Kann man einen Elektroinstallateur bzw. einen Bauträger dazu zwingen, eine Wohnung nach DINAbk. 18015-2 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Art und Umfang der Mindestausstattung" auzustatten?
In der Teilungserklärung für eine zu erbauende Eigentumswohnung ist zwar u.a. die Zahl der Steckdosen festeglegt, aber teilweise unter DIN-Standard. (Allerdings soll die Wohnung nach VDE-Bestimmungen installiert werden laut Teilungserklärung.)
Gruß
Heiko Heckes
Kann man die Einhaltung von DIN 18015-2 "Mindestausstattung Elektroninstallation" fordern?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.
Kann man die Einhaltung von DIN 18015-2 "Mindestausstattung Elektroninstallation" fordern?
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Vertragsfrage
Steht in dem vertracg etwa drin, wir bauen bewusst nicht nach DINAbk.? -
Natürlich steht da nicht drin "wir bauen nicht ...
Natürlich steht da nicht drin: "wir bauen nicht nach DINAbk.", aber mein Bauträger stellt sich auf den Standpunkt: DIN ist frei vereinbar. Wenn drin stehen würde, wir bauen nach DIN, wäre alles kein Problem, aber so wäre die Ausstattung der Elektroinstallation eine frei zu vereinbarende Sache. -
Eben
Es steht nicht drin, und da nun mal DINAbk. Mindestanforderungen darstellt, muss er sich dran halten. Für genaue Auskünfte braucht man aber Vertrag und dazugehörige Unterlagen.
Nochmal: DIN ist Mindestmaß -
nee, so nicht ganz
MB, ich dachte Du kennst unsere Seite?
Im weiterführenden Link einige Erläuterungen dazu.
Grüße
Stefan Ibold -
Ja eben, da steht es nochmal deutlicher
Genau das habe ich komprimiert. Anerhkannte Regeln der Technik ist aber wieder was anderes. -
Auszug aus Vertag/Teilungserklärung
Ich entnehme der Diskussion, dass diese Geschichte alles andere als klar ist. Darum Stelle ich noch einmal den Auszug aus dem Vertrag zur Diskussion:
" ...
Elektroinstallation
Die Ausführung (ab Hauptsicherungskasten) erfolgt nach den Bestimmungen des VDE und des jeweiligen Energieversorgungsunternehmen. Schalter und Steckdoen in Kunststoff weiß. Die einzelnen Räume werden wie folgt ausgerüstet:
Küche: 5 Steckdosen 220 V, je 1 Steckdose 220 V für Spülmaschine, 2 Wand oder Deckenbrennstellen in Ausschaltung. Eine 380 V Steckdose vrohanden.
Wohnzimmer ... "
So geht das dann weiter.
Dem Stand der Diskssion entnehme ich aber, dass es wahrscheinlich einfacher gewesen wäre, wenn zur Elektroinstallation nichts in unserem Vertrag gestanden hätte. Dann hätte ich mich einfacher auf die Mindestausstattung berufen können als so.
Gruß
Heiko Heckes -
Vielleicht hilft das?
In der DINAbk. 18015 Teil 1, Planungsgrundlagen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden ist festgehalten, dass die Anzahl von Stromkreisen, Steckdosen, Auslässen, Anschlüssen und Schaltern mindestens DIN 18015 Teil 2 entsprechen muss. Und dort wiederum steht, dass z.B. für Küchen 5 Steckdosen, 2 Auslässe, 1 Dose für Herd, 1 Steckdose für Kühl/Gefriergerät, 1 Anschluss für Spülmaschine und bei vorzusehender Einzellüftung 1 Auslass vorzusehen ist. Ich denke schon, dass Ihnen die Mindestausstattung zusteht. -
Vergleiche mit anderem Thema (Abdichtung)
Zum Vorgänger:
Die DINAbk. 19815 ist bekannt. Ich suche möglichst eine BGH oder sonst eine Entscheidung, die sagen: DIN ist Pflicht oder nicht.
Dabei habe ich eine andere Siete gefunden:und befürchte: ich habe Pech
Gruß
Heiko Heckes -
Moment
Die DINAbk. 18015 ist eine DIN-Norm mit VDE-Klassifikation würde ich sagen. Und damit beschreibt diese den aktuellen anerkannten Stand der Technik, somit ist sie meiner Meinung nach verpflichtend. -
Nicht durcheinander werfen
DIN
anerkannte Regeln der Technik
Stand der Technik
Auch aus dem obigen Artikel (Link) geht hervor, dass DINAbk. Mindestanforderung darstellt. -
Zusammenfassung
Bis hierher kann man sagen, dass man eigentlich nichts sagen kann.
Es gibt zwei Meinungen: Die eine sagt: DINAbk. ist Mindeststandard und verpflichtend.
Die andere sagt: DIN ist nicht verpflichtend.
Wer kann denn so etwas endgültig klären? Ich gehe davon aus, dass davon auch andere Normen bzw. Sachverhalte betroffen sind.
Das müsste ja auch im Sinne der Elelktroinstallateure sein.
Gruß
Heiko Heckes
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