max. Höhe Metallständerwand, DIN 18183
BAU-Forum: Innenwände

max. Höhe Metallständerwand, DIN 18183

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der maximal zulässigen Höhe einer Metallständerwand. Ich glaube nämlich, dass in unserem Neubau dies nicht korrekt ausgeführt wurde. Die max. Höhe ist in DINAbk. 18183 genau geregelt, nur liegt mir diese nicht vor.
Wir haben uns eine Wohnung im DGAbk. gekauft und haben ohne Estrich eine Deckenhöhe von 4  -  4,50 m, also sehr hoch. Die Ständerwände sind inzwischen angebracht. Die Stabilität dieser hat mich aber doch etwas verwundert, wackelt ganz schön, wenn man dagegen drückt. Unsere Ständerwände sind 10 cm dick und 1-fach mit 2,5 mm Gipskartonplatten beplankt. Das heißt wir haben ein 5 cm starkes Profil. Soweit ich Bescheid weiß hängt die maximal zulässige Höhe von der Profilbreite, der Belchdicke des Profils und vom Achsabstand der Profile ab. Um nun nachprüfen zu können brauche ich den entsprechenden Auszug aus der DIN 18183! Kann diesen jemand hier posten?
Weiterhin würde mich interessieren, von wo bis wo die maximale Höhe gemessen wird! Also z.B. mit oder ohne Estrich, welcher bei uns 25 cm beträgt.
Gruß GG777
  • Name:
  • GG777
  1. Knauf

    gibt für die W111 mit 50er Ständer als max. Wandhöhe 3 m an, bei verringertem Achsabstand auf 41,5 cm auch 4 m.
    Gemessen die Konstruktionshöhe.

    Gruß Christian

    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  2. Knauf nicht ausreichend

    Hallo,
    auf der Homepage von Knauf kann ich nichts passendes dazu finden. In meiner Wohnung wurde als Ständerwand folgendes verbaut:
    • Richter System Magnum-Plus Profil CW 50 x 50 x 0,6
    • Rigips Die Leichte (GKB) 25 mm

    Die Ständerwand ist einfach horizontal beplankt. Der Ständerachsabstand beträgt 1 m. Die Bauhöhe beträgt teilweise 4 m.
    Wurde hier von meinem Bauträger die maximal zulässige Bauhöhe überschritten?
    Die Wand finde ich persönlich sehr labil. Über eine genaue Aussage über die zulässige Bauhöhe würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank!
    Gruß GG777

  3. Ist bis 4,00 m erlaubt: http://www.richtersystem.com

    Ist bis 4,00 m erlaubt:

    Ich persönlich finde eine 50 mm Konstruktion einlagig (!) beplankt (egal welche Plattenstärke) einen Witz bei der Höhe.
    MfG:

    • Name:
    • S.K.
  4. Wand nicht enthalten

    Hallo Herr Klein,
    auch ich finde die Wand lächerlich bei dieser Höhe und deswegen versuche ich mich zu wehren, ich muss aber erst Informationen sammeln.
    In dem Dokument, auf das Sie verwiesen haben, gibt es unsere Wand nicht. Es gibt keine Wand, die ein 50er Profil hat und 25 mm Beplankung auf jeder Seite, also eine Wandstärke vom 100 mm mit 50er Profil aufweist. Das einzige was vergleichbar ist, ist die W111 mit 50er Profil und 12,5 mm Beplankung pro Seite, ergibt eine Wandstärke von 75 mmm. Bei dieser Ausführung sind aber nur 3 m max. Bauhöhe erlaubt. Mich würde daher interessieren, auf welche Wand Sie sich beziehen, wenn Sie von 4,00 m sprechen, Name und Seitenzahl wären hilfreich!
    Auch habe ich schon mit den Leuten von Richtersystem gesprochen. Hier kam die Aussage, dass sie eine solche Wand nicht im Programm haben und ich mich an Rigips wenden solle. Evtl. haben die eine solche Wand im Programm, was sie natürlich auch nicht haben, zumindest auf der Homepage, Antwort von der Technikabteilung habe ich noch nicht.
    Vom Bauträger habe ich noch keine Aussage bekommen, obwohl ich dies schon seit 2 Wochen versuche. Nach meiner Meinung stinkt die Sache zum Himmel!
    Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!
    Gruß GG777
  5. ich meine die w112, UK 50-er bei 100-er ...

    ich meine die w112, UKAbk. 50-er bei 100-er Gesamtstärke. Daraus ergibt sich dann eine Beplankungsstärke von 50 mm (2x25). Steht doch direkt unter der w111!?!? Oder was soll das sein laut Richter? Lassen sie sich von dem Verarbeiter doch einfach die Zulassung geben, darauf haben sie schließlich ein Recht.
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  6. Hallo Herr Klein, die W112 ist eine 2-fach ...

    Hallo Herr Klein,
    die W112 ist eine 2-fach beplankte Wand mit je 2 mal 12,5 mm Platten auf jeder Seite. Diese ist also nicht vergleichbar, da diese selbstverständlich Aufgrund der Doppelbeplankung eine höhere max. Bauhöhe zulässt. Wie schon gesagt, es gibt nichts vergleichbares. Wenn Sie doch noch einen Tipp haben, oder etwas wissen, wäre ich Ihnen darüber sehr dankbar!
    Ich werde den Bauträger auffordern mir eine solche Zulassung zukommen zu lassen.
    MfG
    Gerald Brenner
  7. Zweilagig ist sie nach der Zeichnung. Ich persönlich ...

    Zweilagig ist sie nach der Zeichnung. Ich persönlich ("einlagig (!) beplankt (egal welche Plattenstärke) ") halte es eh für viel zu wackelig. Fraglich ob sie nach Richter eben die zweilagige Beplankung oder nur die 25 mm Plattenstärke haben muss. Ich tendiere , wie sie, eher zu "muss zweilagig". Aber das meinte Richter evtl. auch damit, dass sie so eine Wand gar nicht im Pogrammm hätten!?!? Lassen sie im Zweifelsfall einen Außendienstmitarbeiter von Richter rauskommen!
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  8. Ich denke, dass Richter eben diese Wand nicht ...

    Ich denke, dass Richter eben diese Wand nicht im Programm hat. Deshalb ist die W112 zweilagig, bei Knauf ist die W112 auch zweilagig. Und Richter ist Tochter von Knauf, also wird es da auch so sein, siehe auch Bild und eben die Aussage von Richter.
    Richter hat mir vorgeschlagen, einen Außendienstmitarbeiter vorbeizuschicken. Leider haben sie noch nicht geantwortet, was das kostet! Wissen sie das vielleicht, oder ist diese Überprüfung gar umsonst!?
    Ich finde es auch zu wackelig! Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht!
    Gruß GG777
  9. Also einen ADM rauskommen lassen ist i.d.R. umsonst, ...

    Also einen ADM rauskommen lassen ist i.d.R. umsonst, solange sie nicht besondere Proben/Tests o.Ä. vornehmen lassen wollen (kommt beim Trockenbau ja eh nicht in Frage). Komme aus dem Nassputzbereich, und da war es bei mir (zu Außendienstzeiten) so. Sollte mich wundern, wenn sich da was geändert hat seit meinem Studium.
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  10. Antwort von Richtersystem: ... eine Überprüfung unsererseits ist ...

    Antwort von Richtersystem:
    ... eine Überprüfung unsererseits ist selbstverständlich mit Kosten verbunden. Die genaue Höhe können wir Ihnen nicht mitteilen, da diese sich nach dem tatsächlichen Aufwand richtet. gegeben falls ist es auch notwendig die Wand zu öffnen, um zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Falls die Wand schon fertig verarbeitet ist (z.B. verspachtelt und tapeziert), so wird diese von uns nicht wieder in den Ursprungszustand versetzt werden. Auch für die hierfür notwendigen Kosten werden wir nicht aufkommen.
    Für jede angefangenen Stunde sind 150 € für unseren Mitarbeiter und 70 € pro Monteur anzunehmen, hinzu kommen die Reisekostenpauschalen, die Fahrzeiten, das Kilometergeld
    und die Verpflegungspauschale. Die Kosten für den schriftlichen Bericht werden ca. 1500 € betragen.
    Was soll ich dazu noch sagen!
  11. Das ist ja echt der Hammer,

    Sie müssen da aber einen ganz einen bösen Brief geschrieben haben. ;-)
    Grüße
  12. Ich würde mich bei der

    Mängelanzeige auf den (nach Ihren Angaben nicht vorhandenen)
    planmäßigen Achsabstand der CW-Profile vom 625 mm berufen!
    Grüße
  13. viel einfacher.

    keine Abnahme. keine Bezahlung.
    Begründung der Richtigkeit ist Bauträger-Angelegenheit.
    lange nicht so'n trockenbaumurks gelesen ..
  14. Ich werde jetzt mal das Prüfungszeugnis des Bauträgers ...

    Ich werde jetzt mal das Prüfungszeugnis des Bauträgers abwarten, wenn er denn eins hat. Behaupten tut er es zumindest. Hätte aber schon letzte Woche bei mir eintreffen sollen!? Kann mir jemand sagen wie so ein Zeugnis auszusehen hat, damit ich es auf Echtheit überprüfen kann? Er wollte mir auch einige statische Berechnungen mitschicken. Ich bin mal gespannt! Bezahlt habe ich noch nicht und werde das auch nicht tun, solange ich so ein Zeugnis nicht in den Händen halte.
    Gruß GG777
  15. Ohh mein Gott, Servicewüste Deutschland!?!?!?! Damit hätte ich ...

    Ohh mein Gott, Servicewüste Deutschland!?!?!?! Damit hätte ich nie gerechnet, ich habe sogar Wandsysteme kostenlos geöffnet und auf Systemkonformität überprüft. Damit geht das "Fass ohne Boden" diese Woche wohl an Richter.
    Sprachlos:
    • Name:
    • S.K.

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