Architekt Bauantrag: Entwässerung unvollständig
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architekt Bauantrag: Entwässerung unvollständig

Schönen guten Tag,

mich erreichte soeben eine Email meines Architekten, dass er Post von der Stadt Abt. Entwässerung bekommen habe und seine beim Bauantrag eingereichten Pläne für die Entwässerung unzureichend und nicht prüffähig wären. Es fehle grundlegend der Entwässerungsantrag und ein Lageplan mit Entwässerungsplanung und Schächten etc.

Es handelt sich bei uns um einen Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte und der Architekt wurde für die LP1-4 gebucht.

Nun fragt der Architekt mich, ob er auch den Auftrag für den Entwässerungsantrag bekommt. Das wäre dann mit Mehrkosten verbunden.

Ohne Entwässerungsantrag bekomme ich ja keine Baugenehmigung. Also hätte es doch Bestandteil seiner Arbeit sein müssen oder?

Zwei Abschlagsrechnungen habe ich schon bezahlt. Die Abschlussrechnung habe ich noch offen, da mir von mehreren Seiten dazu geraten wurde diese erst mit der endgültigen Baugenehmigung zu überweisen, da es sonst bei Nichterteilung Probleme geben könnte. Ist das so richtig oder wann wird die Abschlussrechnung gezahlt?

Am wichtigsten ist aber die Frage, ob der Entwässerungsantrag nicht Bestandteil der Aufgabe des Architekten beim Bauantrag ist und inwiefern er jetzt dafür noch wieder extra Kosten berechnen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Falls wichtig: Schleswig Holstein ist das Bundesland

  • Name:
  • Basti
  1. Honorarpflichtig

    Ein Entwässerungsantrag ist eine honorarpflichtige Grundleistung die auch ohne besonderen Auftrag zu vergüten ist. Nach der Beschreibung ist der Entwässerungsantrag nur als Schlechtleistung erbracht. Ist eine Architektenleistung nach HOAIAbk. beauftragt, sollte der Antrag in den Grundleistungen vergütet sein. Folglich muss der Architekt seinen unvollständigen Antrag nachbessern. Der Architekt plant selten die Entwässerung, die Planung ist eine Leistung des Fachingenieurs. Die einzureichenden Unterlagen sind bekannt, somit entfällt die Behauptung von Nichtwissen. Prüfen sie also den Auftrag und die Grundleistungen nach HOAI. Es ist auch richtig, die Baugenehmigung von der Genehmigung des Entwässerungsantrages abhängig zu machen. Für den Antrag gibt es entsprechende Vordrucke.
  2. Tja  -  aber ...

    Wie ist das nun bei einem Anbau an ein bereits vorhandenes Haus? Gibt es für die Doppelhaushälfte denn noch keine Entwässerungsplanung, die man anpassen oder aktualisieren könnte?

    Wenn nicht, dann ist wohl drüber nachzudenken, dass hier neben der Architektenleistung für den Anbau vom Architekt auch Bestandsplanung für bereits bestehende Gebäude nachzuholen ist, die möglicherweise nicht in das Auftragsvolumen bzgl. Anbau fällt und dementsprechend tatsächlich Mehrkosten auslösen könnte.

  3. und das Regenwasser?

    Zum Entwässerungsantrag gehört auch das Regenwasser und die zugehörige Flächenberechnung. Regenwasser löst Gebühren aus. Wenn es zum Bestand keinen Entwässerungsantrag und keine Pläne gibt muss das als Zusatzleistung nachgeholt werden. Umbauarbeiten z.B. bei fehlendem Kontrollschacht oder bei Entwässerungen unterhalb der Rückstauebene sind möglich. Für einen Anbau an den Bestand musste der Architekt eh Einsicht in die alte Baugenehmigung nehmen.
  4. rechtlich unklar

    Das ganze wurde gerade im Ingenieurblatt dikutiert

    da sind sich selbst GHV und AHO nicht einig.

    Man kann sich also herrlist streiten. Wenn man das dann noch als technische Anlage in Außenanlagen btrachtet, naja.

  5. Vermutlich also doch nicht

    All Inclusive.

    Dürfte evtl. doch etwas extra kosten, wenn der Architekt im Rahmen der Genehmigungsplanung z.B. für einen kleinen Büroanbau an eine 100 Jahre alte Doppelhaushälfte jetzt plötzlich die gesamte Bestandsplanung des alten Wohngebäudes aufarbeiten soll.

  6. warum streiten?

    Das Dach gehört zum Haus, das Regenwasser gehört zum Haus und der Entwässerungsantrag ist Bedingung für eine Baugenehmigung. Wenn es den Entwässerungsantrag nicht gibt kann auch nicht an eine vorhandene Anlage angeschlossen werden und der Antrag muss neu für Alt- und Neubau (Altbau, Neubau) gemacht werden. Bezahlen muss der Bauherr.
  7. zu mindestens bei uns

    muss beim Bauantrag keine Genehmigung für den Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen (Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen) vorgelegt werden. Die Erschließung muss nur möglich sein.
  8. ich denke, Herr Kirschner hat es erkannt ...

    ich denke, Herr Kirschner hat es erkannt Zitat: " Bezahlen muss der Bauherr "

    Ob das nun Grundleistung ist oder nicht ist eigentlich Wumpe. Fakt ist, es muss bezahlt werden. Der TE denkt aber, das wäre mit dem "Auftrag" I-IVAbk. abgegolten. Dem ist aber nicht so.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN