Wer verspachtelt?
BAU-Forum: Innenwände

Wer verspachtelt?

Folgendes Problem tut sich uns auf:
Wir planen ein Fachwerkhaus (Fa. Ordemann) als nahezu schlüsselfertiges Produkt. Nun sehen wir in der Baubeschreibung, dass das Verspachteln des Innentrockenbaues NICHT Leistungsbestandteil ist. Unser Maler besteht nun seinerseits (nicht zuletzt auch aus Gewährleistungsgründen) darauf, das diese Arbeiten originärer Bestandteil des Trockenbaues sein. Wer hat nun Recht?
Vielen Dank im Voraus
  1. Situation in Österreich

    Hallo,
    kann Dir leider nur mitteilen, dass das Verspachteln der Innenwände in Österreich bei den meisten Firmen NICHT inkludiert ist. Würde mich nicht wundern wenn die Firmen in D das genauso halten.
    Ausnahme: Der Hersteller übernimmt auch die Ausmal- bzw. Tapezier- und Fliesenarbeiten.
    Hoffe ich konnte Dir helfen
    Gruß
  2. In den mir bekannten Bauleistungsbeschreibungen

    (D) wird das Verspachteln/Verkleben/Verschleifen der Fugen dem Kapitel Malerarbeiten (als Vorbehandlung zu weiteren Arbeiten, meist Tapazieren) zugeschlagen. Und diese werden ja öfters von den BH selbst übernommen. Warum Ihr Maler auf den vorbereiteten Untergrund besteht kann ich mir jedoch nicht erklären. Am besten warten, bis MK kommt.
  3. gute Frage  -  nächste Frage

    Foto von Martin Kempf

    ich bin immer irritiert, wenn ich davon höre, dass die Trockenbauer ihren Kram nicht spachteln. Ich mache ja nun selbst auch Trockenbau und käme nicht auf den Gedanken, die Ständerwände oder Dachschrägen nur zuzuschrauben und zu sagen: Jungs, der Rest ist nicht mein Job.
    Wenn ich größere Aktionen habe, bei denen ich dann auf einen reinen Trockenbaubetrieb zurückgreife, kenne ich das eigentlich auch nicht anders  -  wenn ich von dem ein Angebot bekomme für Trockenbauarbeiten, sind die Spachtelarbeiten immer mit enthalten, und das noch nicht einmal in einer separaten Position, sondern da heißt es klipp und klar "Unterkonstruktion erstellen ... beplanken ... tapezierfertig verspachteln". Kenne ich gar nicht anders.
    Dass in diesem Fall der Maler sehr vorsichtig ist, wundert mich nicht  -  würde mich jemand auffordern, Gipskarton zu verspachteln, bei dem ich nicht weiß, wie die Unterkonstruktion verarbeitet ist, würde ich auch sofort jede Gewährleistung ablehnen.
  4. MK, könnte mir gut vorstellen,

    dass bei einem Bauträger _absichtlich_ diese Arbeiten vom "Gewerk" Trockenbau zum Gewerk Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) "geschoben" werden, da diese Arbeiten gerade im Fertighausbereich bestimmt zu 70-80 % aus dem Vertrag herausgenommen werden, weil's der BH selber machen und Kosten sparen möchte. Ich denke, dass uns BH gar nicht bewusst ist, welchen Wert diese Verspachtelungsarbeiten gegenüber dem mikrigen Preisnachlass vom Bauträger haben. Das das nach Hinten losgehen kann, hat ja der Fragesteller anschaulich dargestellt. Sch ... Schnittstellenproblematik, kann ich dazu nur sagen.
  5. Danke

    herzlichen Dank für die promoten Antworten  -  bin ganz begeistert vom Support  -  insbesondere Herrn Kempf Danke!  -  auch wenn ich jetzt noch immer nicht genau weiß, wie wir denn weiter Verfahren werden. Sollten wir darauf bestehen, dass der Trockebauer auch verspachtelt (haben noch keinen Vertrag unterschrieben, treffen uns zu abschließenden Gesprächen am Donnerstag mit der Firma und den beteiligten Gewerken)
    Vielen Dank nochmals
    Stefan Train
  6. Besser ist das wohl,

    wenn Sie diese Arbeiten vom Trockenbauer mitmachen lassen, oder wie bei MK, die Trockenbauarbeiten auch dem Maler übertragen. Hauptsache, Sie haben Ihre Schnittstellen zwischen den Gewerken sauberst definiert (sofern Sie einzelne Gewerke selbst vergeben möchten).
  7. Empfehlung

    Kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen. Lassen Sie die Spachtelarbeiten vom Trockenbauer machen. Haben wir im Vertrag auch so vereinbart, mussten aber auch extra darauf drängen ... Laut Aussage des Architekten der Verbraucherzentrale, der uns beraten hat, gehört die Spachtelei nicht zu den originären Tätigkeiten des Malergewerks.
  8. gerade im Fachwerkhaus

    sind die Fugen zwischen den Gipskartonplatten im Bereich des Trockenbaues (die 'natürlich' in seinen Bereich gehören, vereinbaren kann man ebenso natürlich auch alles) und insbesondere die viel wichtigeren Fugen zwischen den Innenwänden und den Außenwänden  -  wie werden die denn gemacht, auch verspachteln?  -  so eine Sache, da würd ich als Maler auch keine Gewährleistung übernehmen wollen, wenn ich diese Arbeiten nicht ordnungsgemäß im Auftrag hätte und die Vorarbeiten ebenfalls in Ordnung sind.
  9. ist grundsätzlich problematisch ...

    ist grundsätzlich problematisch wie Hr. Feldwisch-Drentrup schon schreibt. Die (inneren) Raumecken der Außenwände und die Fugen Innenwand zu Außenwand sind beim Fachwerkbau ein ganz heikles Thema  -  bekommt man die überhaupt dicht? Durch das Schwundverhalten des Holzes wird es ja immer Bewegung geben. Der nachfolgende Handwerker nimmt durch seine Arbeit die Vorleistung ab  -  sieht fast so aus, als hätte der Maler da schon Erfahrung.
    Bei meinem Holzständerbau (16/16 cm Balkenkonstruktion) sind die GK auf OSBAbk.-Platten verschraubt und vom Gipser verspachtelt  -  nicht vom Trockenbauer der war ein Montageschreiner und Sub des Generalübernehmer. Die Wände sind 3-fach verspachtelt worden, nicht tapeziert, sondern direkt mit Dispersionssilikatfarbe gewalzt. Die o.g. Raumecken/-fugen waren/sind innerhalb der letzten 2 Jahre vor allem im Jahrezeitenwechsel Sommer/Winter nicht rissfrei zu bekommen! Ich werde jetzt das fünfte Mal mit Acrylfugenmasse ausspritzen und Nachstreichen  -  bin jedoch sicher, dass auf Dauer nur tapezieren (Galsfaser/-Vlies) hilft. Insofern ist also auch die spätere Wandgestaltung von Interesse um böse Überraschungen zu vermeiden. Rau- / Edelputze oder eben die Feinverspachtelung sind im Holzbau sicher problematisch. Gruß
    • Name:
    • Ulf Eberhard
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