private Unterzählung  -  was ist denn das?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

private Unterzählung  -  was ist denn das?

Habe ich noch nie gehört (das muss aber nichts heißen).
Herr Klaus empfiehlt mir das als Lösung meines Problems (Frage 556).
Er weist auch darauf hin, dass sich das EVU erst mal quer/dumm stellen wird, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Es wäre schön, wenn ich zu dem Thema ausführlichere Infos haben könnte  -  so als Argumentationshilfe dem EVU gegenüber.
  • Name:
  • Klaus Hader
  1. Der Einfachheit halber

    Foto von Lieselotte Tussing

    hier der Link zur Ursprungsfrage:

    Herr Hader, im allgemeinen ist es doch so, dass die Zählereinrichtung unmittelbar hinter der Hauseinführung sein sollte. Haben Sie nur 1 Einführung und verzweigen dann in 2 Hauptleitungen? Wo ist das, wenn keine gemeinsam genutzten Räume vorhanden sind?
    Oder hat jede der beiden Parteien ihre eigene Elektro-Hauptleitung mit Hauptverteilung?

    • Name:
    • Tu
  2. Unterzählung/Zwischenzählung

    Man kann Elektroanlagen nach dem verplompten Hauptzähler mit weiteren privaten Zählern versehen und so den Stromverbrauch von Anlagen privat zählen.
    Nach der Abrechnung des Versorgers errechnet sich ein kWh-Preis, der nach dem Verbrauch auf dem Unterzähler verrechnet wird.
    Wird oft auch so beim Frischwasser und Kanal gemacht.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. ich bin da einigermaßen flexibel (bei der Haus-Einführung)

    derzeit existiert nur eine Hauseinführung, da es sich ursprünglich um ein Einfamilienhaus gehandelt hat. Wir werden das Haus so umbauen, dass daraus zwei Wohnungen entstehen. Der Haus-Anschluss muss sowieso verlegt werden, weil da, wo er sich jetzt befindet, ein Bad entstehen soll.
    Geplant war, einen Haustechnik-Raum einzurichten, in dem der Hausanschluss aufliegt und dann natürlich auch die Zähler sitzen. Hiermit hat wohl das EVU seine Probleme, weil dieser Raum nicht für beide Parteien zugänglich ist. Es war da irgendwie die Rede davon, dass die Panzersicherungen jederzeit zugänglich sein müssen ...
    Die Möglichkeit, nach dem Hauanschluss zu verzweigen und für jede Partei einen eigenen Zählerschrank zu setzen, hat der Mensch vom EVU wegen "des hohen Aufwandes" eher abgelehnt. Ist das wirklich soviel teurer/aufwendiger?
    • Name:
    • Klaus Hader
  4. Soviel ich weiß

    Foto von Lieselotte Tussing

    ist der Weiterverkauf (also Privat an Privat) von Strom in Deutschland nicht zulässig  -  anders als z.B. bei Wasser. Jedem einzelnen muss die Entscheidung, bei wem er seinen Strom kauft, selbst überlassen werden.
    Hört sich aber so an, Herr Hader, als wenn der EVU-Mensch einfach ein bisschen strack (= faul *g*) wäre. Wahrscheinlich gibt es für diese Leistung auch keine Gebührentabelle beim EVU.
    Fragen Sie ihn mal nach 2 völlig separaten Gebäudeeinführungen mit jeweils einem amtlich geeichten Zähler. Das müsste er eigentlich machen. Kostet aber natürlich rund den doppelten Preis.
    • Name:
    • Tu
  5. Dem EVU ist es doch egal, wer den Strom zahlt ...

    Und wo die Panzersicherung ist sollte doch egal sein. Die kann ja durchaus "öffentlich" zugänglich sein. Der Zählerschrank durchaus an einem anderen Ort.
    Und genau in diesem Zählerschrank können auch 2 Zähler, amtlich beglaubigt rein. Mit einer Einführung. Hat mein Vater im Haus auch, geht hervorragend.
    Und jede Mietpartei melde Ihren Zähler direkt selber an und bekommt die Rechnung.
    Von diesem Zählerschrank geht dann jeweils ein dickes Kabel zum Unterverteiler im Stockwerk ...
    Und ggf. ein Zwischenzähler für die allg. Verbraucher (Treppenhauslicht, Heizung etc.). So läuft es in x Mietwohnungen in Deutschland ...
  6. Dem EVU ist nicht alles egal

    denn als Privatmann darf ich laut Gesetz keinen Strom weiterverkaufen, also eine Unterzählung und Weiterverrechnung lassen die normalerweise nicht zu.
    Für den Hausanschluss gibt es auch Technische Anschlussbedingungen, die den Aufstellungsort und z.B. Abstände zu brennbaren Stoffen regeln, das geben die auch vor.
    Der Zählerkasten soll natürlich von beiden Mietern zugänglich sein. Ich denke sowas lässt sich baulich überall machen, z.B. über eine Schließanlage/Zugangskontrolle, wenn der Raum nicht "neutral" liegt (oder in der Garage).
    Normalfall ist: Hausanschluss irgendwo im Keller, dann Abgang (1 Kabel) zu Zählerverteilung, in der jeder Mieter seinen EVU-Zähler hat, evtl. noch Allgemeinzähler, dann Steigleitung in jede Wohnung zum Stromkreisverteiler.
    Einen zweiten Hausanschluss im gleichen Haus ist definitiv nicht zulässig, allein schon z.B. beim Feuerwehreinsatz wird der Hausanschluss abgeschaltet, dann MUSS das ganze Haus stromlos sein und nicht durch nen zweiten Anschluss noch irgendwo unter Spannung stehen.
    • Name:
    • Herr Manni
  7. Danke Manni!

    Foto von Lieselotte Tussing

    ('einem Mann glaubt man (n) einfach mehr ...)
    Das mit den 2 Anschlüssen und der Feuerwehrproblematik wusste ich nicht und danke für die Info!
    • Name:
    • Tu
  8. Habe ich doch geschrieben

    1 Einführung, 1 Hauptsicherung, 1 Zählerschrank, aber mit 2 getrennten Zählern je Miepartei. Und beide Zähler sind beim EVU angemeldet. War genau so in unserer Mietwohnung.

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