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  • 12331: Rohbaufeuchtigkeit - Innenputz

Innenwände

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im ges. Forum "Innenwände" - weitere Infos »

Rohbaufeuchtigkeit - Innenputz 22.01.2013    

Unser Haus ist momentan im Rohbauzustand. Fenster sind drin und das Flachdach hat eine erste Abdichtung bekommen. Leider ist bei der Abdichtung des Kamins wohl etwas schief gegangen, da hier nach wie vor Feuchtigkeit eindringt und die Wand feucht ist.

Der GUA streitet jetzt seit Ende November mit dem Dachdecker um die Sanierung dieses Pfuschs. Eigentlich hätten im November schon die Innenwänder verputzt werden sollen. Der Gipser hat sich aber aufgrund der Rohbaufeuchtigkeit geweigert. Meine Recherchen im Internet haben auch ergeben, dass Verputzen einer feuchten Wand in 3 bis 5 Jahren zu Mängeln führen kann (Risse, Putz haftet nicht mehr und fällt von der Wand).

Gestern war ich wieder auf der Baustelle und habe festgestellt, dass nun der EGA und der OGA verputzt wurden und das inklusive eines Raumes, wo nach wie vor Feutigkeit eintritt. Der GU meinte nur, dass das wohl kein Problem sein sollte. Ich am Tag vor dem Verputzen noch einige Bilder gemacht. Das Bild einer Wand bei der sich hinsichtlich Feuchtigkeit in den letzten 30 Tagen (trotz Einsatz von Trocknungsgeräten) nichts geändert hat, habe ich beigelegt.

Was meint Ihr? Ist das Verputzen einer solchen Wand problemlos möglich, ein Grenzfall oder absolut verantwortungslos? Wie gehe ich am Besten vor, wenn's problematisch ist?

Vielen Dank für jedes Feedback!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Rohbaufeuchtigkeit - Innenputz" im BAU-Forum "Innenwände"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Wach
  1. abwarten 22.01.2013    

    Zwar ist man jahrzehntelang davon ausgegangen, dass Ziegel nicht schwindet, aber wenn er so richtig abgesoffen ist, quillt auch Ziegel und schwindet später wieder. Dies kann dann zu Putzrissen führen. Abwarten. Wenn dem so ist, gibt es halt nacharbeiten. Ihre Bedenken können Sie dem GUA mitteilen und später mit in die Mängelliste der Abnahme aufnehmen lassen. Wenn nichts passiert istr alles ok, wenn doch, dann ist es vorsorglich vermerkt.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Genau, dass alleinige aufnehmen im Abnahmeprotokoll reicht aber nicht aus! 23.01.2013    

    Foto von Markus Reinartz

    Was Herr Tilgner schreibt ist schon korrekt. Allerdings bleibt wür den nichtfachkundigen Laien und Dritten zu bemerken, dass das alleinige aufnehmen Ihrer Bedenken in einem Abnahmeprotokoll nicht ausreicht -und lediglich das sollten Sie zusätzlich wissen, wenn Sie so vorgehen. Es ist ja nämlich sehr schön, wenn Sie meinen oder zu bedenken geben, dass der Puzt von der Wand fällt oder sich Risse bilden, zusätzlich muss aber aus einem Abnahmeprotokoll hervor gehen, was Sie zu tun pflegen, wenn es denn dann so weit kommen wird, dass wenn Ihre Befürchtungen eintreten -z. B. Minderung, Regress, Schadenersatz, Wiederherstellung auf seine kosten usw..

    Steht das nicht drinne (im Abnahmeprotokoll), werden Sie es als Auftraggeber regelmäßig schwer haben die -Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung zustehenden- Rechte durchzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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