, ein Meter ist mir aber noch nicht übern Weg gelaufen, ist doch die Höhe in der langsam die regale mit der Wand verschraubt werden ... unpraktisch.
    Gruß
    Peter
  2. Nein, das ist vermutlich völlig OK,

    denn in Küche und Arbeitsräumen werden diese

    Installationszonen vorgeschlagen. Die Steckdosen liegen oberhalb der Arbeitsflächen.

  3. Herr Thiele

    hat Recht, in Küchen und Hausarbeitsräumen sind Horizontalverziehungen auch in einer Höhe voon 1,00  -  1,30 m über OKF zulässig. Steht wohl in der DINAbk. VDE 0100.
  4. DIN ...

    18xxx (schiessmichtot). Die mittlere waagerechte Installation. -Zone ist nur in Bereichen von Arbeitsflächen o.ä. zulässig. Oder als aP Kabelkanal.
    An sonsten nur oben oder unten.
    MfG
  5. absolute Geltung

    haben die Installationszonen sowieso nicht. Im rechtlichen Sinne "soll" man, und auf juristisch heißt "Sollen" übersetzt "Müssen, wenn man kann". Insbesondere seitdem Wände keine horizontalen Schlitze mehr vertragen, wird nicht selten anders Verfahren. Wie soll man auch sonst quer über eine Wand kommen?
    Viel wichtiger als ein Streit um Kaisers Bart (OK, natürlich muss es im Prinzip eine saubere Installation sein) ist eine sorgfältige Fotodokumentation: Jede Wand für sich, und zwar so, dass sie komplett erkennbar ist (i.e., Decken- und Fußbdoenanschluss sowie Tür, Fenster, Ecke o.ä.) und am besten noch einen Meterstab und alles natürlich vor dem Verputzen.
    Gruß
  6. Welche Wanddicke hast Du und sind es tragende Wände?

    Es gibt z.B. Vorschriften wie stark das Mauerwerk nur geschwächt werden darf.
    Generell gilt mE (siehe auch nachfolgenden Link):
    Quer- und Diagonalschlitze nur bis zu 40 cm über Boden oder unter der Decke sofern sie nicht zusätzlich statisch berücksichtigt werden.
    Je nach Wanddicke darf der Schlitz bestimmte Tiefen und Längen nicht überschreiten. Ergibt sich aus der DINAbk. 1053 (Schlitze im Mauerwerk)
    Eine Auflistung findest Du im Link:

    Der Elektriker soll also wenn dann zumindest einen statischen Nachweis erbringen, falls die Steindicke nicht ausreicht.
    Sicherlich gibt es auch noch VDE-Normen dazu.
    Falls Du dazu was findest, wäre ich für einen Wink dankbar. Zwar trifft meinen Elektriker wahrscheinlich schon das Statik-Problem aber andere Normen dazu würden mich auch brennend interessieren ...


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