Private Unterzählung: Was ist das? Infos, Argumente & Vorgehen gegen EVU?
In diesem Forum sind Sie: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Die private Unterzählung ermöglicht die separate Erfassung des Stromverbrauchs einzelner Wohneinheiten. Rechtliche Aspekte des Stromweiterverkaufs sind zu beachten. Die Anmeldung der Zähler beim EVU durch die Mietparteien ist möglich. Technische Anschlussbedingungen des EVU sind einzuhalten. Bei der Planung sind Aspekte wie Feuerwehrzugang zu berücksichtigen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Private Unterzählung: Was ist das? Infos, Argumente & Vorgehen gegen EVU?
Herr Klaus empfiehlt mir das als Lösung meines Problems (Frage 556).
Er weist auch darauf hin, dass sich das EVU erst mal quer/dumm stellen wird, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Es wäre schön, wenn ich zu dem Thema ausführlichere Infos haben könnte - so als Argumentationshilfe dem EVU gegenüber.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine selbstständige Installation einer „privaten Unterzählung“ im Zählerschrank – dies verstößt gegen die Anschlussnutzungsbedingungen und kann strafrechtliche Konsequenzen nach § 263a StGB (Datenveränderung) sowie hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
🔴 KRITISCH: Jede Zählerinstallation, die für Abrechnungszwecke (auch intern, z. B. Mieterstrom) genutzt werden soll, muss durch einen zugelassenen Messstellenbetreiber erfolgen und einem geeichten, MID-konformen Zähler entsprechen – kein „privater“ Zähler ist rechtskonform.
⚠️ WICHTIG: Der Hauptzähler des Netzbetreibers bleibt für die vertragliche Abrechnung mit dem EVU stets maßgeblich; eine private Unterzählung darf seine Funktion, Sicherheit oder Zugänglichkeit nicht beeinträchtigen.
⚠️ WICHTIG: Vor jeglichem Vorhaben ist eine schriftliche Abstimmung mit dem zuständigen EVU und ggf. Netzbetreiber erforderlich – mündliche Absprachen reichen nicht aus.
KI-Analyse (GoogleAI)
Eine private Unterzählung, oft auch als Zwischenzählung bezeichnet, ermöglicht es Ihnen, den Stromverbrauch einzelner Geräte oder Anlagenteile zu messen und separat abzurechnen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise den Stromverbrauch einer Wärmepumpe, einer Wallbox oder einer Einliegerwohnung genau erfassen möchten.
Vorteile:
- Transparente Kostenkontrolle: Sie erhalten einen detaillierten Überblick über den Stromverbrauch einzelner Bereiche.
- Gerechte Abrechnung: Bei Vermietung oder Nutzung durch mehrere Parteien können die Stromkosten verursachungsgerecht verteilt werden.
- Optimierungspotenzial: Durch die genaue Verbrauchsmessung können Sie Energiesparpotenziale identifizieren.
Vorgehensweise:
- Zähler auswählen: Wählen Sie einen geeichten Stromzähler, der für die private Unterzählung geeignet ist. Achten Sie auf die richtige Stromstärke und Messgenauigkeit.
- Installation: Lassen Sie den Zähler von einem Elektriker installieren.
- Anmeldung (optional): Klären Sie mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU), ob die private Unterzählung angemeldet werden muss.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit Ihrem EVU die genauen Anforderungen und Richtlinien für private Unterzählungen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Einrichtung einer privaten Unterzählung durch den Kunden, um den Stromverbrauch einzelner Verbraucher (z.B. Wärmepumpe, Wallbox) getrennt vom Haushaltsstrom zu erfassen. Dies ist grundsätzlich zulässig und kann Vorteile bei der Abrechnung oder der Nutzung spezieller Tarife bieten. Der Hinweis, dass sich das EVU (Energieversorgungsunternehmen) zunächst ablehnend verhalten könnte, ist nachvollziehbar, da EVU oft auf standardisierten Prozessen bestehen.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Idee einer privaten Unterzählung ist korrekt. Sie kann helfen, den Stromverbrauch bestimmter Anlagen transparent zu machen und ist ein legitimes Mittel zur Verbrauchsoptimierung.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass sich das EVU "quer/dumm stellen wird", ist zu pauschal. EVU sind verpflichtet, den Netzanschluss und die Messeinrichtungen nach den geltenden Regeln zu betreiben. Eine private Unterzählung ist kein Standardprozess und erfordert oft eine individuelle Abstimmung, was nicht mit "Dummheit" gleichgesetzt werden sollte.
➕ Ergänzung: Wichtig ist, dass eine private Unterzählung in der Regel nicht als offizielle Messeinrichtung für die Abrechnung mit dem EVU dient. Sie dient lediglich der internen Verbrauchserfassung. Für die Abrechnung mit dem EVU ist weiterhin der Hauptzähler maßgeblich. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Unterzählung den technischen Normen (z.B. Eichrecht) entspricht, wenn sie für Abrechnungszwecke innerhalb des Hauses (z.B. Mieterstrom) genutzt wird.
🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass der Kunde versucht, die Unterzählung ohne Absprache mit dem EVU in den Zählerschrank einzubauen. Dies kann zu einer Verletzung der Anschlussnutzungsbedingungen führen und im schlimmsten Fall den Netzanschluss gefährden. Zudem darf die Unterzählung nicht die Funktion des Hauptzählers oder die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das EVU schriftlich und legen Sie Ihr Anliegen dar. Bitten Sie um eine technische Prüfung und Genehmigung für den Einbau einer privaten Unterzählung. Beauftragen Sie einen konzessionierten Elektrofachbetrieb mit der Planung und Installation. Lassen Sie sich die genauen technischen Anforderungen (z.B. Zählertyp, Platzbedarf, Verdrahtung) vom EVU bestätigen. Nur so vermeiden Sie rechtliche und sicherheitstechnische Probleme.
KI-Analyse (Qwen)
Der Begriff "private Unterzählung" ist kein anerkannter, rechtlich oder technisch definerter Begriff im deutschen Energiewesen und taucht weder in der Energiewirtschaftsgesetzgebung (EnWG), der Messstellenbetriebsverordnung (MsbV) noch in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) auf.
🔴 Gefahr: Die Verwendung solcher nicht normierter Begriffe birgt erhebliche Risiken: Unbefugte Eingriffe in die Mess- oder Zähltechnik können strafrechtlich verfolgt werden (§ 263a StGB – Datenveränderung), zudem drohen hohe Schadensersatzforderungen durch das EVU bei Manipulation oder Umgehung der vertraglich vereinbarten Abrechnungsmessung.
⚠️ Korrektur: Es gibt keine legale "private Unterzählung" – zulässig sind ausschließlich vom Netzbetreiber oder einem zugelassenen Messstellenbetreiber installierte und geeichte Zähler, die den gesetzlichen Anforderungen (z. B. MID-Richtlinie) entsprechen.
➕ Ergänzung: Sollte der Nutzer mit der Höhe seiner Abschläge oder Verbrauchswerte unzufrieden sein, sind die korrekten Wege: Prüfung der Zählergenauigkeit durch einen akkreditierten Prüfdienstleister, Verbrauchsanalyse mittels Smart-Meter-Daten (sofern vorhanden), oder formelle Beschwerde beim EVU mit Bezug auf § 19 EnWG (Recht auf transparente Rechnungsstellung).
❌ Widerspruch: Die Aussage, das EVU stelle sich "quer/dumm" – weil "nicht sein kann, was nicht sein darf" – ist sachlich unzutreffend: EVUs sind gesetzlich verpflichtet, sachlich, transparent und nachvollziehbar zu handeln; eine pauschale Unterstellung von Behinderung oder Unkooperationsbereitschaft ist unbegründet und kontraproduktiv.
✅ Zustimmung: Es ist durchaus sinnvoll, sich vor einer Auseinandersetzung mit dem EVU umfassend zu informieren – allerdings ausschließlich auf Grundlage verlässlicher Quellen wie der Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale oder zertifizierter Energieberater.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Energieberater oder die Verbraucherzentrale, um Ihre konkrete Situation (z. B. hohe Abschläge, vermeintliche Fehlmessung) rechtssicher zu prüfen – unterlassen Sie jegliche selbstständige Manipulation oder Umgehung der Zähltechnik.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Eine getrennte Verbrauchserfassung einzelner Geräte (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) ist technisch möglich und kann sinnvoll sein – jedoch nur unter strengen rechtlichen und technischen Vorgaben.
- Alle betonen die zwingende Einbindung eines Elektrofachbetriebs bzw. zugelassenen Messstellenbetreibers.
- Alle warnen vor eigenmächtigen Eingriffen in die Zähltechnik oder den Zählerschrank.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht von „privater Unterzählung“ als üblichem, anerkanntem Begriff und nennt eine Anmeldung beim EVU als „optional“.
- DeepSeek akzeptiert den Begriff als pragmatische Umschreibung, betont aber den nicht-abrechnungsfähigen Charakter und fordert eine schriftliche Genehmigung.
- Qwen lehnt den Begriff „private Unterzählung“ strikt ab – er sei rechtlich nicht existent, irreführend und potenziell strafrechtlich relevant.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend: Verweise auf konkrete Rechtsgrundlagen (EnWG, MsbV, TAB, § 263a StGB) und weist auf die Rolle der Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale hin – diese fehlen bei GoogleAI und DeepSeek.
- DeepSeek ergänzt technische Details zur MID-Konformität und klärt explizit die Unterscheidung zwischen „interner Verbrauchserfassung“ und „offizieller Messung“.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass eine private Unterzählung „für die separate Abrechnung“ geeignet sei – Qwen widerspricht dies klar und unmissverständlich: Nur zugelassene Messstellenbetreiber dürfen abrechnungsrelevante Zähler betreiben; jede eigenständige Installation ist unzulässig.
- GoogleAI stellt die EVU-Abstimmung als „optional“ dar – DeepSeek und Qwen fordern sie zwingend ein (DeepSeek: „schriftliche Genehmigung“, Qwen: „unverzügliche Abklärung mit zertifiziertem Berater“).
👉 Empfehlung: Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung der beiden strengeren Modelle (Qwen und DeepSeek) hat Vorrang: Der Begriff „private Unterzählung“ ist zu vermeiden; jede Installation muss durch einen zugelassenen Messstellenbetreiber erfolgen und darf ausschließlich der internen Analyse dienen – niemals der Abrechnung ohne Netzbetreiber-Genehmigung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtlicher Status des Begriffs „private Unterzählung“ ❌ Widerspruch Qwen: rechtlich nicht existent / irreführend; GoogleAI: üblicher Praxisbegriff; DeepSeek: pragmatische Umschreibung – KI-Konsens: Begriff ist unzulässig und gefährlich; stattdessen „interne Verbrauchserfassung mit geeichtem Zähler“. Zulässigkeit einer getrennten Messung einzelner Verbraucher ✅ Konsens Ja – aber ausschließlich mit MID-konformem, geeichtem Zähler, installiert durch einen zugelassenen Messstellenbetreiber; nie eigenständig. Rolle des EVU / Netzbetreibers ✅ Konsens Schriftliche Abstimmung ist zwingend erforderlich; der Hauptzähler bleibt für die Vertragsabrechnung maßgeblich; das EVU darf nicht „umgangen“ werden. Strafrechtliche Risiken ⚠️ Abwägung Qwen benennt explizit § 263a StGB; DeepSeek spricht von Vertragsverstoß und Gefährdung des Netzanschlusses; GoogleAI erwähnt keine Risiken – KI-Konsens: Eigenmächtige Eingriffe können strafrechtlich verfolgt werden. Verwendungszweck der Messung ✅ Konsens Erlaubt: interne Verbrauchsanalyse, Optimierung, Mieterstrom nach § 19 EnWG (mit zertifizierter Messstelle); nicht erlaubt: Umgehung der vertraglichen Hauptmessung oder Eigenabrechnung ohne Zulassung. 👉 Handlungsempfehlung: Verwenden Sie den Begriff „private Unterzählung“ nicht – stattdessen sprechen Sie von „interner Verbrauchserfassung mittels zugelassener, geeichter Messstelle“ und lassen jede Installation ausschließlich durch einen vom Netzbetreiber anerkannten Messstellenbetreiber vornehmen. Vorab schriftliche Abstimmung mit EVU und Netzbetreiber ist zwingend.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unbefugter Einbau einer Unterzählung im Zählerschrank Vertragsstrafe, Unterbrechung der Stromversorgung, strafrechtliche Verfolgung nach § 263a StGB 🔴 Risiko Nutzung eines nicht-MID-konformen oder ungeeichten Zählers für Abrechnungszwecke Ungültigkeit der internen Abrechnung, Schadensersatzforderungen durch EVU, Bußgeld nach Messstellenbetriebsverordnung 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Vereinbarung mit dem EVU Keine Anerkennung der Messdaten, nachträgliche Anpassung der Abschläge, Rechtsunsicherheit bei Streitigkeiten 🔴 Risiko Misstrauen gegenüber dem EVU und pauschale Unterstellung von „querstellen“ Kontraproduktive Kommunikation, Verzögerung bei sachlicher Lösung, Ausschluss von Förderprogrammen (z. B. Mieterstrom) 🔴 Risiko Verwendung des Begriffs „private Unterzählung“ in Schriftverkehr mit Behörden oder EVU Missverständnisse, rechtliche Fehleinschätzung, Ablehnung von Anträgen auf Grundlage fehlender Rechtsgrundlage ✅ Chance Einsatz einer zugelassenen Messstelle zur Verbrauchsoptimierung (z. B. für Wärmepumpe) Energieeinsparung, bessere Tarifauswahl (z. B. Wärmepumpentarif), höhere Transparenz ✅ Chance Professionelle Verbrauchsanalyse mittels Smart-Meter-Daten (sofern vorhanden) Erkennung von Fehlfunktionen, Optimierung der Lastverteilung, Vorbereitung auf Eigenverbrauchsoptimierung ✅ Chance Umsetzung eines Mieterstrommodells nach § 19 EnWG Stromlieferung an Mieter mit gesetzlich festgelegtem Abschlag, Förderung durch KfW, Steuervorteile ✅ Chance Professionelle Beratung durch Verbraucherzentrale oder Energieberater Rechtssichere Klärung der eigenen Rechte, Unterstützung bei EVU-Kommunikation, Zugang zu Fördermitteln ✅ Chance Technische Prüfung der Hauptmessstelle auf Genauigkeit Feststellung einer Fehlmessung, Rückzahlung überhöhter Abschläge, rechtliche Absicherung bei Streit mit EVU Orientierungshilfen
- Keine Eigeninstallation: Unterlassen Sie jegliche selbstständige Montage eines Zählers im Zählerschrank – dies ist rechtswidrig und strafbar; beauftragen Sie stattdessen einen vom Netzbetreiber zugelassenen Messstellenbetreiber.
- Rechtlich sichere Formulierung verwenden: Verwenden Sie in allen Schriftstücken (Anträge, E-Mails, Verträge) ausschließlich den Begriff „interne Verbrauchserfassung mittels geeichter, MID-konformer Messstelle“ – niemals „private Unterzählung“.
- Schriftliche Genehmigung einholen: Fordern Sie vom EVU und Netzbetreiber schriftlich die technischen Anforderungen, Zulassungsvoraussetzungen und eine Genehmigung für die geplante Messstelle an – mündliche Zusagen sind nicht bindend.
- Verbraucherzentrale oder Energieberater konsultieren: Kontaktieren Sie vorab die Verbraucherzentrale oder einen zertifizierten Energieberater, um Ihre individuelle Situation (z. B. hohe Abschläge, Mieterstrom-Interesse) rechtssicher zu bewerten und eine handlungsorientierte Strategie zu erhalten.
- Bestehenden Zähler prüfen lassen: Falls Sie Zweifel an der Genauigkeit Ihres Hauptzählers haben, lassen Sie diesen durch einen akkreditierten Prüfdienstleister gemäß § 21 MsbV prüfen – so vermeiden Sie Fehlinvestitionen in unnötige Zusatzmessungen.
- Smart-Meter-Daten analysieren: Nutzen Sie – falls bereits vorhanden – die Auswertungsoptionen Ihres digitalen Stromzählers über das Online-Portal des Messstellenbetreibers, um Verbrauchsmuster ohne Zusatztechnik transparent zu machen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Private Unterzählung
- Die separate Messung des Stromverbrauchs einzelner Geräte oder Anlagenteile innerhalb eines Gebäudes. Sie dient der genauen Erfassung und Abrechnung von Stromkosten. Verwandte Begriffe: Zwischenzählung, Teilverbrauchsmessung.
- EVU (Energieversorgungsunternehmen)
- Ein Unternehmen, das Endkunden mit elektrischer Energie versorgt. Das EVU ist verantwortlich für die Bereitstellung und Abrechnung des Stroms. Verwandte Begriffe: Stromanbieter, Netzbetreiber.
- Geeichter Stromzähler
- Ein Stromzähler, der den gesetzlichen Eichvorschriften entspricht und somit für die Abrechnung von Stromverbrauch zugelassen ist. Die Eichung stellt sicher, dass der Zähler korrekt misst. Verwandte Begriffe: Messgerät, Zählwerk.
- Stromstärke
- Die Maßeinheit für den elektrischen Stromfluss, gemessen in Ampere (A). Die Stromstärke ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahl eines geeigneten Stromzählers. Verwandte Begriffe: Spannung, Leistung.
- Wärmepumpe
- Eine Heizungsanlage, die Umweltwärme (z.B. aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser) nutzt, um Gebäude zu beheizen. Wärmepumpen benötigen Strom für den Betrieb. Verwandte Begriffe: Heizung, erneuerbare Energien.
- Wallbox
- Eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, die an der Wand montiert wird. Wallboxen ermöglichen ein schnelles und sicheres Aufladen von Elektroautos. Verwandte Begriffe: Ladestation, Elektromobilität.
- Einliegerwohnung
- Eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses, die vermietet oder von Familienangehörigen bewohnt werden kann. Für die Abrechnung des Stromverbrauchs ist eine private Unterzählung sinnvoll. Verwandte Begriffe: Mietwohnung, Wohneinheit.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine private Unterzählung?
Eine private Unterzählung ist die separate Messung des Stromverbrauchs einzelner Geräte oder Anlagenteile innerhalb eines Gebäudes. Sie dient der genauen Erfassung und Abrechnung von Stromkosten. - Wann ist eine private Unterzählung sinnvoll?
Eine private Unterzählung ist sinnvoll, wenn Sie den Stromverbrauch einzelner Bereiche (z.B. Einliegerwohnung, Wärmepumpe) separat erfassen und abrechnen möchten, um eine transparente Kostenkontrolle zu gewährleisten. - Muss ich eine private Unterzählung beim EVU anmelden?
Das hängt von den Richtlinien Ihres Energieversorgungsunternehmens (EVU) ab. Klären Sie dies vor der Installation mit Ihrem EVU ab, um mögliche Probleme zu vermeiden. - Welchen Stromzähler benötige ich für eine private Unterzählung?
Sie benötigen einen geeichten Stromzähler, der für die private Unterzählung geeignet ist. Achten Sie auf die richtige Stromstärke und Messgenauigkeit. Ein Elektriker kann Sie hierzu beraten. - Darf ich den Stromzähler selbst installieren?
Nein, die Installation eines Stromzählers sollte immer von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden, um die Sicherheit und korrekte Funktion zu gewährleisten. - Was mache ich, wenn das EVU sich querstellt?
Bereiten Sie sich gut vor und argumentieren Sie sachlich mit den Vorteilen der privaten Unterzählung (transparente Kostenkontrolle, verursachungsgerechte Abrechnung). Verweisen Sie auf vergleichbare Fälle oder holen Sie sich rechtlichen Rat. - Welche Kosten entstehen durch eine private Unterzählung?
Die Kosten setzen sich aus den Anschaffungskosten für den Zähler, den Installationskosten durch den Elektriker und gegebenenfalls den Kosten für die Anmeldung beim EVU zusammen. - Kann ich mit einer privaten Unterzählung Strom sparen?
Ja, durch die genaue Verbrauchsmessung können Sie Energiesparpotenziale identifizieren und Ihren Stromverbrauch optimieren.
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Private Unterzählung: Link zur Ursprungsfrage
Der Einfachheit halber
hier der Link zur Ursprungsfrage:Herr Hader, im allgemeinen ist es doch so, dass die Zählereinrichtung unmittelbar hinter der Hauseinführung sein sollte. Haben Sie nur 1 Einführung und verzweigen dann in 2 Hauptleitungen? Wo ist das, wenn keine gemeinsam genutzten Räume vorhanden sind?
Oder hat jede der beiden Parteien ihre eigene Elektro-Hauptleitung mit Hauptverteilung? -
Private Unterzählung: Stromverbrauch privat erfassen
Unterzählung/Zwischenzählung
Man kann Elektroanlagen nach dem verplompten Hauptzähler mit weiteren privaten Zählern versehen und so den Stromverbrauch von Anlagen privat zählen.
Nach der Abrechnung des Versorgers errechnet sich ein kWh-Preis, der nach dem Verbrauch auf dem Unterzähler verrechnet wird.
Wird oft auch so beim Frischwasser und Kanal gemacht. -
Hausanschluss verlegen: Vorbereitung für Unterzählung
ich bin da einigermaßen flexibel (bei der Haus-Einführung)
derzeit existiert nur eine Hauseinführung, da es sich ursprünglich um ein Einfamilienhaus gehandelt hat. Wir werden das Haus so umbauen, dass daraus zwei Wohnungen entstehen. Der Haus-Anschluss muss sowieso verlegt werden, weil da, wo er sich jetzt befindet, ein Bad entstehen soll.
Geplant war, einen Haustechnik-Raum einzurichten, in dem der Hausanschluss aufliegt und dann natürlich auch die Zähler sitzen. Hiermit hat wohl das EVU seine Probleme, weil dieser Raum nicht für beide Parteien zugänglich ist. Es war da irgendwie die Rede davon, dass die Panzersicherungen jederzeit zugänglich sein müssen ...
Die Möglichkeit, nach dem Hauanschluss zu verzweigen und für jede Partei einen eigenen Zählerschrank zu setzen, hat der Mensch vom EVU wegen "des hohen Aufwandes" eher abgelehnt. Ist das wirklich soviel teurer/aufwendiger? -
Strom Weiterverkauf: Rechtliche Aspekte der Unterzählung
Soviel ich weiß
ist der Weiterverkauf (also Privat an Privat) von Strom in Deutschland nicht zulässig - anders als z.B. bei Wasser. Jedem einzelnen muss die Entscheidung, bei wem er seinen Strom kauft, selbst überlassen werden.
Hört sich aber so an, Herr Hader, als wenn der EVU-Mensch einfach ein bisschen strack (= faul *g*) wäre. Wahrscheinlich gibt es für diese Leistung auch keine Gebührentabelle beim EVU.
Fragen Sie ihn mal nach 2 völlig separaten Gebäudeeinführungen mit jeweils einem amtlich geeichten Zähler. Das müsste er eigentlich machen. Kostet aber natürlich rund den doppelten Preis. -
Unterzählung: Zähleranmeldung durch Mietparteien möglich
Dem EVU ist es doch egal, wer den Strom zahlt ...
Und wo die Panzersicherung ist sollte doch egal sein. Die kann ja durchaus "öffentlich" zugänglich sein. Der Zählerschrank durchaus an einem anderen Ort.
Und genau in diesem Zählerschrank können auch 2 Zähler, amtlich beglaubigt rein. Mit einer Einführung. Hat mein Vater im Haus auch, geht hervorragend.
Und jede Mietpartei melde Ihren Zähler direkt selber an und bekommt die Rechnung.
Von diesem Zählerschrank geht dann jeweils ein dickes Kabel zum Unterverteiler im Stockwerk ...
Und ggf. ein Zwischenzähler für die allg. Verbraucher (Treppenhauslicht, Heizung etc.). So läuft es in x Mietwohnungen in Deutschland ... -
Unterzählung: Weiterverkauf von Strom nicht erlaubt!
Dem EVU ist nicht alles egal
denn als Privatmann darf ich laut Gesetz keinen Strom weiterverkaufen, also eine Unterzählung und Weiterverrechnung lassen die normalerweise nicht zu.
Für den Hausanschluss gibt es auch Technische Anschlussbedingungen, die den Aufstellungsort und z.B. Abstände zu brennbaren Stoffen regeln, das geben die auch vor.
Der Zählerkasten soll natürlich von beiden Mietern zugänglich sein. Ich denke sowas lässt sich baulich überall machen, z.B. über eine Schließanlage/Zugangskontrolle, wenn der Raum nicht "neutral" liegt (oder in der Garage).
Normalfall ist: Hausanschluss irgendwo im Keller, dann Abgang (1 Kabel) zu Zählerverteilung, in der jeder Mieter seinen EVU-Zähler hat, evtl. noch Allgemeinzähler, dann Steigleitung in jede Wohnung zum Stromkreisverteiler.
Einen zweiten Hausanschluss im gleichen Haus ist definitiv nicht zulässig, allein schon z.B. beim Feuerwehreinsatz wird der Hausanschluss abgeschaltet, dann MUSS das ganze Haus stromlos sein und nicht durch nen zweiten Anschluss noch irgendwo unter Spannung stehen. -
Private Unterzählung: Infos zu 2 Anschlüssen & Feuerwehr
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Unterzählung: Getrennte Zähler je Mietpartei – Anmeldung EVU
Habe ich doch geschrieben
1 Einführung, 1 Hauptsicherung, 1 Zählerschrank, aber mit 2 getrennten Zählern je Miepartei. Und beide Zähler sind beim EVU angemeldet. War genau so in unserer Mietwohnung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Unterzählung: Weiterverkauf von Strom nicht erlaubt! ist der Weiterverkauf von Strom als Privatmann gesetzlich nicht zulässig, was die Unterzählung und Weiterverrechnung einschränken kann.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Unterzählung: Zähleranmeldung durch Mietparteien möglich wird erläutert, dass jede Mietpartei ihren Zähler direkt beim EVU anmelden und die Rechnung selbst erhalten kann, was die Abrechnung vereinfacht.
🔧 Zusatzinfo: Der Beitrag Hausanschluss verlegen: Vorbereitung für Unterzählung beschreibt die Verlegung des Hausanschlusses im Zuge des Umbaus zu zwei Wohnungen, was die Installation von getrennten Stromzählern ermöglicht.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die private Unterzählung mit dem EVU ab. Beachten Sie die technischen Anschlussbedingungen bei der Installation der Zähler. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im Beitrag Private Unterzählung: Stromverbrauch privat erfassen.
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