Architektenkosten Bauvoranfrage Aufstockung EFH: Angemessen? Kosten, Leistungsphasen & Honorar?
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Architektenkosten Bauvoranfrage Aufstockung EFH: Angemessen? Kosten, Leistungsphasen & Honorar?

Ich habe einem Architekten den Auftrag für eine Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Bungalows gegeben. Hierzu habe ich im die Planunterlagen des damaligen Bauantrages gegeben. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus auf das auf den selben Grundriss einfach im Rahmen der anstehenden Dachsanierung ein Stockwerk aufgestockt werden soll.

Der Architekt hat dann eine Zeichnung mit ein paar Ansichten des Hauses erstellt und hiermit eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Ich hatte vorher gegoogelt, welche Kosten für eine Bauvoranfrage fällig werden. Ich hatte Kosten in Höhe von 500 € gefunden.

Gestern kam die Rechnung des Architekten, die mich in ihrer Höhe etwas überrascht hat. Er setzt Kosten in Höhe von 180.000 € an. Auf dieser Basis berechnet er: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung; vereinbart 2 %: 364 € (erbracht 100 %) Leistungsphase 2: Vorplanung; vereinbart 7 %: 1276 € (erbracht 100 %) Zuzüglich Bauvoranfrage; vereinbart 5 %: 456 € (erbracht 50 %)

Zusammen 2096 € zzgl. 19 % MwSt (Sind es momentan nicht 16 %?)

Jetzt meine Frage: er musste keine Grundlagenermittlung oder Vorplanung bestellen. Er hat einfach nur auf den vorhandenen Grundriss 2,5 m Mauer gezeichnet und darauf das vorhandene Dach. Meines Erachtens hat er die Leistungsphasen nicht zu 100 % erbracht. Es gab bereits alle Planunterlagen und er musste wirklich nur die Außenmauer etwas erhöhen. Den Punkt Bauvoranfrage finde ich angemessen.

Könnt ihr mir hierfür vielleicht kurz eure Meinung sagen? Vielen Dank!

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich kann Ihnen keine verbindliche Aussage zur Angemessenheit der Architektenkosten geben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Schwierigkeitsgrad der Aufstockung, dem Umfang der erbrachten Leistungen und den regional üblichen Honorarsätzen.

    Grundlagenermittlung und Vorplanung: Die genannten Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) sind typisch für eine Bauvoranfrage. Der Architekt muss die bestehende Bausubstanz prüfen, die Machbarkeit der Aufstockung beurteilen und erste Entwürfe erstellen.

    Kosten prüfen: Ich empfehle Ihnen, die Rechnung des Architekten detailliert zu prüfen und mit den erbrachten Leistungen abzugleichen. Lassen Sie sich die einzelnen Positionen erläutern und fragen Sie nach, wie sich die Kosten zusammensetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich eine zweite Meinung von einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen ein, um die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen. Klären Sie im Vorfeld, wie das Honorar berechnet wird (z.B. nach HOAIAbk. oder freier Vereinbarung).

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvoranfrage
    Ein formeller Antrag zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung. Sie dient der frühzeitigen Risikominimierung und Planungssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Leistungsphasen
    Die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, die jeweils mit einem bestimmten Honoraranteil verbunden sind. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Projektphasen
    Grundlagenermittlung
    Die erste Leistungsphase der Architektenleistung, in der die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens analysiert und die Ziele des Bauherrn definiert werden.
    Verwandte Begriffe: Bedarfsplanung, Bestandsaufnahme, Zieldefinition
    Vorplanung
    Die zweite Leistungsphase der Architektenleistung, in der erste Entwürfe und Konzepte für das Bauvorhaben entwickelt werden.
    Verwandte Begriffe: Entwurfskonzeption, Variantenuntersuchung, Kostenschätzung
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen Leistungsphasen fest.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung
    Aufstockung
    Die Erweiterung eines Gebäudes durch das Hinzufügen eines oder mehrerer Geschosse. Dies kann die Wohnfläche und den Wert des Gebäudes erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Dachausbau, Gebäudeerweiterung, Anbau
    Bungalow
    Ein eingeschossiges Wohngebäude, oft mit flachem Dach oder Walmdach. Bungalows sind barrierearm und bieten ebenerdiges Wohnen.
    Verwandte Begriffe: Einfamilienhaus, eingeschossig, barrierefrei

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag beim Bauamt, um vorab zu klären, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie dient dazu, Planungssicherheit zu gewinnen, bevor umfangreiche Planungsarbeiten in Auftrag gegeben werden.
    2. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Bauamt variieren. In der Regel sind ein Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) und eine Baubeschreibung erforderlich.
    3. Was sind Leistungsphasen beim Architektenhonorar?
      Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Arbeitsschritte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Honoraranteil verbunden.
    4. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar kann entweder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach freier Vereinbarung berechnet werden. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen Leistungsphasen fest.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?
      Eine Bauvoranfrage dient der Klärung grundsätzlicher Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks, während ein Bauantrag die detaillierte Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens zum Ziel hat. Der Bauantrag erfordert umfangreichere Planungsunterlagen.
    6. Kann ich eine Bauvoranfrage auch ohne Architekten stellen?
      Grundsätzlich ist es möglich, eine Bauvoranfrage ohne Architekten zu stellen. Allerdings ist es ratsam, einen Architekten hinzuzuziehen, da dieser über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um die Erfolgsaussichten der Bauvoranfrage realistisch einzuschätzen und die erforderlichen Unterlagen fachgerecht zu erstellen.
    7. Was passiert, wenn die Bauvoranfrage abgelehnt wird?
      Wird die Bauvoranfrage abgelehnt, bedeutet dies, dass das geplante Bauvorhaben in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Es besteht die Möglichkeit, die Planung anzupassen und eine neue Bauvoranfrage oder einen Bauantrag einzureichen.
    8. Wie lange ist eine positive Bauvoranfrage gültig?
      Die Gültigkeitsdauer einer positiven Bauvoranfrage ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und beträgt in der Regel zwischen ein und drei Jahren.

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    • HOAI: Die wichtigsten Regelungen für Bauherren
      Überblick über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
    • Baufinanzierung: So finanzieren Sie Ihr Bauvorhaben
      Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen.
  2. Architektenhonorar: LP1/LP2 – Diskussionsgrundlage

    Deine Annahme war falsch
    Für 500 € ist das nicht leistbar. Das wären gerade mal 6 Stunden und die würden vorn und hinten nicht reichen. Darüber, ob die Leistungsphasen 1 und 2 vollständig erbracht wurden, kann man gewiss diskutieren. An der Endsumme wird das aber nur wenig ändern.

    Hinsichtlich der MwSt. sind es derzeit 16 %. Sofern der Architekt aber weiter plant und seine Leistung erste nach dem 31.12.2020 abschließt, fallen wieder auf alles 19 % an.

  3. Architektenkosten: Umbauzuschlag & Nebenkosten berücksichtigen!

    Nachtrag
    In Deinem Fall wäre auch ein Umbauzuschlag von 20 % nicht unangemessen. Zudem wurden mitverarbeitete Bausubstanz und Nebenkosten nicht berechnet.

    2.400 € netto wären damit durchaus auch noch angemessen.

    PS: Das würde einem Zeitaufwand von rund 30 h entsprechen, was durchaus realistisch ist.

  4. Bauvoranfrage: Genehmigung – Umfang & Architektenleistung

    Versprechen
    Eine genehmigte Bauvoranfrage ist das Versprechen des Bauamtes, den Bauantrag in der Form der Bauvoranfrage zu genehmigen. Es gehört mehr dazu als nur die Wände zu erhöhen. Also auch die Innenwände, Treppen, Statik, Dach, Fenster, Brandschutz, Parkplätze etc. Mit der Bauvoranfrage müssen dem Architekten diese Dinge klar sein. Weiterhin sind es Architektenleistungen, sich die übergebenen Unterlagen anzuschauen und die Grundlagen zu prüfen und für seine Arbeit zu haften. Damit ist die Architektenrechnung nicht zu hoch und eher noch ein Schnäppchen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenkosten Aufstockung EFHAbk.: Bauvoranfrage – Honorar-Check

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit der Architektenkosten für eine Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Einfamilienhauses. Dabei werden Honorar, Leistungsphasen (LP1 und LP2), Umbauzuschläge und Nebenkosten thematisiert. Es wird betont, dass eine Bauvoranfrage mehr beinhaltet als nur die Erhöhung von Wänden und ein Versprechen des Bauamtes darstellt.

    💰 Kosten: Die Einschätzung, dass 500 € für die erbrachten Leistungen zu wenig sind, wird im Beitrag Architektenhonorar: LP1/LP2 – Diskussionsgrundlage dargelegt. Es wird argumentiert, dass dieser Betrag kaum für den notwendigen Zeitaufwand ausreicht.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Architektenkosten: Umbauzuschlag & Nebenkosten berücksichtigen! wird darauf hingewiesen, dass ein Umbauzuschlag von 20 % in diesem Fall angemessen sein könnte. Zudem sollten mitverarbeitete Bausubstanz und Nebenkosten in der Berechnung berücksichtigt werden, um ein realistisches Architektenhonorar zu erhalten.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Bauvoranfrage: Genehmigung – Umfang & Architektenleistung unterstreicht, dass eine genehmigte Bauvoranfrage ein wichtiges Signal des Bauamtes ist und mehr beinhaltet als nur die äußere Gebäudehülle. Architektenleistungen umfassen auch Aspekte wie Innenwände, Treppen, Statik, Dach, Fenster, Brandschutz und Parkplätze.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei der Beauftragung eines Architekten für eine Bauvoranfrage die relevanten Leistungsphasen, mögliche Umbauzuschläge und Nebenkosten im Blick behalten. Eine detaillierte Kostenaufstellung und ein offenes Gespräch mit dem Architekten helfen, Missverständnisse zu vermeiden und ein angemessenes Honorar zu vereinbaren. Die Klärung des Leistungsumfangs ist entscheidend, wie im Beitrag Bauvoranfrage: Genehmigung – Umfang & Architektenleistung betont wird.

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