Werkliefervertrag / Tragwerksplanung / Statik
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Werkliefervertrag / Tragwerksplanung / Statik

Hallo und guten Tag,

erst einmal vielen herzlichen Dank an alle Beteiligten, die hier ihr Wissen kostenfrei und so engagiert zur Verfügung stellen.

Bei meiner Frage handelt es sich um einen Dachumbau einer Scheune (um das Jahr 1900) in Hessen aus dem Jahr 2020. Das vorhandene Satteldach wurde abgerissen und ein Gründach (ca. 90 m²) montiert.

Die Baukosten wurden damals vom Bauunternehmer (und Bauleitung..) auf 35 t € festgesetzt, das Honorar für die Bauplanung mit Erstellung der Bauantragsunterlagen 2800 € netto. (2/3 von 10 % der Bausumme zzgl. 20 % Umbauzuschlag)

Nach Fertigstellung der Baustelle (bis zum Baustopp, hierzu mehr unten) hat uns der besagte Bauunternehmer nun noch eine Rechnung über die Statik/Tragwerksplanung über 4542 € netto (Grundlage dient hier 48 t € als anrechenbare Kosten [vom Bauamt festgesetzte Kosten], 55 % hiervon KG300)

Nun zu meinen Fragen:

  1. Für mich als Laie war es eigentlich klar, dass auch die erforderliche Statik in der ursprünglichen Bauplanung inbegriffen ist und lediglich die Prüfstatik noch hinzukommt. Liege ich falsch? Ist für die (noch ausstehende) Prüfstatik pauschal mit ~1000 € zu rechnen? Und sind die 4542 € für die Statik eines Dachumbaus plausibel?
  2. Während des Abriss wurde festgestellt, dass die Giebelwände so marode sind, dass diese mit abgerissen werden müssen. In der Baugenehmigung wurden diese als Altbestand weitergeführt. Durch den Abriss und den erforderlichen Neubau einer Wandscheibe haben wir uns für rechteckige Wandscheiben entschieden. Der Bauleiter (und Bauunternehmer..) meinte, es wäre kein Problem, wir sollen dann entsprechend eine Änderungsanzeige beim Bauamt aufgeben. 2 Mauern später, am Tag der Baufertigstellung (außer das Geländer ringsum), kam das Bauamt zur Baubesichtigung. Die Mauern waren noch nicht genehmigt, es kam zum Bauverbot inkl. saftigen Gebühren. Muss ich hierfür als Bauherr haften?

Ich danke schon im Voraus, hoffe ich habe an alles wesentliche Gedacht.

Beste Grüße

  • Name:
  • Nico
  1. nichts ist plausibel

    Planung, Bauleitung und Ausführung in eine Hand zu geben ist fast schon sträflich, und der Knall mit Baustopp und überhöhten Rechnungen erfolgt prompt. Es ist so wie jemand der vom Kirchturm fällt und beim passieren der Uhr sagt: bis jetzt ist alles gut gegangen. Grundsätzlich haften sie als Eigentümer und Auftraggeber. Der Auftragnehmer und Bauleiter muss wissen, dass wesentliche Änderungen am Bauwerk einer Genehmigung bedürfen und vorher nicht gebaut werden darf. Sie benötigen einen unabhängigen Architekt und Bauleiter, der den roten Faden aufnimmt und Struktur in den Bauablauf bringt. Dabei ist jetzt unbekannt, was die erteilten Aufträge beinhalten, das könnte noch böse Überraschungen geben.

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