In einem Erdgeschoss-Eckzimmer, unseres vierstöckigen Mehrfamilienhaus (MFH), BJ 2010, ist hohe Feuchtigkeit aufgetreten. Die Außenecke war unten, hinter der Tapete, so nass, dass der Gips weich wie Quark war (auf ca. 50 cm Länge). Die gesamte Tapete wurde entfernt, da sie im unteren Teil schimmelig wurde. Der Bauträger sieht hier einen Fehler in der Raumbelüftung.
Das Zimmer steht in einer Betonwanne, da das Gebäude hier ca. 5 m frei auf Betonsäulen steht (leichte Hanglage, siehe Foto). Diese kalte Betonwand ist im Zimmer noch ca. 60 cm hoch, danach folgt der wärmere Ziegelstein.
Die Ecke wurde im Dezember neu verputzt und ist trocken. Sie hatte eine, über mehrere Wochen, im Dezember und Januar, gemessene Temperatur von 9-13 Grad (gemessen mit Bosch PTD 1). Der Raum, ein Kinderzimmer, war 18-20 Grad warm, die übrige Wand 15-19 Grad warm.
Wir, die Eigentümergemeinschaft sind da Leien, wollen jetzt gerichtlich eine Sanierung erreichen. Haben wir Aussicht auf Erfolg?
Laut DINAbk. 4108-2 Nummer 6.2 ist eine rauminnenseitige Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 Grad am schlechtesten Bauteil erforderlich. Trifft dies hier zu und kann eine gutachterliche Messung hier für einen Prozess sinnvoll sein? Die Kosten trägt die Gemeinschaft (Beschluss), der Eigentümer der Wohnung trifft ja hier keine Schuld. Wie können die Kosten niedrig gehalten werden? Vielen Dank!
