Wie "hellhörig" darf ein Haus sein?
BAU-Forum: Innenwände
Wie "hellhörig" darf ein Haus sein?
Hallo zusammen,
in unserer neuen Doppelhaushälfte liegen zwei Kinderzimmer direkt nebeneinander. Wir haben einen Sichtdachstuhl, der Giebel liegt direkt auf der Trennwand zwischen den beiden Zimmern. Meine Vermutung ist nun, dass genau hier gepfuscht wurde, denn Geräusche aus einem Zimmer (leise Gespräche) sind 1:1 im anderen Zimmer hörbar. Gibt es Normen, wie geräuschdämmend ein Haus innen sein muss?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Andreas Krüger
in unserer neuen Doppelhaushälfte liegen zwei Kinderzimmer direkt nebeneinander. Wir haben einen Sichtdachstuhl, der Giebel liegt direkt auf der Trennwand zwischen den beiden Zimmern. Meine Vermutung ist nun, dass genau hier gepfuscht wurde, denn Geräusche aus einem Zimmer (leise Gespräche) sind 1:1 im anderen Zimmer hörbar. Gibt es Normen, wie geräuschdämmend ein Haus innen sein muss?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Andreas Krüger
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DIN 4109
Der Schallschutz zwischen Doppelhäusern wird in der DINAbk. 4109 geregelt. Dort liegt der baurechtlich verbindliche Mindestwert bei R'w = 57 dBAbk.. D.h. eine normale Unterhaltung sollte weder wahrgenommen geschweige denn verstanden werden können.
Frage: Wie ist die Trennwand aufgebaut? , Wie sieht die Trennung des Daches im Bereich der Trennwand aus (durchlaufende Bauteile)? -
Zuvor gesagtes gilt natürlich nur für den Schallschutz zw ...
Zuvor gesagtes gilt natürlich nur für den Schallschutz zw. fremden Wohnungen. Sonst muss der Schallschutz explizit vereinbart sein.