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Kann man die Einhaltung von DIN 18015-2 "Mindestausstattung Elektroninstallation" fordern?
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Kann man die Einhaltung von DIN 18015-2 "Mindestausstattung Elektroninstallation" fordern?

Kann man einen Elektroinstallateur bzw. einen Bauträger dazu zwingen, eine Wohnung nach DINAbk. 18015-2 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden  -  Art und Umfang der Mindestausstattung" auzustatten?
In der Teilungserklärung für eine zu erbauende Eigentumswohnung ist zwar u.a. die Zahl der Steckdosen festeglegt, aber teilweise unter DIN-Standard. (Allerdings soll die Wohnung nach VDE-Bestimmungen installiert werden laut Teilungserklärung.)
Gruß
Heiko Heckes
  • Name:
  • Heiko Heckes
  1. Vertragsfrage

    Steht in dem vertracg etwa drin, wir bauen bewusst nicht nach DINAbk.?
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Natürlich steht da nicht drin "wir bauen nicht ...

    Natürlich steht da nicht drin: "wir bauen nicht nach DINAbk.", aber mein Bauträger stellt sich auf den Standpunkt: DIN ist frei vereinbar. Wenn drin stehen würde, wir bauen nach DIN, wäre alles kein Problem, aber so wäre die Ausstattung der Elektroinstallation eine frei zu vereinbarende Sache.
    • Name:
    • Heckes
  3. Eben

    Es steht nicht drin, und da nun mal DINAbk. Mindestanforderungen darstellt, muss er sich dran halten. Für genaue Auskünfte braucht man aber Vertrag und dazugehörige Unterlagen.
    Nochmal: DIN ist Mindestmaß
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. nee, so nicht ganz

    Foto von Stefan Ibold

    MB, ich dachte Du kennst unsere Seite?
    Im weiterführenden Link einige Erläuterungen dazu.
    Grüße
    Stefan Ibold
  5. Ja eben, da steht es nochmal deutlicher

    Genau das habe ich komprimiert. Anerhkannte Regeln der Technik ist aber wieder was anderes.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Auszug aus Vertag/Teilungserklärung

    Ich entnehme der Diskussion, dass diese Geschichte alles andere als klar ist :-). Darum Stelle ich noch einmal den Auszug aus dem Vertrag zur Diskussion:
    " ...
    Elektroinstallation
    Die Ausführung (ab Hauptsicherungskasten) erfolgt nach den Bestimmungen des VDE und des jeweiligen Energieversorgungsunternehmen. Schalter und Steckdoen in Kunststoff weiß. Die einzelnen Räume werden wie folgt ausgerüstet:
    Küche: 5 Steckdosen 220 V, je 1 Steckdose 220 V für Spülmaschine, 2 Wand oder Deckenbrennstellen in Ausschaltung. Eine 380 V Steckdose vrohanden.
    Wohnzimmer ... "
    So geht das dann weiter.
    Dem Stand der Diskssion entnehme ich aber, dass es wahrscheinlich einfacher gewesen wäre, wenn zur Elektroinstallation nichts in unserem Vertrag gestanden hätte. Dann hätte ich mich einfacher auf die Mindestausstattung berufen können als so.
    Gruß
    Heiko Heckes
    • Name:
    • Heiko Heckes
  7. Vielleicht hilft das?

    Foto von Robert Worsch

    In der DINAbk. 18015 Teil 1, Planungsgrundlagen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden ist festgehalten, dass die Anzahl von Stromkreisen, Steckdosen, Auslässen, Anschlüssen und Schaltern mindestens DIN 18015 Teil 2 entsprechen muss. Und dort wiederum steht, dass z.B. für Küchen 5 Steckdosen, 2 Auslässe, 1 Dose für Herd, 1 Steckdose für Kühl/Gefriergerät, 1 Anschluss für Spülmaschine und bei vorzusehender Einzellüftung 1 Auslass vorzusehen ist. Ich denke schon, dass Ihnen die Mindestausstattung zusteht.
  8. Vergleiche mit anderem Thema (Abdichtung)

    Zum Vorgänger:
    Die DINAbk. 19815 ist bekannt. Ich suche möglichst eine BGH oder sonst eine Entscheidung, die sagen: DIN ist Pflicht oder nicht.
    Dabei habe ich eine andere Siete gefunden:

    und befürchte: ich habe Pech
    Gruß
    Heiko Heckes

    • Name:
    • Heiko Heckes
  9. Moment

    Foto von Robert Worsch

    Die DINAbk. 18015 ist eine DIN-Norm mit VDE-Klassifikation würde ich sagen. Und damit beschreibt diese den aktuellen anerkannten Stand der Technik, somit ist sie meiner Meinung nach verpflichtend.
    • Name:
  10. Nicht durcheinander werfen

    DIN
    anerkannte Regeln der Technik
    Stand der Technik
    Auch aus dem obigen Artikel (Link) geht hervor, dass DINAbk. Mindestanforderung darstellt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Zusammenfassung

    Bis hierher kann man sagen, dass man eigentlich nichts sagen kann.
    Es gibt zwei Meinungen: Die eine sagt: DINAbk. ist Mindeststandard und verpflichtend.
    Die andere sagt: DIN ist nicht verpflichtend.
    Wer kann denn so etwas endgültig klären? Ich gehe davon aus, dass davon auch andere Normen bzw. Sachverhalte betroffen sind.
    Das müsste ja auch im Sinne der Elelktroinstallateure sein.
    Gruß
    Heiko Heckes
    • Name:
    • Heiko Heckes
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